Common use of Schiedsgerichtsabrede Clause in Contracts

Schiedsgerichtsabrede. 29.1 Die Parteien haben für sämtliche Streitigkeiten jedweder Art zwi- schen ihnen aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit seiner Durchführung, einschließlich solcher über die Gültigkeit dieses Ver- trages und dieser Schiedsklausel, die Xxxx zwischen dem ordentli- chen Rechtsweg und einem Schiedsgerichtsverfahren, unter Aus- schluss des ordentlichen Rechtswegs, nach der bei Einreichung der Schiedsklage jeweils gültigen Geschäftsordnung der Deutschen In- stitution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIIF) durch drei Schieds- richter, die endgültig entscheiden.

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Schiedsgerichtsabrede. 29.1 Die Parteien haben für sämtliche Streitigkeiten jedweder Art zwi- schen ihnen aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit seiner Durchführung, einschließlich solcher über die Gültigkeit dieses Ver- trages und dieser Schiedsklausel, die Xxxx zwischen dem ordentli- chen Rechtsweg und einem Schiedsgerichtsverfahren, unter Aus- schluss des ordentlichen Rechtswegs, nach der bei Einreichung der Schiedsklage jeweils gültigen Geschäftsordnung der Deutschen In- stitution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIIF) durch drei Schieds- richterSchiedsrich- ter, die endgültig entscheiden.

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Schiedsgerichtsabrede. 29.1 Die Parteien haben für sämtliche Streitigkeiten jedweder Art zwi- schen zwischen ihnen aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit seiner Durchführung, einschließlich solcher über die Gültigkeit dieses Ver- trages Vertrages und dieser Schiedsklausel, die Xxxx zwischen dem ordentli- chen ordentlichen Rechtsweg und einem SchiedsgerichtsverfahrenSchiedsgerichtsverfah- ren, unter Aus- schluss Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs, nach der bei Einreichung der Schiedsklage jeweils gültigen Geschäftsordnung Geschäfts- ordnung der Deutschen In- stitution Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIIF) durch drei Schieds- richterSchiedsrichter, die endgültig entscheiden.

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Schiedsgerichtsabrede. 29.1 Die Parteien haben für sämtliche Streitigkeiten jedweder Art zwi- schen zwischen ihnen aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit seiner Durchführung, einschließlich solcher über die Gültigkeit dieses Ver- trages Vertrages und dieser Schiedsklausel, die Xxxx zwischen dem ordentli- chen ordentlichen Rechtsweg und einem Schiedsgerichtsverfahren, unter Aus- schluss Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs, nach der bei Einreichung der Schiedsklage jeweils gültigen Geschäftsordnung der Deutschen In- stitution Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIIF) durch drei Schieds- richterSchiedsrichter, die endgültig entscheiden.. Bei Xxxx des Schiedsgerichtsverfahrens gilt zusätzlich Folgendes:

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