Common use of Sach- und Rechtsmängelhaftung Clause in Contracts

Sach- und Rechtsmängelhaftung. 13.1 Es bestehen zugunsten des Nutzers bzw. Lizenznehmers Mängelgewährleistungsansprüche. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer gelten diesbezüglich die folgenden Regelungen. Wenn die Regelungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer geltend sollen, so ist dies in der jeweiligen Regelung konkret angegeben. Verbraucher ist eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 13.2 Die vom Anbieter/Lizenzgeber überlassene Software entspricht im Wesentlichen der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen. 13.3 Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt. 13.4 Für den Nutzer/Lizenznehmer, der Verbraucher ist, gelten in erster Linie die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, d.h. der Nutzer/Lizenznehmer, der Verbraucher ist, kann in erster Linie Nacherfüllung, d. h. nach seiner Xxxx Nachlieferung oder Mangelbeseitigung, verlangen. Bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ist er berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Seine Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Übergabe.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sach- und Rechtsmängelhaftung. 13.1 Es bestehen zugunsten des Nutzers bzw. Lizenznehmers Mängelgewährleistungsansprüche. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer gelten diesbezüglich die folgenden Regelungen. Wenn die Regelungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer geltend sollen, so ist dies in der jeweiligen Regelung konkret angegeben. Verbraucher ist eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 13.2 Die vom Anbieter/Lizenzgeber überlassene Software entspricht im Wesentlichen der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben11.1. Die Software und die Benutzerdokumentation haben die nach der Leistungsbeschreibung geschuldete Beschaffenheit. Diese beschreibt die Funktionalität der Software richtet abschließend. Soweit eine Kompatibilität zu oder der Einsatz von bestimmter Fremdsoftware (Browserversionen, Betriebssysteme etc.) zugesagt wird, bezieht sich dies auf deren jeweils letzte Version (Release) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. 11.2. Die Mängelansprüche des Kunden, ausgenommen Schadensersatzansprüche, verjähren in zwölf Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Die Verjährung beginnt mit Überlassung der Software. 11.3. Die Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb von zwei Wochen nach ihrem erstmaligen Erkennen gemeldet werden und reproduzierbar sind. 11.4. Eine Fehlerbeseitigung einschließlich der Beschreibung Behebung von Kompatibilitätsproblemen ist während der Gewährleistungsfrist TERRITORY vorbehalten und erst dann durch Dritte zulässig, wenn TERRITORY hierzu nicht willens oder in der Benutzerdokumentation und den ergänzend hierzu getroffenen VereinbarungenLage ist. 13.3 Bei Update-11.5. Solange der Kunde die nach diesem Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind ist die Mängelansprüche TERRITORY berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. 11.6. Die TERRITORY haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an den von der TERRITORY erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Neuerungen Entstehung des Mangels waren. Bei Veränderung des Quellcodes durch den Kunden oder einen von diesem beauftragten Dritten bestehen Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der Update-Leistung der TERRITORY nur, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränktwenn der Kunde nachweist, dass die Veränderung des Quellcodes keinen Einfluss auf den zu beurteilenden Mangel hat. 11.7. 13.4 Für Der Kunde wird die TERRITORY bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben. 11.8. Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel), kann der Kunde mit den Nutzer/Lizenznehmerfür Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen der TERRITORY zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen der TERRITORY zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Verbraucher istKunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können. 11.9. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz der TERRITORY. Die Nacherfüllung kann durch telekommunikative Übermittlung von Software erfolgen, gelten in erster Linie es sei denn, die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriftentelekommunikative Übermittlung ist dem Kunden, d.h. beispielsweise aus Gründen der Nutzer/LizenznehmerIT-Sicherheit, der Verbraucher ist, kann in erster Linie Nacherfüllung, d. h. nach seiner Xxxx Nachlieferung oder Mangelbeseitigung, verlangen. Bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ist er berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Seine Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Übergabenicht zuzumuten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sach- und Rechtsmängelhaftung. 13.1 Es bestehen zugunsten des Nutzers bzw11.1. Lizenznehmers Mängelgewährleistungsansprüche. Sowohl Die Software und die Benutzerdokumentation haben die nach der Leistungsbeschreibung, bei agiler Softwareprogrammierung nach den Backlogs, vereinbarte Beschaffenheit, im Übrigen die für Verbraucher als auch für Unternehmer gelten diesbezüglich die folgenden Regelungen. Wenn die Regelungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer geltend sollen, so ist dies in der jeweiligen Regelung konkret angegeben. Verbraucher ist eine natürliche Persongewöhnliche Verwendung geeignete Beschaffenheit, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann. 13.2 Die vom Anbieter/Lizenzgeber überlassene Software entspricht im Wesentlichen der Produktbeschreibung11.2. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben Dem Auftraggeber stehen die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangabenvollem Umfang zu. Die Funktionalität der Software richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation und den ergänzend hierzu getroffenen VereinbarungenGewährleistungsfrist wird durch eine Mängelrüge gehemmt, bis die Fehlerbeseitigung abgenommen ist. Bei separat bepreisten und/oder funktionell eigenständigen Projektteilen ist ein Teilrücktritt nicht ausgeschlossen. 13.3 Bei Update-11.3. Die Durchsetzung von Nacherfüllungsansprüchen ist davon abhängig, Upgrade- dass Mängel innerhalb von zwei Wochen nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden und neuen Versionslieferungen sind reproduzierbar sind. 11.4. Der Auftraggeber wird den Lieferant bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Mängelansprüche auf Unterlagen gewähren, aus denen sich die Neuerungen näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben. 11.5. Der Auftraggeber wird vor der Update-Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränktob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. 13.4 Für Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel), kann der Auftraggeber mit den Nutzer/Lizenznehmerfür Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen des Lieferanten zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen des Lieferanten zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Verbraucher istAuftraggeber hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können. 11.6. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz des Auftraggebers. Die Nacherfüllung kann durch telekommunikative Übermittlung von Software erfolgen, gelten in erster Linie es sei denn, die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriftentelekommunikative Übermittlung ist dem Auftraggeber, d.h. beispielsweise aus Gründen der Nutzer/LizenznehmerIT-Sicherheit, der Verbraucher ist, kann in erster Linie Nacherfüllung, d. h. nach seiner Xxxx Nachlieferung oder Mangelbeseitigung, verlangen. Bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ist er berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Seine Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Übergabenicht zuzumuten.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Sach- und Rechtsmängelhaftung. 13.1 8.1 Gelieferte Waren sind unverzüglich zu untersuchen. Festgestellte Mängel und Falschlieferungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Absendung der Anzeige offensichtlicher Mängel gilt eine Ausschlussfrist von sieben Tagen ab Erhalt der Lieferung. Ein Mangel ist offensichtlich, wenn er bei objektiver Würdigung auch dem durchschnittlichen und mit dem Vertragsgegenstand nicht besonders vertrauten Kunden ohne besonderen Prüfungsaufwand auffallen muss. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Es bestehen zugunsten des Nutzers bzwgilt eine Ausschlussfrist von sechs (6) Monaten. 8.2 Mängelrügen sind schriftlich oder per Fax zu erheben. 8.3 Sofern TRIOPTICS sich im Einzelfall nicht abweichend erklärt, erfolgen Prüfungen von Mängelmeldungen stets ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Lizenznehmers Mängelgewährleistungsansprüche. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer gelten diesbezüglich Die Beseitigung von Mängeln stellt grundsätzlich nicht das Anerkenntnis eines von uns zu vertretenden Mangels dar, sofern TRIOPTICS sich im Einzelfall nicht abweichend erklärt. 8.4 Sollte die folgenden Regelungen. Wenn Lieferung die Regelungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer geltend sollenErteilung einer Ausfuhrgenehmigung durch die zuständige Behörde erfordern, so ist dies stellt die Verweigerung der Erteilung einer solchen Genehmigung keinen Mangel dar. 8.5 Für Mängel der Lieferung haftet TRIOPTICS für die Dauer von zwölf Monaten ab Gefahrenübergang (x. Xxxxxx 4.1) in der jeweiligen Regelung konkret angegeben. Verbraucher ist eine natürliche PersonWeise, dass TRIOPTICS alle Teile, die die Bestellung sich infolge eines zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorliegenden Umstandes insbesondere wegen Material- oder Ausführungsmängeln als fehlerhaft erweisen, nach unserer Xxxx kostenlos ersetzen oder nachbessern. TRIOPTICS ist zur mehrfachen Nachbesserung/Ersatzlieferung berechtigt, mindestens jedoch zu einem Zweck abgibtdrei Versuchen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für etwaige Transportkosten im Rahmen unserer Sach- und Rechtsmängelhaftung haftet TRIOPTICS nur bis zu dem Ort, an dem der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet Gegenstand nach dem Vertrag zwischen uns und dem Kunden eingesetzt werden kannsoll. Fehlt es an einer entsprechenden Regelung im Vertrag ist der Sitz des Kunden maßgeblich. 13.2 Die vom Anbieter/Lizenzgeber überlassene Software entspricht im Wesentlichen 8.6 Für wesentliche, nicht von uns hergestellte Erzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der ProduktbeschreibungSach- und Rechtsmängelansprüche, die uns gegen den Zulieferer dieser Erzeugnisse zustehen. Mängelansprüche bestehen TRIOPTICS haftet subsidiär für den Fall, dass Sach- und Rechtsmängelansprüche gegen den Zulieferer nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten durchgesetzt werden können. In diesem Fall ist TRIOPTICS nur zur Nachbesserung oder vorausgesetzten Beschaffenheit Ersatzlieferung gem. Ziffer 8.5 verpflichtet. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Leistungen vorgenommen, so entfallen jegliche Sach- und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation und den ergänzend hierzu getroffenen VereinbarungenRechtsmängelrechte. 13.3 Bei Update-8.7 Werden Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, Upgrade- die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen jegliche Sach- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche Rechtsmängelrechte. 8.8 Dasselbe gilt, wenn unsere Leistungen nicht vertragsgemäß verwendet werden oder der Mangel der Leistung auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- vom Kunden zur Verfügung gestellten Konstruktionsunterlagen oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt. 13.4 Für den Nutzer/Lizenznehmer, der Verbraucher ist, gelten in erster Linie die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, d.h. der Nutzer/Lizenznehmer, der Verbraucher istsonstigen Vorgaben beruht. 8.9 Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder schlägt sie wiederholt fehl, kann in erster Linie Nacherfüllung, d. h. der Kunde nach seiner Xxxx Nachlieferung oder Mangelbeseitigungstatt des Anspruches auf Mängelbeseitigung auch die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen. In Bezug auf Schadensersatzforderungen gilt die in Ziffer 10 spezifizierte Haftungsbegrenzung. 8.10 Eine Gewährleistung für Mängel an der gelieferten Ware, verlangendie ihre Ursache im üblichen Verschleiß haben, ist ausgeschlossen. Bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ist er berechtigtWaren, den Kaufpreis zu mindern die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu. 8.11 Etwaige öffentliche Werbeaussagen/Produktangaben von Dritten oder von dem Vertrag zurückzutretenuns sind grundsätzlich nicht Gegenstand der vertraglichen Produktspezifikation. Seine Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab ÜbergabeUnsere Produktbeschreibungen enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften, die Gegenstand einer Garantie sind. Garantien können nur individualvertraglich vereinbart werden.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Sach- und Rechtsmängelhaftung. 13.1 Es bestehen zugunsten des Nutzers bzw. Lizenznehmers Mängelgewährleistungsansprüche. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer gelten diesbezüglich die folgenden Regelungen. Wenn die Regelungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer geltend sollen, so ist dies in der jeweiligen Regelung konkret angegeben. Verbraucher ist eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 13.2 Die vom Anbieter/Lizenzgeber überlassene Software entspricht im Wesentlichen der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen. 13.3 Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der FP Sign Signaturlösung der FP Digital Business Solutions GmbH FP Digital Business Solutions GmbH Seite 6 13.4 Für den Nutzer/Lizenznehmer, der Verbraucher ist, gelten in erster Linie die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, d.h. der Nutzer/Lizenznehmer, der Verbraucher ist, kann in erster Linie Nacherfüllung, d. h. nach seiner Xxxx Nachlieferung oder Mangelbeseitigung, verlangen. Bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ist er berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Seine Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Übergabe. 13.5 Für den Nutzer/Lizenznehmer, der nicht Verbraucher ist, gelten im Hinblick auf Punkt 13.4 die folgenden Einschränkungen: Verlangt der Nutzer/Lizenznehmer wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat der Anbieter/Lizenzgeber nach seiner Xxxx das Recht, zwischen Nachbesserung und Lieferung eines mangelfreien Gegenstands. Wenn der Nutzer/Lizenznehmer, der nicht Verbraucher ist, dem Lizenzgeber nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Nutzer/Lizenznehmer unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Gewährleistungsansprüche sind für Nutzer/Lizenznehmer, die nicht Verbraucher sind, beschränkt auf 12 Monate, es sei denn, es liegt Vorsatz vor. 13.6 Der Gewährleistungsanspruch beginnt mit der Übergabe des Lizenzgegenstands. Im Falle der Lieferung von Updates, Upgrades und neuen Versionen beginnt der Gewährleistungsanspruch für diese Teile ebenfalls jeweils mit der Übergabe.

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