Vertragsverletzung Musterklauseln

Vertragsverletzung. Erfüllen der Lieferant oder seine Erfüllungsgehilfen die aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten aus Gründen, die der Lieferant oder seine Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben nicht, ist der VNB berechtigt, dem Lieferanten die gesamten Aufwendungen für eine dadurch gegebenenfalls notwendige Ersatzbeschaffung in Rechnung zu stellen.
Vertragsverletzung. 11.1 Falls Sie eine wesentliche Verletzung oder eine unwesentliche Verletzung der AEB begehen, die Sie nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Eingang einer schriftlichen Mitteilung der CCEP beheben, darf die CCEP die Erfüllung Ihrer Pflichten gemäß den AEB aussetzen und/oder hat das Recht, die AEB ohne weitere Mitteilung als beendet zu betrachten. 11.1 Unbeschadet aller sonstigen Rechtsmittel gilt, dass, wenn Waren oder Dienstleistungen nicht in Übereinstimmung mit den AEB geliefert oder erbracht werden, die CCEP entweder das Recht hat, Sie aufzufordern, innerhalb von 48 Stunden Ersatzwaren zu liefern oder Ersatzleistungen zu erbringen und die Rückzahlung aller bereits geleisteten Zahlungen fordern darf. 11.2 Jede Partei hat das Recht, die AEB in Übereinstimmung mit dem geltenden nationalen Recht zu kündigen; dies erfolgt ohne Haftpflicht, falls die andere Partei in Liquidation geht, insolvent wird, nicht mehr in der Lage ist, ihre Schulden im Rahmen des üblichen Geschäftsverlaufs zu begleichen, einen Beschluss in Bezug auf die Abwicklung trifft, ein Insolvenzverwalter in Bezug auf alle oder einen wesentlichen Teil der Vermögenswerte bestellt wird oder sie gemäß den Gesetzen des Landes, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, sonst wie insolvent wird.
Vertragsverletzung. Im Falle eines Verstoßes gegen die Informationspflicht oder bei Verwendung oder Verbreitung einer Sprachaufnahme, eines Layouts oder Spots entgegen der Vereinbarung, z. B. über den vereinbarten Zeitraum, Bereich und/oder das vereinbarte Medium hinaus, verpflichtet sich der Auftraggeber – unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung des entsprechenden Verwertungshonorars – für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme des Fortsetzungs-zusammenhangs, eine Vertragsstrafe in Höhe des 4-fachen Verwertungshonorars an den Sprecher / die Sprecherin zu zahlen. In gleichem Maße haftet der Auftraggeber für Verstöße, die von auf seine Veranlassung an der Produktion beteiligten Dritten verursacht werden.
Vertragsverletzung. Der AG kann im Fall einer Vertragsverletzung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist (maximal 14 Tage) vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Der AG kann vom Vertrag auch ohne Setzung einer Nachfrist zurücktreten, - wenn dem AN nach Mahnung durch den AG, wenn auch ohne ausdrückliche Nachfristsetzung oder Rücktrittsandrohung, eine angemessene Nachfrist faktisch zur Verfügung gestanden ist; oder - wenn der AG schon vor dem jeweiligen Vertragstermin Grund zur Annahme hat, dass der AN wesentliche Vertragsverpflichtungen nicht termingerecht zu erfüllen bereit oder in der Lage ist oder sein wird; - wenn nach Meinung des AG eine Nachfristsetzung z.B. wegen der allgemeinen Terminsituation des Projektes oder wegen Gefahr in Verzug nicht sinnvoll oder angebracht ist; - wenn der AN gegen seine Geheimhaltungsverpflichtung, gegen Antikorruptions- und kartellrechtliche Bestimmungen (insbesondere gem. Punkt 17.13), gegen den jeweils gültigen Verhaltenskodex für AN des AG, gegen die Bestimmungen von Punkt 5.1 (Subvergaben-Genehmigungen) oder gegen die Bestimmungen von Punkt 17.3 (Übertragung von Aufträgen, Abtretung) verstößt. Zum Rücktritt berechtigende Vertragsverletzungen sind unter anderem solche Verzüge oder drohende Verzüge von Zwischen- oder Endterminen oder Mängel, die die Vertragserfüllung des AG gegenüber seinen Vertragspartnern gefährden, auch wenn dafür eine Vertragsstrafe vorgesehen ist. In solchen Fällen ist der AG berechtigt, die unterlassenen bzw. ungenügend erbrachten Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte auf Kosten des AN durchzuführen (Ersatzvornahme). Die dabei anfallenden Kosten können vom AG entweder direkt in Rechnung gestellt werden, wobei eine Zahlungsfrist von 45 Tagen nach Rechnungslegung als vereinbart gilt, oder von den nächsten fälligen Zahlungen des AG an den AN abgezogen werden. Der AN hat vom AG für noch nicht erfüllte Lieferungen und Leistungen bereits bezahlte Beträge zuzüglich der dem AG entstandenen Finanzierungskosten unverzüglich zurückzuzahlen. Erfordert die Ausübung des Rechtes auf Ersatzvornahme den Zugriff auf beim AN oder dessen Sublieferanten befindliche Ausrüstungen oder Materialien etc., ist der AN zu deren Herausgabe an den AG verpflichtet. Erfordert die Ausübung des Rechts auf Ersatzvornahme den Zugriff auf Schutzrechte, auf Dokumentationen (wie z.B. Werkstattzeichnungen, Berechnungen) oder sonstige Informationen, ist der AN verpflichtet, dem AG die dafür erforderlichen Rechte, Dokumentationen und Inf...
Vertragsverletzung. Tritt der Mitarbeiter ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle nicht an oder verlässt er sie fristlos, so hat die Trabeco AG Anspruch auf eine Entschädigung, die einem Viertel des Monatslohnes entspricht (Art. 337d OR). Ausserdem hat sie Anspruch auf Ersatz weiteren Schadens. Diese Entschädigung kann vom Lohn des Mitarbeiters abgezogen werden.
Vertragsverletzung. Verletzt eine der Parteien ihre vertraglichen Verpflichtungen, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die nach dänischem Recht entstehenden Rechte und Ansprüche geltend zu machen. Der Käufer ist ferner berechtigt, auf Kosten des Verkäufers einen Deckungskauf vorzunehmen. Gleichermaßen ist der Käufer bei Nichtabnahme der vereinbarten Menge verpflichtet, die dokumentierten Kosten des Verkäufers zu erstatten. Sofern wiederholt Hackschnitzel geliefert werden, die nicht den im Qualitätshandbuch des Käufers genannten Qualitätsanforderungen erfüllen, oder bei der Entnahme von repräsentativen Proben der gewogenen Hackschnitzel für das Labor des Käufers wiederholt Unregelmäßigkeiten vorkommen, gilt dies als Vertragsverletzung und kann zur Ablehnung der Lieferung oder dazu führen, dass der Verkäufer nur noch dann anliefern darf, wenn die Produktionszentralen des Käufers bemannt sind.
Vertragsverletzung. Der Lieferant hält Hydro gegen alle Ansprüche und jede direkte, indirekte oder Folgehaftung (darunter entgangener Gewinn, entgangenes Geschäft, Goodwill-Minderung und ähnliche Schäden) sowie direkte, indirekte und Folgekosten, Verfahren und Schäden schadlos (darunter Anwalts- und sonstige Fachberatungskosten), die Hydro infolge der Verletzung oder fahrlässigen Erfüllung und verspäteten Erfüllung des Vertrags durch den Lieferanten entstehen.
Vertragsverletzung. Sollte die Dienstleistungserbringung des Auftragnehmers nicht den vorliegenden Bedingungen entsprechen, hat Arconic, ohne Einschränkung oder Beeinträchtigung anderer ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, eines oder mehrere der folgenden Rechte: (a) den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer zu kündigen; (b) die Annahme einer versuchten nachträglichen Erbringung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer zu verweigern; (c) vom Auftragnehmer etwaige Kosten zurückzufordern, die Arconic durch die Inanspruchnahme von Ersatzleistungen von Drittanbietern entstehen; (d) vom Auftragnehmer eine Rückerstattung der vorausbezahlten Vergütungen für Dienstleistungen zu fordern, die der Auftragnehmer nicht erbracht hat; und (e) Schadensersatz für alle zusätzlichen Kosten, Verluste oder Auslagen zu verlangen, die Arconic entstanden sind und in irgendeiner Weise auf die Nichteinhaltung der Bestimmungen durch den Auftragnehmer zurückzuführen sind. Diese Rechte gelten auch für alle vom Auftragnehmer erbrachten Ersatz- oder Korrekturleistungen. Die Arconic aus diesem Vertrag zustehenden Rechte gelten zusätzlich zu seinen gesetzlich festgelegten Rechten und Rechtsmitteln.
Vertragsverletzung. Im Falle einer Vertragsverletzung, die zu direkten oder indirekten Kosten für einen Vertragspartner führen, können die dadurch entstandenen Kosten auf den anderen Vertragspartner abgewälzt werden.
Vertragsverletzung. In jedem Falle der erheblichen Vertragsverletzung (etwa wiederholte Stimmabgabe entgegen den in der Strategischen Skizze niedergelegten Grundsätzen) verpflichtet sich die betreffende Vertragspartei zur Zahlung einer Konventionalstrafe von CHF 50'000.- (teuerungsbereinigt nach Massgabe des Landesindexes für Konsumentenpreise) an die Gesellschaft, unter der Pflicht zur weiteren Einhaltung der vertraglichen Pflichten. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehal- ten.