Schadenminderungskosten. Der Versicherer erstattet ferner alle angemessenen und notwendigen Aufwendungen des Versicherungsnehmers oder der versicherten Personen zur Verkürzung des Zeitraums einer Unterbrechung oder erheblichen Beeinträchtigung im Sinne von Ziffer I. 2., falls diese Aufwendungen geringer sind als der versicherte Schaden. Zusätzlich zahlt der Versicherer die notwendigen und angemessenen Honorare folgender externer Dienstleister:
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Samples: Betriebs Und Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Rahmenvereinbarung, Versicherungsvertrag