Schadenvorbehalt Musterklauseln

Schadenvorbehalt. Durch vorbehaltlose Annahme des Gutes durch den Empfänger oder dessen Vertreter erlöschen alle Ansprüche gegen den Frachtführer. Äusserlich erkennbare Beschädigungen oder fehlende Waren müssen deshalb sofort und in Anwesenheit des Lastwagenführers auf dem Lieferschein mit einem detaillierten Vorbehalt angebracht werden. Für äusserlich nicht erkennbare Schäden ist spätestens innerhalb von acht Tagen nach Ablieferung schriftlich Meldung zu erstatten. Allgemeine oder verspätete Vorbehalte werden nicht anerkannt. Bischag AG, Xxxxxxxxxxxxx 000, 0000 Xxxxxx