Sachverständigenkosten. Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden den Betrag von 25.000 EUR, so ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens bis maximal 80 %.
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Samples: Sturmversicherung Der Landwirtschaft, Feuerversicherung Der Landwirtschaft
Sachverständigenkosten. Übersteigt Soweit der entschädigungspflichtige Schaden den Betrag von 25.000 EUR20.000,- EUR übersteigt, so ersetzt der Versicherer dem 80% der durch den Versicherungsnehmer die gemäß § 15 Nr. 6 VHB 2008 zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens bis maximal 80 %Sachverständigenverfahrens.
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Samples: Hausratversicherung
Sachverständigenkosten. Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden den Betrag von 25.000 EUR25.000,- Euro, so ersetzt der Versicherer dem bis zum vereinbarten Betrag 80 % von den durch den Versicherungsnehmer die nach Teil A § 15 zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens bis maximal 80 %Sachverständigenverfahrens.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung
Sachverständigenkosten. Übersteigt Soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe den Betrag von 25.000 EUREUR übersteigt, so ersetzt der Versicherer dem die durch den Versicherungsnehmer die gemäß Abschnitt A § 16 Nr. 6 ABL - CV zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens bis maximal zu 80 %.
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Sachverständigenkosten. Übersteigt Soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe den verein- barten Betrag von 25.000 EUREUR übersteigt, so ersetzt der Versicherer dem 80 % der durch den Versicherungsnehmer die nach Ziffer 16.6 AL-VGB 2010 Ab- schnitt A zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens bis Sachverständigenverfahrens, maximal 80 %den vereinbarten Betrag.
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