Common use of Schadensanzeige Clause in Contracts

Schadensanzeige. Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: Der Absender ist verpflichtet, das Umzugsgut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sollten auf dem Ablieferungsbeleg bzw. auf einem Schadensprotokoll spezifiziert festgehalten werden. Sie sind dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt hat. Wird die Anzeige erstattet, muss sie, um den Anspruchsverlust zu verhindern, in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

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Samples: www.schumann-umzuege.de, www.schumann-umzuege.de

Schadensanzeige. Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: - Der Absender ist verpflichtet, das Umzugsgut Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sollten sind auf dem Ablieferungsbeleg bzw. auf oder einem Schadensprotokoll spezifiziert festgehalten werden. Sie sind festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. - Äußerlich nicht erkennbare Schäden Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. - Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. - Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt hatanzeigt. - Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie, sie - um den Anspruchsverlust zu verhindern, verhindern - in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. - Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

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Samples: www.droeder-logistik.de

Schadensanzeige. Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: Der -Der Absender ist verpflichtet, das Umzugsgut Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sollten sind auf dem Ablieferungsbeleg bzw. auf der Empfangsbescheinigung bzw einem Schadensprotokoll spezifiziert festgehalten werden. Sie sind festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich anzuzeigen -Äußerlich nicht erkennbare Schäden Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale -Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche Fall -Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt hatanzeigt. Wird -Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie, um muß sie -um den Anspruchsverlust zu verhindern, in verhindern -in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Zur Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. -Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

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Samples: www.moebeltransporte-rossbach.de

Schadensanzeige. Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: Der Absender ist verpflichtet, Untersuchen Sie das Umzugsgut Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchenVerluste. Diese sollten Halten Sie dies auf dem Ablieferungsbeleg der Empfangsbescheinigung bzw. auf einem Schadensprotokoll spezifiziert festgehalten werden. fest oder zeigen Sie sind diese dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigenan. Äußerlich nicht erkennbare Schäden Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt hatanzeigt. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie, sie – um den Anspruchsverlust zu verhindern, ver- hindern – in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen Frist erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Ein- richtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

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Samples: www.krelle-umzuege.de

Schadensanzeige. Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: Der Absender ist verpflichtet, Untersuchen Sie das Umzugsgut Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchenund Verluste. Diese sollten Halten Sie diese auf dem Ablieferungsbeleg der Empfangs- bescheinigung bzw. auf einem Schadensprotokoll spezifiziert festgehalten werden. fest oder zeigen Sie sind diese dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigenan. Äußerlich nicht erkennbare Schäden Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt hatanzeigt. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie, muß sie - um den Anspruchsverlust zu verhindern, verhindern - in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

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Samples: www.umzuege-joeris.de

Schadensanzeige. Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: Der Absender ist verpflichtet, Untersuchen Sie das Umzugsgut Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchenVerluste. Diese sollten Halten Sie diese auf dem Ablieferungsbeleg der Empfangsbescheinigung bzw. auf einem Schadensprotokoll Schadenprotokoll spezifiziert festgehalten werden. fest oder zeigen Sie sind diese dem Möbelspediteur spätestens am Tag Tage nach der Ablieferung anzuzeigenan. Äußerlich nicht erkennbare Schäden Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt hatanzeigt. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie, muß sie - um den Anspruchsverlust zu verhindern, verhindern - in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

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Samples: huefner-moebelspedition.de

Schadensanzeige. Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: Der Absender ist verpflichtet, Untersuchen Sie das Umzugsgut Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchenVerluste. Diese sollten Halten Sie diese auf dem Ablieferungsbeleg der Empfangsbestätigung bzw. auf einem Schadensprotokoll spezifiziert festgehalten werden. fest oder zeigen Sie sind dies dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigenan. Äußerlich nicht erkennbare Schäden Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt hatanzeigt. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie, sie – um den Anspruchsverlust zu verhindern, verhindern - in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch per Telefax erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

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Samples: www.flensburg-umzug.de

Schadensanzeige. Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: - Der Absender ist verpflichtet, das Umzugsgut Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sollten sind auf dem Ablieferungsbeleg bzw. auf oder einem Schadensprotokoll spezifiziert festgehalten werden. Sie sind -spezifiziert - festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. anzuzeigen - Äußerlich nicht erkennbare Schäden Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. - Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. - Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt hatanzeigt. - Wird die eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie, muß sie - um den Anspruchsverlust zu verhindern, verhindern - in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. - Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

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Samples: www.umzug37.de

Schadensanzeige. Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: - Der Absender ist verpflichtet, das Umzugsgut Gut sofort bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sollten sind auf dem Ablieferungsbeleg bzw. auf oder einem Schadensprotokoll spezifiziert festgehalten werden. Sie sind festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. - Äußerlich nicht erkennbare Schäden Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. - Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. - Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt hatanzeigt. - Wird die eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie, sie - um den Anspruchsverlust zu verhindern, verhindern - in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. - Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

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Samples: trostel.eu

Schadensanzeige. Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: Der Absender ist verpflichtet, Untersuchen sie das Umzugsgut Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchenVerluste. Diese sollten Halten Sie diese auf dem Ablieferungsbeleg der Empfangsbescheini- gung bzw. auf einem Schadensprotokoll Schadenprotokoll spezifiziert festgehalten werden. fast oder zeigen Sie sind diese dem Möbelspediteur spätestens am Tag Tage nach der Ablieferung anzuzeigenan. Äußerlich nicht erkennbare Schäden Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb inner- halb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale Schadensanzeigen Schadens- anzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist Liefer- fristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt hatanzeigt. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss siedie, um den Anspruchsverlust zu verhindern, verhindern in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe der telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

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Samples: www.gundm-group.de

Schadensanzeige. Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: - Der Absender ist verpflichtet, das Umzugsgut Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchenüberprüfen. Diese sollten sind auf dem Ablieferungsbeleg der Empfangsbescheinigung bzw. auf einem Schadensprotokoll Schadenprotokoll spezifiziert festgehalten werden. fast oder zeigen Sie sind diese dem Möbelspediteur spätestens am Tag Tage nach der Ablieferung anzuzeigenan. - Äußerlich nicht erkennbare Schäden Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt angezeigt, werden. - Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. - Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt hatanzeigt. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie, sie um den Anspruchsverlust zu verhindern, in jedem Fall Fall, in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen vorgesehenen, Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe der telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Fristen Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

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Samples: www.tpt-spedition.de

Schadensanzeige. Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: Der Absender ist verpflichtet, Untersuchen sie das Umzugsgut Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchenVerluste. Diese sollten Halten Sie diese auf dem Ablieferungsbeleg der Empfangsbescheinigung bzw. auf einem Schadensprotokoll Schadenprotokoll spezifiziert festgehalten werden. fast oder zeigen Sie sind diese dem Möbelspediteur spätestens am Tag Tage nach der Ablieferung anzuzeigen. an.Äußerlich nicht erkennbare Schäden Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. .Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt hat. anzeigt.Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie, muß die um den Anspruchsverlust zu verhindern, verhindern in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe der telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist.Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

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Samples: cdn4.site-media.eu

Schadensanzeige. Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: Der Absender ist verpflichtet, Untersuchen Sie das Umzugsgut Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchenVerluste. Diese sollten Halten Sie diese auf dem Ablieferungsbeleg der Empfangsbescheinigung bzw. auf einem Schadensprotokoll spezifiziert festgehalten werden. fest oder zeigen Sie sind diese dem Möbelspediteur Möbel- spediteur spätestens am Tag Tage nach der Ablieferung anzuzeigenan. Äußerlich nicht erkennbare Schäden Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschenLieferfristen er- löschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt hatanzeigt. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie, um sie -um den Anspruchsverlust zu verhindern, ver- hindern-in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe der telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

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Samples: www.carlhahn.de

Schadensanzeige. Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachtenbe- achten: Der Absender ist verpflichtet, das Umzugsgut Gut sofort bei Ablieferung auf äußerlich äu- ßerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste Verlust zu untersuchen. Diese sollten sind auf dem Ablieferungsbeleg bzw. auf oder einem Schadensprotokoll spezifiziert festgehalten werden. Sie sind fest- zuhalten und dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden Beschädigungen oder Verluste Verluste, die der Absender erst beim Auspacken des Umzugsgutes feststellt, müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale Schadensanzeigen Schadenanzeige genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt hatAb- lieferung anzeigt. Wird die eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie, sie - um den Anspruchsverlust zu verhindern, verhindern - in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige rechtzeitigen Absendung.

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Samples: www.dachser-kolb.de