Schadensminderungspflicht. Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen.
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Samples: deutsche-saatgut.de, www.rwz.de, www.hauptsaaten.de
Schadensminderungspflicht. 10.1 Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen.
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Samples: www.warencenter-thanning.de, www.dsv-saaten.de
Schadensminderungspflicht. Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes Schadenser- satzes zu berücksichtigen.
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Samples: www.hs-geisenheim.de
Schadensminderungspflicht. Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindernmin- dern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern ver- ringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit Er- kennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigenbe- rücksichtigen.
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Samples: www.rebschule.info
Schadensminderungspflicht. 10.1 Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes Schadens- ersatzes zu berücksichtigen.
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Samples: www.rwz.de