Schadloshaltung. 5.1 Sie sind verantwortlich und werden die CCEP schadlos halten und diese Schadloshaltung aufrechterhalten in Bezug auf jegliche Haftung, Verlust, Kosten, Ansprüche, Aufwendungen (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten) und Forderungen welcher Art auch immer, die sich gegen die CCEP richten, die sich aus Folgendem ergeben: - Nichteinhaltung von Bestimmungen dieser AEB durch Sie, Mängel in Bezug auf die Waren oder Mängel in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen und - Tod oder Körperverletzung in Bezug auf Ihre Mitarbeiter, Bevollmächtigten oder Zulieferer bei Handlungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen.
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