Schadloshaltung. (a) Wird Zühlke von Dritten oder von staatlichen Behörden im Zu- sammenhang mit LEISTUNGEN in Anspruch genommen, ist der Kunde in folgenden Fällen zur Schadloshaltung von Zühlke ver- pflichtet:
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Schadloshaltung. (a) Wird Zühlke von Dritten oder von staatlichen Behörden im Zu- sammenhang mit LEISTUNGEN Leistungen in Anspruch genommen, ist der Kunde in folgenden Fällen zur Schadloshaltung von Zühlke ver- pflichtet:
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