Change Request Musterklauseln

Change Request. 1.24.1 Der Kunde ist berechtigt, Änderungen des Leistungsumfanges zu verlangen. Eine Änderung des Leistungsumfanges liegt vor, wenn der Auftragnehmer eine andere Leistung als die in diesem Vertrag festgelegte erbringen soll.
Change Request. Der Auftraggeber kann auch nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs insbesondere der vereinbarten Leis- tungen, Methoden und Termine verlangen. Im Falle eines Änderungsverlangens durch den Auftraggeber wird der Auftragnehmer innerhalb von 10 Arbeitstagen mittei- len, ob die verlangte Änderung möglich ist, und welche Auswirkungen sie auf den Vertrag hat, insbesondere unter Berück- sichtigung des zeitlichen Verlaufs, der Vergütung sowie evtl. Mitwirkungspflichten. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mittei- lung gelten die gewünschten Änderungen als ohne Auswirkungen auf Preise und Termine durchführbar. Der Auftraggeber wird sodann dem Auftragnehmer in Schriftform mitteilen, ob die Änderungen durchgeführt werden sollen. Der Auftraggeber kann verlangen, dass die Arbeiten bis zu einer Entscheidung über das Änderungsverlangen ausgesetzt werden. Andernfalls werden die Arbeiten nach den bisherigen Bedingungen weitergeführt.
Change Request. 8.1 Während der Vertragslaufzeit kann jede Partei über einen Change Request eine Änderung der vereinbarten Leistungen anfordern. Soweit nicht ein beson- deres Change-Request-Verfahren vereinbart wurde, ist die Anforderung über die beabsichtigten Änderungen vollständig und schriftlich der anderen Partei zu übermitteln.
Change Request. 7.1 Beide Vertragspartner sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen oder fachliche Feinspezifikationen zu beraten und zu verhandeln.
Change Request. Der Kunde ist berechtigt, Änderungen des Leistungsum- fanges zu verlangen. Eine Änderung des Leistungsumfan- ges liegt vor, wenn Econtec eine andere Leistung als die in einem Vertrag festgelegte erbringen soll. Econtec ist verpflichtet, den Änderungswunsch im Hin- blick auf die Auswirkungen auf das Projekt, zeitliche Ver- zögerungen sowie die Vor- und Nachteile für das Projekt, insbesondere Gefährdungen der Projektergebnisse, zu be- werten und dem Kunden diese Bewertung unverzüglich schriftlich zu übermitteln. In dieser schriftlichen Mittei- lung sind darüber hinaus Alternativen aufzuzeigen, mit deren Hilfe das vom Kunden gewünschte Ergebnis kos- tengünstiger und/oder effektiver erreicht werden kann. Änderungen, die in den Risikobereich von Econtec fallen, sind nicht gesondert zu vergüten. Die Änderung fällt dann in den Risikobereich von Econtec, wenn Econtec die Ur- sache für die Änderung zu vertreten hat. Ist dies nicht der Fall, so werden die Vertragspartner auf Grundlage einer für diesen Fall abzuschließenden Änderungs- bzw. Nach- tragsvereinbarung eine angemessene Anpassung des Leistungsinhaltes, der Leistungsfristen (soweit dies erfor- derlich ist) sowie der Vergütung (soweit dies erforderlich ist) vereinbaren. Die Anpassung der Vergütung erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Preisliste von Econtec. Ohne eine entsprechende Vereinbarung der Vertrags- partner verbleibt es in jedem Fall bei den vereinbarten Fristen, der vereinbarten Vergütung und den Leistungsin- halten.
Change Request. 5.1 Der Kunde und NeurologIQ können jederzeit Anträge auf Änderungen des Umfangs oder des Inhalts des jeweiligen Leistungsscheins (nachfolgend „Change-Request“) stellen. Ein Change-Request ist in Textform an den Projektleiter der jeweils anderen Partei zu richten.
Change Request. (1) Erkennt HARTING, dass Änderungen oder Ergänzungen des Vertra- ges notwendig werden, ohne die der Vertragszweck nicht oder nicht optimal erreicht werden kann, oder dass Umstände vorliegen, durch die HARTING seinen vertraglichen Pflichten nicht oder nur erschwert nachkommen kann, so wird HARTING den Kunden hierüber unver- züglich in Kenntnis setzen und mitteilen, inwieweit ein Änderungs- verfahren zumutbar und technisch durchführbar ist.
Change Request. (1) Der Kunde kann bis zum Zeitpunkt der Abnahme eines Projektes Änderungen und Ergänzungen des vertraglich vereinbarten Projektumfanges verlangen, sofern diese für Optimizely technisch umsetzbar und zumutbar sind. Hierbei wird das folgende Verfahren angewandt:
Change Request. 5.1 Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen ("Change Request"). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Request die Möglich- keit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch Unterschrift beider Vertragspartner bindend.
Change Request. Der Kunde kann schriftliche Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leis- tungsumfangs nur verlangen, wenn die Umsetzungen für KGF zumutbar und durchführbar sind sowie unter folgender Voraussetzung: Soweit die Durchführung Auswirkungen auf das vertragliche Leistungsgefüge, ins- besondere Vergütung, Termine, Leistungsgegenstand hat, wird KGF auf Grund- lage der bisherigen vertraglichen Preiskalkulation ein Ergänzungsangebot unter- breiten und soweit notwendig, einen neuen Projektzeitplan übermitteln. Die Vertragsänderung kommt zustande mit Bestätigung, oder wenn der Kunde dem neuen Angebot nicht widerspricht und KGF die Leistung erbringt.