Sachverständigenkosten. Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
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Sachverständigenkosten. Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro in seiner Höhe einen Betrag von 25.000,– € übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer gemäß A 19.6 VGB 2018 zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
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Sachverständigenkosten. Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro 25.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 15 Nr. 6 zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
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Sachverständigenkosten. Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 1.000.000,- Euro begrenzt.
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Samples: dema-makler.de
Sachverständigenkosten. Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 50.000,- Euro begrenzt.
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Samples: dema-makler.de
Sachverständigenkosten. Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro 25.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die gemäß SVFP-AT, Ziffer 15 durch den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer zu tragenden Kosten des SachverständigenverfahrensSachverständigenverfah- rens.
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Samples: sv-makler.de
Sachverständigenkosten. Soweit Übersteigt der entschädigungspflichtige entschädigungspflich- tige Schaden 25.000,- Euro übersteigt25.000 EUR, so ersetzt der Versicherer die bis zu der hierfür ver- einbarten Versicherungssumme von den nach den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen durch den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer zu tragenden Kosten des SachverständigenverfahrensSachverständigenverfahren den vereinbarten Anteil.
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Samples: www.kvd-versicherungen.de
Sachverständigenkosten. Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro 25.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer, gemäß § 15 Nr. 6 VHB 2014 zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
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Samples: www.policenwerk.de
Sachverständigenkosten. Soweit der entschädigungspflichtige Schaden EUR 25.000,- Euro übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
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Samples: www.ratundservice.de
Sachverständigenkosten. Soweit Übersteigt der entschädigungspflichtige entschädigungspflich- tige Schaden 25.000,- Euro übersteigt25.000 EUR, so ersetzt der Versicherer die bis zu der hierfür ver- einbarten Versicherungssumme von den nach den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungs- bedingungen durch den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer zu tragenden Kosten des SachverständigenverfahrensSachverständigenverfahren den vereinbarten Anteil.
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Samples: amex-online.de
Sachverständigenkosten. Soweit Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro übersteigt25.000 EUR, so ersetzt der Versicherer die von den durch den Versicherungsnehmer nach Teil B Ziffer 12 zu tragenden Kosten des SachverständigenverfahrensSachverständigenver- fahrens.
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Samples: www.diebayerische.de
Sachverständigenkosten. Soweit Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro übersteigtScha den 25.000 EUR, so ersetzt der Versicherer bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssum me die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden tra genden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
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Samples: www.recura.de
Sachverständigenkosten. Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro in seiner Höhe 25.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 31 Nr. 5. VGB 2000 – Fassung 2012 zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
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