Xxxxxxx und Versicherung Musterklauseln

Xxxxxxx und Versicherung. Der Pensionär hat für alle Schäden aufzukommen, die durch sein Pferd, durch ihn oder durch einen mit dem Reiten seines Pferdes Beauftragten an den Einrichtungen des Stalles und den Anlagen sowie an den Hindernissen verursacht werden. Die Haftung des Pensionsgebers und seines Personals für die Beschädigung, Vernichtung oder Entwendung des eingestellten Pferdes oder der dazugehörigen eingebrachten Sachen (Sattelzeug usw.) wird wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Fall, dass der Pensionsgeber oder dessen Hilfspersonen im Auftrag des Pensionärs das Pferd reiten oder transportieren müssen. Die Versicherung des Pferdes gegen Krankheit, Unfälle usw. ist, falls gewünscht, Sache des Pensionärs. Der Pensionär erklärt hiermit, dass er für sich eine Privathaftpflichtversicherung, welche die Haftung als Tierhalter, Mieter, (Vermieter und Benützer fremder Pferde einschliesst), abgeschlossen hat oder innert 5 Tagen abschliesst. Der Pensionsgeber verpflichtet sich, bei der Betreuung des Pferdes höchstmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Der Pensionsgeber hat eine Haftpflichtversicherung, soweit er als Tierhalter für Drittschäden haftbar gemacht werden könnte. Lässt der Pensionär sein Pferd durch eine Drittperson reiten, ist er dafür verantwortlich, dass auch diese durch eine gleichwertige Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
Xxxxxxx und Versicherung. (1) Der Mietartikel ist nicht versichert. Dem Mieter wird der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung für die Dauer der Veranstaltung einschließlich der Zeiten für den Auf- und Abbau empfohlen.
Xxxxxxx und Versicherung. 18.1 Der MV haftet im Falle von grober Fahrlässigkeit nur für das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Mitarbeiter, es sei denn, es liegt eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor.
Xxxxxxx und Versicherung. 10.1 Mängelhaftungs- und Schadensersatz- ansprüche des AG richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Xxxxxxx und Versicherung. 12.1 Der Lieferant hat uns sowie unsere Kunden auf erstes Anfordern von allen Kosten, Schäden, Verbindlichkeiten und sonstigen Aufwendungen schadlos zu halten und freizustellen, die wegen Personen-, Sachschäden oder Todesfällen auftreten und auf fehlerhafte Ware, eine Pflichtverletzung des Lieferanten, oder die Missachtung gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften durch den Lieferanten zurückzuführen sind.
Xxxxxxx und Versicherung. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für ein eingebrachtes Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Gegenstände, die sich im Eigentum der auf dem Stand tätigen Person befinden. Als Aussteller haften Sie gegenüber dem Veranstalter für jeden Schaden, den Sie, Ihr Personal, Ihre Mitarbeiter oder von Ihnen beauftragte Dritte oder sonstige Dritte, derer Sie sich zur Erfüllung Ihrer Pflichten bedienen, dem Veranstalter schuldhaft zufügen. Die Technischen Richtlinien sowie die Informationen aus Rundschreiben des Veranstalters über Fragen der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung sind unbedingt zu beachten. Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenden Gründen gezwungen, den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern, so können Sie hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Veranstalter herleiten.
Xxxxxxx und Versicherung. 7.1. Stall, Offenstall, Laufstall, Paddocks und Boxen sind dem Einsteller ebenso wie die Form der Weidenhaltung bekannt.
Xxxxxxx und Versicherung. 11.1 Unbeschadet einer gegenteiligen Vorschrift gilt, dass keine Partei ihre Haftung in Hinsicht auf Folgendes begrenzt oder ausschließt:
Xxxxxxx und Versicherung. 8.1 Für die Haftung im Zusammenhang mit unter dem EVB-IT Kaufvertrag erbrachten Leistungen gelten die im jeweiligen EVB-IT Kaufvertrag festgelegten Haftungsbe- schränkungen.
Xxxxxxx und Versicherung. 9.1 Die Gewährleistung der Inzence GmbH ist auf die vertragswesentlichen Pflichten beschränkt, soweit sich aus dem nachstehenden Regelungen nicht Nachteile ergeben • Die Haftung der Inzence GmbH ist gänzlich ausgeschlossen, soweit sich Mängel der Mietsache (Räumlichkeiten) bezieht, die bereits bei Abschluss des Vertrages vorgelegen haben (Ausschuss der Garantiehaftung) • Im Übrigen ist die Haftung beschränkt auf die Leistungsmängel vertragwesentlicher Pflichten, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Inzence GmbH zurückzuführen sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit es sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt; insoweit ist lediglich die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. • Die Inzence GmbH haftet nicht für die Verhinderung der Gebrauchsüberlassung durch Ursachen und unabwendbare Ereignisse, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Stromausfall, Feuer, Xxxxxx, Xxxxx, Streik etc.). • Die Inzence GmbH haftet nicht für Schäden und Verlust, die dem Mieter an dem ihm gehörenden eingebrachten Gegenständen, insbesondere technischem Gerät, Waren, PKW’s, Daten o.Ä. entstehen., gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind, es sei denn, dass die Inzence GmbH den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigefügt hat. Der Mieter ist verpflichtet, sich insbesondere gegen Spannungsschäden an EDV-Technik technisch und versicherungsmäßig abzusichern, da eine Haftung diesbezüglich im vorstehenden Umfang durch die Inzence GmbH ausgeschlossen ist. • Für Garderobe übernimmt die Inzence GmbH keine Haftung, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. • Wird die Garderobe nicht über Inzence GmbH angeboten, sondern wird über Personal des Kunden übernommen, übernimmt Inzence GmbH keinerlei Haftung für verloren gegangene oder beschädigte Garderobenstücke. • Für die Eignung der genutzten Räume und Anlagen für den Zweck der Veranstaltung übernimmt die Inzence GmbH keine Gewährleistung. Nachträgliche Beanspruchung erkennt die Inzence GmbH nicht an.