Sach- und Rechtsmängelhaftung. Der AN haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Rechtsmängel. Er gewähr- leistet die sorgfältige und sachgemäße Erfüllung des Vertrages, insbesondere die Einhaltung der festge- legten Spezifikationen und sonstigen Ausführungsvorschriften des AG entsprechend dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, sowie die Güte und Zweckmäßigkeit der Lieferung hinsichtlich Material, Konstruktion und Ausführung und der zur Lieferung gehörenden Unterlagen (Zeichnungen, Pläne u. ä.). Die festgelegten Spezifikationen gelten als vertraglich zugesicherte und garantierte Eigenschaften des Ge- genstandes der Lieferung oder Leistung. Die Bestimmungen der §§ 633 Abs. 2 bis 639 BGB finden auch auf Kauf- und Werklieferungsaufträge Anwendung; der AG kann nach seiner Xxxx auch die Rechte gemäß §§ 459 ff BGB ausüben. Der AG wird dem AN offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt wer- den, spätestens jedoch innerhalb von 8 Kalendertagen nach Eingang der Lieferung beim AG. Für gelieferte Ersatzstücke und Nachbesserungsarbeiten leistet der AN wie für den Gegenstand der Lieferung Gewähr; die Gewährleistungsfrist beginnt nach Beseitigung der beanstandeten Mängel. Für Lieferteile, die wegen Gewährleistungsmängeln nicht in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich eine laufende Gewährleistungs- frist um die Zeit der Betriebsunterbrechung. Die bei der Mängelbeseitigung vom AN zu tragenden Kosten umfassen auch die Aufwendungen für Verpackung, Fracht und Anfuhr, die zum Ab- und Einbau aufge- wandte Arbeit, Reisekosten und die Durchführung der Mängelbeseitigung beim AG.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Sach- und Rechtsmängelhaftung. 10.1 SAP leistet während der Laufzeit der jeweiligen Order Form Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen und dafür, dass dem Einräumen der vereinbarten Nutzungsrechte an den Provider keine Rechte Dritter entgegenstehen.
10.2 SAP leistet bei nachgewiesenen Sachmängeln Gewähr durch Nacherfüllung in der Weise, dass SAP nach ihrer Xxxx dem Provider einen neuen, mangelfreien Softwarestand überlässt oder den Mangel beseitigt. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass SAP dem Provider zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei nachgewiesenen Rechtsmängeln leistet SAP Gewähr durch Nacherfüllung, indem sie dem Provider eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der gelieferten SAP Software oder nach ihrer Xxxx an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Software verschafft. Der AN haftet Provider muss einen neuen Softwarestand übernehmen, wenn der vertragsgemässe Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht unzumutbar ist. Für Rechtsmängel gilt Abschnitt 11 ergänzend.
10.3 Falls die Nacherfüllung nach Maßgabe Ablauf einer vom Provider zu setzenden, angemessenen Nachfrist endgültig fehlschlägt, kann der gesetzlichen Bestimmungen Provider vom der jeweiligen Order Form zurücktreten bzw. die jeweilige Order Form kündigen oder die Vergütung mindern. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet SAP im Rahmen der in Abschnitt 12 festgelegten Grenzen.
10.4 Die Verjährungsfrist für Ansprüche gemäss Abschnitt 10.1 bis 10.3 beträgt sechs Monate und beginnt mit der Lieferung der SAP Software. Dies gilt auch für Ansprüche aus Rücktritt oder Minderung gemäss Abschnitt 10.3, Satz 1. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
10.5 Für Mängel an Nachbesserungsleistungen, Umgehungen oder Neulieferungen im Wege der Nacherfüllung endet – im Falle von Abschnitt 10.1 (a) - die Verjährung ebenfalls in dem in Abschnitt 10.4 bestimmten Zeitpunkt. Die Verjährungsfrist wird jedoch, wenn SAP im Einverständnis mit dem Provider das Vorhandensein eines Mangels prüft oder die Nacherfüllung erbringt, so lange gehemmt, bis SAP das Ergebnis ihrer Prüfung dem Provider mitteilt oder die Nacherfüllung für beendet erklärt oder die Nacherfüllung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.6 Wenn SAP zur Erkennung oder Beseitigung des Fehlers Arbeiten erstellt oder Leistungen erbringt, ohne hierzu verpflichtet zu sein, hat SAP Anspruch auf eine Vergütung gem. der jeweils gültigen SAP Preisliste für Beratungsleistungen. Dies gilt insbesondere, wenn ein gemeldeter Xxxxxxxxxx nicht nachweisbar ist oder SAP nicht zuzuordnen ist, oder wenn die SAP Software nicht in Übereinstimmung mit der Dokumentation genutzt wird. Zu vergüten ist insbesondere auch der Mehraufwand bei der Beseitigung von Mängeln, der bei SAP dadurch entsteht, dass der Provider seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäss erfüllt, die SAP Software unsachgemäss bedient oder von SAP empfohlene SAP-Services nicht in Anspruch genommen hat.
10.7 Erbringt SAP ausserhalb des Bereichs der Sach- und RechtsmängelRechtsmängelhaftung Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäss oder begeht SAP eine sonstige Pflichtverletzung, so hat der Provider dies gegenüber SAP stets schriftlich zu rügen und SAP eine Nachfrist einzuräumen, innerhalb derer SAP Gelegenheit zur ordnungsgemässen Erfüllung der Leistung oder dazu gegeben wird, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Er gewähr- leistet Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die sorgfältige in Abschnitten 11. und sachgemäße Erfüllung 12. festgelegten Grenzen.
10.8 Für Sach- und Rechtsmängel der im Rahmen des Vertrages, insbesondere Pflegevertrages erbrachten Leistungen gelten die Einhaltung der festge- legten Spezifikationen und sonstigen Ausführungsvorschriften Bestimmungen dieses Abschnitts 10 entsprechend. An die Stelle des AG entsprechend dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, sowie Rücktritts vom Vertrag tritt die Güte und Zweckmäßigkeit der Lieferung hinsichtlich Material, Konstruktion und Ausführung und der zur Lieferung gehörenden Unterlagen (Zeichnungen, Pläne u. ä.)ausserordentliche Kündigung des Pflegevertrags. Die festgelegten Spezifikationen gelten als vertraglich zugesicherte und garantierte Eigenschaften Gegenstand eines eventuellen Minderungsrechts ist die im Rahmen des Ge- genstandes der Lieferung oder Leistung. Die Bestimmungen der §§ 633 Abs. 2 bis 639 BGB finden auch auf Kauf- und Werklieferungsaufträge Anwendung; der AG kann nach seiner Xxxx auch die Rechte gemäß §§ 459 ff BGB ausübenPflegevertrags geschuldete Vergütung. Der AG wird dem AN offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich Provider erklärt Rügen schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt wer- den, spätestens jedoch innerhalb von 8 Kalendertagen nach Eingang der Lieferung beim AG. Für gelieferte Ersatzstücke und Nachbesserungsarbeiten leistet der AN wie für den Gegenstand der Lieferung Gewähr; die Gewährleistungsfrist beginnt nach Beseitigung der beanstandeten Mängel. Für Lieferteilemit einer genauen Beschreibung des Problems, die wegen Gewährleistungsmängeln nicht SAP eine Fehleranalyse ermöglicht. Der Provider hat SAP in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich eine laufende Gewährleistungs- frist um die Zeit der Betriebsunterbrechung. Die angemessener Weise bei der Mängelbeseitigung vom AN Analyse und Fehlerbehebung zu tragenden Kosten umfassen auch die Aufwendungen für Verpackung, Fracht und Anfuhr, die zum Ab- und Einbau aufge- wandte Arbeit, Reisekosten und die Durchführung der Mängelbeseitigung beim AGunterstützen.
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Samples: Outsourcing Agreements
Sach- und Rechtsmängelhaftung. 10.1 SAP leistet (a) im Falle eines unbefristeten Nutzungsrechts nach den Regeln des Kaufrechts, (b) im Falle eines befristeten oder kündbaren Nutzungsrechts während der Laufzeit der jeweiligen Order Form nach den Regeln des Mietrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen und dafür, dass dem Einräumen der vereinbarten Nutzungsrechte an den Provider keine Rechte Dritter entgegenstehen.
10.2 SAP leistet bei nachgewiesenen Sachmängeln Gewähr durch Nacherfüllung in der Weise, dass SAP nach ihrer Xxxx dem Provider einen neuen, mangelfreien Softwarestand überlässt oder den Mangel beseitigt. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass SAP dem Provider zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei nachgewiesenen Rechtsmängeln leistet SAP Gewähr durch Nacherfüllung, indem sie dem Provider eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der gelieferten SAP Software oder nach ihrer Xxxx an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Software verschafft. Der AN haftet Provider muss einen neuen Softwarestand übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht unzumutbar ist. Für Rechtsmängel gilt Abschnitt 11 ergänzend.
10.3 Falls die Nacherfüllung nach Maßgabe Ablauf einer vom Provider zu setzenden, angemessenen Nachfrist endgültig fehlschlägt, kann der gesetzlichen Bestimmungen Provider vom der jeweiligen Order Form zurücktreten bzw. die jeweilige Order Form kündigen oder die Vergütung mindern. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet SAP im Rahmen der in Abschnitt 12 festgelegten Grenzen.
10.4 Die Verjährungsfrist für Ansprüche gemäß Abschnitt 10.1 bis 10.3 beträgt im Falle von Abschnitt 10.1 (a) ein Jahr ab Lieferung der SAP Software. Dies gilt auch für Ansprüche aus Rücktritt oder Minderung gemäß Abschnitt 10.3, Satz 1. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder Personenschäden.
10.5 Für Mängel an Nachbesserungsleistungen, Umgehungen oder Neulieferungen im Wege der Nacherfüllung endet – im Falle von Abschnitt 10.1 (a) - die Verjährung ebenfalls in dem in Abschnitt 10.4 bestimmten Zeitpunkt. Die Verjährungsfrist wird jedoch, wenn SAP im Einverständnis mit dem Provider das Vorhandensein eines Mangels prüft oder die Nacherfüllung erbringt, so lange gehemmt, bis SAP das Ergebnis ihrer Prüfung dem Provider mitteilt oder die Nacherfüllung für beendet erklärt oder die Nacherfüllung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.6 Wenn SAP zur Erkennung oder Beseitigung des Fehlers Arbeiten erstellt oder Leistungen erbringt, ohne hierzu verpflichtet zu sein, hat SAP Anspruch auf eine Vergütung gem. der jeweils gültigen SAP Preisliste für Beratungsleistungen. Dies gilt insbesondere, wenn ein gemeldeter Xxxxxxxxxx nicht nachweisbar ist oder SAP nicht zuzuordnen ist, oder wenn die SAP Software nicht in Übereinstimmung mit der Dokumentation genutzt wird. Zu vergüten ist insbesondere auch der Mehraufwand bei der Beseitigung von Mängeln, der bei SAP dadurch entsteht, dass der Provider seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, die SAP Software unsachgemäß bedient oder von SAP empfohlene SAP-Services nicht in Anspruch genommen hat.
10.7 Erbringt SAP außerhalb des Bereichs der Sach- und RechtsmängelRechtsmängelhaftung Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder begeht SAP eine sonstige Pflichtverletzung, so hat der Provider dies gegenüber SAP stets schriftlich zu rügen und SAP eine Nachfrist einzuräumen, innerhalb derer SAP Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung oder dazu gegeben wird, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Er gewähr- leistet Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die sorgfältige in Abschnitten 11. und sachgemäße Erfüllung 12. festgelegten Grenzen.
10.8 Für Sach- und Rechtsmängel der im Rahmen des Vertrages, insbesondere Pflegevertrages erbrachten Leistungen gelten die Einhaltung der festge- legten Spezifikationen und sonstigen Ausführungsvorschriften Bestimmungen dieses Abschnitts 10 entsprechend. An die Stelle des AG entsprechend dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, sowie Rücktritts vom Vertrag tritt die Güte und Zweckmäßigkeit der Lieferung hinsichtlich Material, Konstruktion und Ausführung und der zur Lieferung gehörenden Unterlagen (Zeichnungen, Pläne u. ä.)außerordentliche Kündigung des Pflegevertrags. Die festgelegten Spezifikationen gelten als vertraglich zugesicherte und garantierte Eigenschaften Gegenstand eines eventuellen Minderungsrechts ist die im Rahmen des Ge- genstandes der Lieferung oder Leistung. Die Bestimmungen der §§ 633 Abs. 2 bis 639 BGB finden auch auf Kauf- und Werklieferungsaufträge Anwendung; der AG kann nach seiner Xxxx auch die Rechte gemäß §§ 459 ff BGB ausübenPflegevertrags geschuldete Vergütung. Der AG wird dem AN offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich Provider erklärt Rügen schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt wer- den, spätestens jedoch innerhalb von 8 Kalendertagen nach Eingang der Lieferung beim AG. Für gelieferte Ersatzstücke und Nachbesserungsarbeiten leistet der AN wie für den Gegenstand der Lieferung Gewähr; die Gewährleistungsfrist beginnt nach Beseitigung der beanstandeten Mängel. Für Lieferteilemit einer genauen Beschreibung des Problems, die wegen Gewährleistungsmängeln nicht SAP eine Fehleranalyse ermöglicht. Der Provider hat SAP in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich eine laufende Gewährleistungs- frist um die Zeit der Betriebsunterbrechung. Die angemessener Weise bei der Mängelbeseitigung vom AN Analyse und Fehlerbehebung zu tragenden Kosten umfassen auch die Aufwendungen für Verpackung, Fracht und Anfuhr, die zum Ab- und Einbau aufge- wandte Arbeit, Reisekosten und die Durchführung der Mängelbeseitigung beim AGunterstützen.
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Samples: Outsourcing Agreement
Sach- und Rechtsmängelhaftung. Der AN haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Rechtsmängel. Er gewähr- leistet die sorgfältige und sachgemäße Erfüllung des Vertrages, insbesondere die Einhaltung der festge- legten Spezifikationen und sonstigen Ausführungsvorschriften des AG entsprechend dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, sowie die Güte und Zweckmäßigkeit der Lieferung hinsichtlich Material, Konstruktion und Ausführung und der zur Lieferung gehörenden Unterlagen (Zeichnungen, Pläne u. ä.). Die festgelegten Spezifikationen gelten als vertraglich zugesicherte und garantierte Eigenschaften des Ge- genstandes der Lieferung oder Leistung. Die Bestimmungen der §§ 633 Abs. 2 bis 639 BGB finden auch auf Kauf- und Werklieferungsaufträge Anwendung; der AG kann nach seiner Xxxx auch die Rechte gemäß §§ 459 ff BGB ausüben1. Der AG wird dem AN offene Käufer hat die Ware unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Mängel der Lieferung/Leistung sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Eingang am Bestimmungsort, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt wer- denFeststellung, spätestens jedoch innerhalb 14 Tage nach Feststellung, zu rügen.
2. Dem Verkäufer ist Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel an Ort und Stelle zu prüfen. Die Überprüfung durch ihn hat unverzüglich zu erfolgen,
3. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer, unter Ausschluss der Rechte des Käufers zum Rücktritt oder zur Minderung, die Pflicht zur Nacherfüllung. Dies gilt nicht soweit der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung berechtigt ist, die Nacherfüllung zu verweigern.
4. Die Nacherfüllung kann nach Xxxx des Verkäufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Der Verkäufer trägt die erforderlichen Aufwendungen der Nacherfüllung, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.
5. Unwesentliche zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zur Beanstandung. Technische Verbesserungen, sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.
6. Schreibt der Käufer die Verwendung eines bestimmten Materials vor oder stellt er das zu verwendende Material zur Verfügung, haftet der Verkäufer nicht für daraus und damit entstehende Mängel und Schäden, die zu Mängeln am herzustellenden Produkt führen.
7. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren 1 Jahr nach Abnahme oder Übergabe der Ware. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
8. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Käufer selbst oder durch Dritte ohne unsere schriftliche Genehmigung Änderungen oder Eingriffe am Produkt vornimmt.
9. Verschleiß oder Abnutzung im üblichen Umfang rechtfertigen keine Mängelansprüche.
10. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von 8 Kalendertagen nach Eingang der Lieferung beim AGihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die vom Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für gelieferte Ersatzstücke und Nachbesserungsarbeiten leistet der AN wie für den Gegenstand der Lieferung Gewähr; die Gewährleistungsfrist beginnt nach Beseitigung der beanstandeten Mängel. Für LieferteileXxxxxxx, die wegen Gewährleistungsmängeln nicht in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich eine laufende Gewährleistungs- frist um die Zeit der Betriebsunterbrechung. Die bei der Mängelbeseitigung vom AN zu tragenden Kosten umfassen auch die Aufwendungen für Verpackung, Fracht und Anfuhr, die zum Ab- und Einbau aufge- wandte Arbeit, Reisekosten von Satz 1 umfasst werden und die Durchführung auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen, sowie Arglist seitens des Verkäufers, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11. In dem Umfang, in dem wir für die Ware eine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen der Mängelbeseitigung beim AGGarantie.
12. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Dies gilt auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Verrichtungsgehilfen, ausgenommen der Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und grobem Verschulden.
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Sach- und Rechtsmängelhaftung. 10.1 SAP leistet während der Laufzeit der jeweiligen Order Form Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen und dafür, dass dem Einräumen der vereinbarten Nutzungsrechte an den Provider keine Rechte Dritter entgegenstehen.
10.2 SAP leistet bei nachgewiesenen Sachmängeln Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung („Nacherfüllung“) in der Weise, dass SAP nach ihrer Xxxx dem Provider einen neuen, mangelfreien Softwarestand überlässt oder den Mangel beseitigt. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass SAP dem Provider zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei nachgewiesenen Rechtsmängeln leistet SAP Gewähr durch Nacherfüllung, indem sie dem Provider eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der gelieferten SAP Software oder nach ihrer Xxxx an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Software verschafft. Der AN haftet Provider muss einen neuen Softwarestand übernehmen, wenn der vertragsgemässe Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht unzumutbar ist. Für Rechtsmängel gilt Abschnitt 11 ergänzend.
10.3 Falls die Nacherfüllung nach Maßgabe Ablauf einer vom Provider zu setzenden, angemessenen Nachfrist endgültig fehlschlägt, kann der gesetzlichen Bestimmungen Provider vom der jeweiligen Order Form zurücktreten bzw. die jeweilige Order Form kündigen oder die Vergütung mindern. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet SAP im Rahmen der in Abschnitt 12 festgelegten Grenzen.
10.4 Die Verjährungsfrist für Ansprüche gemäss Abschnitt 10.1 bis 10.3 beträgt sechs Monate und beginnt mit der Lieferung der SAP Software. Dies gilt auch für Ansprüche aus Rücktritt oder Minderung gemäss Abschnitt 10.3, Satz 1. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SAP, bzw. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
10.5 Für Mängel an Nachbesserungsleistungen, Umgehungen oder Neulieferungen im Wege der Nacherfüllung endet die Verjährung ebenfalls in dem in Abschnitt 10.4 bestimmten Zeitpunkt. Die Verjährungsfrist wird jedoch, wenn SAP im Einverständnis mit dem Provider das Vorhandensein eines Mangels prüft oder die Nacherfüllung erbringt, so lange gehemmt, bis SAP das Ergebnis ihrer Prüfung dem Provider mitteilt oder die Nacherfüllung für beendet erklärt oder die Nacherfüllung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei (3) Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.6 Wenn SAP zur Erkennung oder Beseitigung des Fehlers Arbeiten erstellt oder Leistungen erbringt, ohne hierzu verpflichtet zu sein, hat SAP Anspruch auf eine Vergütung gemäss der jeweils gültigen SAP Preisliste für Beratungsleistungen. Dies gilt insbesondere, wenn ein gemeldeter Xxxxxxxxxx nicht nachweisbar ist oder SAP nicht zuzuordnen ist, oder wenn die SAP Software nicht in Übereinstimmung mit der Dokumentation genutzt wird. Zu vergüten ist insbesondere auch der Mehraufwand bei der Beseitigung von Mängeln, der bei SAP dadurch entsteht, dass der Provider seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäss erfüllt, die SAP Software unsachgemäss bedient oder von SAP empfohlene SAP-Services nicht in Anspruch genommen hat.
10.7 Erbringt SAP ausserhalb des Bereichs der Sach- und RechtsmängelRechtsmängelhaftung Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäss oder begeht SAP eine sonstige Pflichtverletzung, so hat der Provider dies gegenüber SAP stets schriftlich zu rügen und SAP eine Nachfrist einzuräumen, innerhalb derer SAP Gelegenheit zur ordnungsgemässen Erfüllung der Leistung oder dazu gegeben wird, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Er gewähr- leistet Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die sorgfältige in Abschnitten 11. und sachgemäße Erfüllung 12. festgelegten Grenzen.
10.8 Für Sach- und Rechtsmängel der im Rahmen des Vertrages, insbesondere Pflegevertrages erbrachten Leistungen gelten die Einhaltung der festge- legten Spezifikationen und sonstigen Ausführungsvorschriften Bestimmungen dieses Abschnitts 10 entsprechend. An die Stelle des AG entsprechend dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, sowie Rücktritts vom Vertrag tritt die Güte und Zweckmäßigkeit der Lieferung hinsichtlich Material, Konstruktion und Ausführung und der zur Lieferung gehörenden Unterlagen (Zeichnungen, Pläne u. ä.)ausserordentliche Kündigung des Pflegevertrags. Die festgelegten Spezifikationen gelten als vertraglich zugesicherte und garantierte Eigenschaften Gegenstand eines eventuellen Minderungsrechts ist die im Rahmen des Ge- genstandes der Lieferung oder Leistung. Die Bestimmungen der §§ 633 Abs. 2 bis 639 BGB finden auch auf Kauf- und Werklieferungsaufträge Anwendung; der AG kann nach seiner Xxxx auch die Rechte gemäß §§ 459 ff BGB ausübenPflegevertrags geschuldete Vergütung. Der AG wird dem AN offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich Provider erklärt Rügen schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt wer- den, spätestens jedoch innerhalb von 8 Kalendertagen nach Eingang der Lieferung beim AG. Für gelieferte Ersatzstücke und Nachbesserungsarbeiten leistet der AN wie für den Gegenstand der Lieferung Gewähr; die Gewährleistungsfrist beginnt nach Beseitigung der beanstandeten Mängel. Für Lieferteilemit einer genauen Beschreibung des Problems, die wegen Gewährleistungsmängeln nicht SAP eine Fehleranalyse ermöglicht. Der Provider hat SAP in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich eine laufende Gewährleistungs- frist um die Zeit der Betriebsunterbrechung. Die angemessener Weise bei der Mängelbeseitigung vom AN Analyse und Fehlerbehebung zu tragenden Kosten umfassen auch die Aufwendungen für Verpackung, Fracht und Anfuhr, die zum Ab- und Einbau aufge- wandte Arbeit, Reisekosten und die Durchführung der Mängelbeseitigung beim AGunterstützen.
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