Change Request. 1.26.1 Der Kunde ist berechtigt, Änderungen des Leistungsumfanges zu verlangen. Eine Änderung des Leistungsumfanges liegt vor, wenn comNET eine andere Leistung als die in diesem Vertrag festgelegte erbringen soll.
1.26.2 comNET ist verpflichtet, den Änderungswunsch im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Projekt, zeitliche Verzögerungen sowie die Vor- und Nachteile für das Projekt, insbesondere Gefährdungen der Projektergebnisse, zu bewerten und dem Kunden diese Bewertung unverzüglich schriftlich zu übermitteln. In dieser schriftlichen Mitteilung sind darüber hinaus Alternativen aufzuzeigen, mit deren Hilfe das vom Kunden gewünschte Ergebnis kostengünstiger und/oder effektiver erreicht werden kann.
1.26.3 Änderungen, die in den Risikobereich der comNET fallen, sind nicht gesondert zu vergüten. Die Änderung fällt dann in den Risikobereich der comNET, wenn comNET sie zu vertreten hat.
1.26.4 Liegt ein Fall der Ziffer 1.26.3 nicht vor, so werden die Vertragspartner auf Grundlage einer für diesen Fall abzuschließenden Änderungs- bzw. Nachtragsvereinbarung eine angemessene Anpassung des Leistungsinhaltes, der Leistungsfristen (soweit dies erforderlich ist) sowie der Vergütung (soweit dies erforderlich ist) vereinbaren. Die Anpassung der Vergütung erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Preisliste von comNET. Ohne eine entsprechende Vereinbarung der Vertragspartner verbleibt es in jedem Fall bei den vereinbarten Fristen, der vereinbarten Vergütung und den Leistungsinhalten.
Change Request. (1) Erkennt HARTING, dass Änderungen oder Ergänzungen des Vertra- ges notwendig werden, ohne die der Vertragszweck nicht oder nicht optimal erreicht werden kann, oder dass Umstände vorliegen, durch die HARTING seinen vertraglichen Pflichten nicht oder nur erschwert nachkommen kann, so wird HARTING den Kunden hierüber unver- züglich in Kenntnis setzen und mitteilen, inwieweit ein Änderungs- verfahren zumutbar und technisch durchführbar ist.
(2) Will der Kunde die nach diesem Vertrag erforderlichen Leistungen an geänderte Anforderungen und Sachverhalte anpassen, insbe- sondere die Leistungen ändern oder erweitern, wird HARTING die- ses Änderungsverlangen prüfen und dem Kunden mitteilen, inwie- weit ein Änderungsverfahren für HARTING technisch durchführbar und zumutbar ist. Ist dies zumutbar und technisch durchführbar, wird HARTING ein Realisierungsangebot unter Beschreibung der Anfor- derung und des Umfangs der Anpassungen unterbreiten. Erkennt HARTING bei der Prüfung, dass die ausstehenden Anpassungen nicht vorgenommen werden können, ohne dass gegen die Angaben zu Zeitaufwand, Kosten oder technischen Spezifikationen verstoßen wird, so ist eine Änderung des Lastenhefts durchzuführen. In diesem Fall wird das Realisierungsangebot Angaben zu den geänderten technischen Spezifikationen, zum Realisierungszeitraum und zu den Auswirkungen auf die Vergütung enthalten.
(3) Der Kunde wird ein Realisierungsangebot von HARTING innerhalb von fünf Arbeitstagen annehmen oder ablehnen. Vereinbarte Leis- tungsänderungen sind durch entsprechende Anpassung des Ange- bots oder Fertigung eines neuen Angebots und Anpassung des Ver- trages verbindlich durch beide Parteien zu dokumentieren und zu unterzeichnen. Dieses Change-Request-Dokument ist jeweils durch die Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen.
(4) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass die von dem Ände- rungsverlangen betroffenen Leistungen bis zur Einigung über den Change Request unterbrochen werden. Kommt der Change Requ- est nicht innerhalb der Angebotsbindefrist des Realisierungsangebo- tes zustande, so werden die Arbeiten ohne Änderungen weiterge- führt, soweit sie nicht unmöglich geworden sind.
Change Request. 8.1 Während der Vertragslaufzeit kann jede Partei über einen Change Request eine Änderung der vereinbarten Leistungen anfordern. Soweit nicht ein beson- deres Change-Request-Verfahren vereinbart wurde, ist die Anforderung über die beabsichtigten Änderungen vollständig und schriftlich der anderen Partei zu übermitteln.
8.2 Während der Verhandlungen über den Change Request kommen beide Par- teien voll umfänglich ihren vereinbarten Leistungsverpflichtungen nach. Wünscht der Auftraggeber bis zum Abschluss eine vorübergehende Einstel- lung der Leistungserbringung, so verschieben sich vereinbarte Termine auf einen angemessenen späteren Zeitpunkt, den TA nach billigem Ermessen bestimmt. Soweit durch diese Verschiebung TA Schäden oder notwendige Mehraufwendungen entstehen, kann TA den Ersatz bzw. deren Erstattung vom Auftraggeber verlangen.
8.3 Soweit durch den Change Request für TA zusätzliche Aufwände entstehen, sind diese entsprechend dem TA Dienstleistungskatalog gesondert zu vergüten.
Change Request. Der Auftraggeber kann auch nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs insbesondere der vereinbarten Leistungen, Methoden und Termine ver- langen. Im Falle eines Änderungsverlangens durch den Auftrag- geber wird der Auftragnehmer innerhalb von 10 Ar- beitstagen mitteilen, ob die verlangte Änderung möglich ist, und welche Auswirkungen sie auf den Vertrag hat, insbesondere unter Berücksichtigung des zeitlichen Verlaufs, der Vergütung sowie evtl. Mitwirkungspflich- ten. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mitteilung gelten die gewünschten Änderungen als ohne Auswirkungen auf Preise und Termine durchführbar. Der Auftraggeber wird sodann dem Auftragnehmer in Schriftform mittei- len, ob die Änderungen durchgeführt werden sollen. Der Auftraggeber kann verlangen, dass die Arbeiten bis zu einer Entscheidung über das Änderungsverlangen ausgesetzt werden. Andernfalls werden die Arbeiten nach den bisherigen Bedingungen weitergeführt.
Change Request. Der Kunde ist berechtigt, Änderungen des Leistungsum- fanges zu verlangen. Eine Änderung des Leistungsumfan- ges liegt vor, wenn Econtec eine andere Leistung als die in einem Vertrag festgelegte erbringen soll. Econtec ist verpflichtet, den Änderungswunsch im Hin- blick auf die Auswirkungen auf das Projekt, zeitliche Ver- zögerungen sowie die Vor- und Nachteile für das Projekt, insbesondere Gefährdungen der Projektergebnisse, zu be- werten und dem Kunden diese Bewertung unverzüglich schriftlich zu übermitteln. In dieser schriftlichen Mittei- lung sind darüber hinaus Alternativen aufzuzeigen, mit deren Hilfe das vom Kunden gewünschte Ergebnis kos- tengünstiger und/oder effektiver erreicht werden kann. Änderungen, die in den Risikobereich von Econtec fallen, sind nicht gesondert zu vergüten. Die Änderung fällt dann in den Risikobereich von Econtec, wenn Econtec die Ur- sache für die Änderung zu vertreten hat. Ist dies nicht der Fall, so werden die Vertragspartner auf Grundlage einer für diesen Fall abzuschließenden Änderungs- bzw. Nach- tragsvereinbarung eine angemessene Anpassung des Leistungsinhaltes, der Leistungsfristen (soweit dies erfor- derlich ist) sowie der Vergütung (soweit dies erforderlich ist) vereinbaren. Die Anpassung der Vergütung erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Preisliste von Econtec. Ohne eine entsprechende Vereinbarung der Vertrags- partner verbleibt es in jedem Fall bei den vereinbarten Fristen, der vereinbarten Vergütung und den Leistungsin- halten.
Change Request. (1) Der Kunde kann bis zum Zeitpunkt der Abnahme eines Projektes Änderungen und Ergänzungen des vertraglich vereinbarten Projektumfanges verlangen, sofern diese für Optimizely technisch umsetzbar und zumutbar sind. Hierbei wird das folgende Verfahren angewandt:
a) Optimizely prüft das in Textform vorliegende Änderungsverlangen und wird dem Kunden das Ergebnis der Prüfung zusammen mit den sich gegebenenfalls ergebenden Kosten und Verschiebungen des Leistungszeitraumes in Form eines verbindlichen Angebotes innerhalb von 10 Werktagen vorlegen.
b) Der Kunde wird das Angebot innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang prüfen.
c) Nimmt der Kunde das Angebot in Textform innerhalb der Frist an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, so werden die Parteien den Vertrag im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfanges durchführen.
(2) Optimizely wird während eines laufenden Change-Request-Verfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn, der Kunde weist ihn an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen.
Change Request. 5.1 Der Kunde und NeurologIQ können jederzeit Anträge auf Änderungen des Umfangs oder des Inhalts des jeweiligen Leistungsscheins (nachfolgend „Change-Request“) stellen. Ein Change-Request ist in Textform an den Projektleiter der jeweils anderen Partei zu richten.
5.2 Die Parteien werden Änderungsverlangen der jeweils anderen Partei kurzfristig, spätestens innerhalb von zwei Wochen, beantworten. In der Antwort ist insbesondere anzugeben, welche Änderungen sich aus Sicht der antwortenden Partei gegenüber dem ursprünglichen Leistungsschein ergeben und welche Auswirkungen dies auf die Vergütung und Termine hat. Die antwortende Partei wird zugleich ein Angebot zur Ausführung des Change-Request vorlegen.
5.3 Nimmt die andere Partei das Angebot an, wird die Änderung Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung.
Change Request. 9.1 Beide Vertragspartner sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen oder fachliche Feinspezifikationen zu beraten und zu verhandeln.
9.2 Soweit der Kunde über den vereinbarten Umfang hinausgehende Änderungen wünscht, wird MMK3, gegen Vergütung auf Zeit- und Materialbasis mit dem üblichen Stundensatz tätig. MMK3 wird den dabei entstehenden Aufwand prüfen, ob die gewünschte Änderung durchführbar ist und den Kunden dann darüber informieren, welche Änderungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Kosten und des Zeitplans voraussichtlich ergeben. Soweit möglich und notwendig, wird MMK3 auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat.
9.3 Wird über ein Änderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Parteien, soweit sie keine andere Vereinbarung treffen, das Projekt entsprechend in der bisher aktuellen Version realisieren.
9.4 Änderungsverlangen bedürfen der Textform, können auch von MMK3 per E-Mail bestätigt werden.
Change Request. Der Kunde kann schriftliche Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs nur verlangen, wenn die Umsetzungen für BLL zumutbar und durchführbar sind sowie unter folgender Voraussetzung: Soweit die Durchführung Auswirkungen auf das vertragliche Leistungsgefüge, insbesondere Vergü- tung, Termine, Leistungsgegenstand hat, wird BLL auf Grundlage der bisherigen vertraglichen Preis- kalkulation ein Ergänzungsangebot unterbreiten und soweit notwendig, einen neuen Projektzeitplan übermitteln. Die Vertragsänderung kommt zustande mit Bestätigung, oder wenn der Kunde dem neuen Angebot nicht widerspricht und BLL die Leistung erbringt.
Change Request. (1 Änderungen und Ergänzungen des Inhalts oder Umfangs der von der Gesellschaft nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen können von jedem Vertragspartner dem jeweils anderen Vertragspartner vorgeschlagen werden. Der Vorschlag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - gegenständliche Spezifizierung der Änderung oder Ergänzung, - Begründung in fachlicher und IT-technischer Hinsicht, - zu erwartende Auswirkungen auf den Ablauf- und Zeitplan und Aufwandsschätzung einschließlich des angefallenen und noch anfallenden Aufwands für die Prüfung des Änderungs- und Ergänzungswunsches sowie die Durchführung des Change- Request-Verfahrens. ( Der jeweils andere Vertragspartner hat den Vorschlag zu prüfen und hierzu gegenüber dem vorschlagenden Vertragspartner Stellung zu nehmen. Die Entscheidung über die Durchführung des Änderungs- und Ergänzungsvorschlags trifft der Kunde. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, die Durchführung der Änderung oder Ergänzung abzulehnen, wenn sie entweder technisch nicht machbar oder mit unverhältnismäßigem, der Gesellschaft nicht zumutbarem Aufwand verbunden ist.