SCHIEDSORDNUNG. 1. Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer kann jeder von ihnen unter folgender Adresse der Schiedsstelle vorlegen: Geschillencommissie Waterrecreatie, Xxxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxx 00000, 0000 XX Xxx Xxxx, Xxxxxxxxxxx (xxx.xxx.xx). Dafür gelten die folgenden Bedingungen: a. Der Streitfall betrifft den Abschluss oder die Ausführung eines Vertrags zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher. b. Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen oder Sachen, die der Unternehmer für den Verbraucher erbracht hat oder erbringen wird bzw. die der Unternehmer dem Verbraucher geliefert hat bzw. liefern wird. c. Auf den Vertrag finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. 2. Ein Streitfall wird von der Schiedsstelle nur in den folgenden Fällen bearbeitet: a. Der Verbraucher hat seine Beschwerde zuerst beim Unternehmer eingereicht. b. Der Unternehmer und der Verbraucher konnten keine einvernehmliche Lösung finden. c. Der Streitfall wurde der Schiedsstelle innerhalb von 12 Monaten, nachdem der Verbraucher seine Beschwerde beim Unternehmer eingereicht hat, vorgelegt. d. Der Streitfall wurde der Schiedsstelle in Form eines Schreibens oder in einer anderen, von der Schiedsstelle festgelegten Form vorgelegt. 3. Die Schiedsstelle bearbeitet prinzipiell nur Streitigkeiten mit einem Streitwert von höchstens 14.000,- €. Wenn der Streitwert der Streitigkeit über 14.000,- € liegt, kann die Schiedsstelle diese nur bearbeiten, wenn beide Vertragsparteien dazu ausdrücklich ihre Einverständnis erteilt haben. 4. Wenn ein Verbraucher der Schiedsstelle eine Streitigkeit vorlegt, hat der Unternehmer die Pflicht, dies zu akzeptieren. Wenn ein Unternehmer der Schiedsstelle einen Streitfall vorlegen möchte, muss er den Verbraucher auffordern, sich innerhalb von 5 Wochen dazu zu äußern, ob er damit einverstanden ist. Der Unternehmer hat dabei anzukündigen, dass er - sofern der Verbraucher nicht innerhalb von 5 Wochen reagiert - ein Gerichtsverfahren anhängig machen wird. 5. Bei der Bearbeitung des Streitfalls und der Beschlussfassung richtet sich die Schiedsstelle nach der Schiedsordnung. Diese Schiedsordnung wird dem Verbraucher und/oder dem Unternehmer auf Wunsch zugeschickt. Die Entscheidungen der Schiedsstelle haben die Form einer verbindlichen Empfehlung. Für die Behandlung von Streitfällen fällt eine Gebühr an. 6. Für Streitigkeiten zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher sind nur der Richter und die genannte Schiedsstelle zuständig.
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SCHIEDSORDNUNG. 1Zur Entscheidung von Streitigkeiten über die Zulassung und Verhängung von Sanktionen bei der Veranstaltung der Internationalen Dental-Schau. Streitigkeiten zwischen Gegen die Zurückweisung als Aussteller und gegen die Verhängung von Sanktionen (Punkt 2 „Zulassung“, Ziffer 2 und Ziffer 4, der „Teilnahmebedingungen Besonderer Teil“) kann der betroffene Aussteller innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Entscheidung ein Schiedsgericht anrufen. Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges endgültig. Für das Verfahren des Schiedsgerichts sind die folgenden Regelungen maßgebend. Die vierzehntägige Frist beginnt drei Tage nach dem Verbraucher Zeitpunkt zu laufen, zu dem der ablehnende Bescheid oder die Verhängung der Sanktion durch eingeschriebenen Brief durch die GFDI zur Post gegeben wurde. Die Anrufung des Schiedsgerichts hat in der Weise zu erfolgen, dass der nicht zugelassene oder mit Sanktionen belegte Aussteller schriftlich die Gründe darlegt, aus denen die angefochtene Entscheidung unrichtig ist. Gleichzeitig hat der abgelehnte oder mit Sanktionen belegte Aussteller seinen Schiedsrichter zu benennen. Der Einspruch gegen die Ablehnung oder die Verhängung von Sanktionen und dem Unternehmer kann jeder von ihnen unter folgender Adresse der Schiedsstelle vorlegen: Geschillencommissie Waterrecreatiedie Benennung des Schiedsrichters ist durch eingeschriebenen Brief an die GFDI, Xxxxxxxxxxxxx 00Aachener Str. 1053-1055, Xxxxxxx 00000, 0000 XX Xxx 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxx (xxx.xxx.xx)zu richten. Dafür gelten die folgenden Bedingungen:
a. Der Streitfall betrifft den Abschluss oder die Ausführung eines Vertrags zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher.
b. Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen oder Sachen, die der Unternehmer für den Verbraucher erbracht hat oder erbringen Die GFDI wird bzw. die der Unternehmer dem Verbraucher geliefert hat bzw. liefern wird.
c. Auf den Vertrag finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.
2. Ein Streitfall wird von der Schiedsstelle nur in den folgenden Fällen bearbeitet:
a. Der Verbraucher hat seine Beschwerde zuerst beim Unternehmer eingereicht.
b. Der Unternehmer und der Verbraucher konnten keine einvernehmliche Lösung finden.
c. Der Streitfall wurde der Schiedsstelle innerhalb von 12 Monaten, nachdem der Verbraucher seine Beschwerde beim Unternehmer eingereicht hat, vorgelegt.
d. Der Streitfall wurde der Schiedsstelle in Form eines Schreibens oder in einer anderen, von der Schiedsstelle festgelegten Form vorgelegt.
3vierzehn Tagen nach Eingang des Einspruchs ihren Schiedsrichter benennen. Die Schiedsstelle bearbeitet prinzipiell nur Streitigkeiten mit einem Streitwert von höchstens 14.000,- €. Wenn der Streitwert der Streitigkeit über 14.000,- € liegt, kann die Schiedsstelle diese nur bearbeiten, wenn beide Vertragsparteien dazu ausdrücklich ihre Einverständnis erteilt haben.
4. Wenn ein Verbraucher der Schiedsstelle eine Streitigkeit vorlegt, hat der Unternehmer die Pflicht, dies zu akzeptieren. Wenn ein Unternehmer der Schiedsstelle einen Streitfall vorlegen möchte, muss er den Verbraucher auffordern, beiden Schiedsrichter einigen sich innerhalb von 5 drei Wochen dazu zu äußernauf einen Obmann. Xxxxxx die beiden Schiedsrichter sich nicht auf einen Obmann einigen, ob er damit einverstanden istwird dieser vom Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Köln benannt. Das Schiedsgericht kann aufgrund der Aktenlage entscheiden. Verlangt eine Partei eine mündliche Verhandlung, muss eine solche Verhandlung durchgeführt werden. Der Unternehmer Schiedsspruch ist schriftlich zu begründen. Das Schiedsgericht hat dabei anzukündigen, dass er - sofern der Verbraucher nicht innerhalb von 5 Wochen reagiert - ein Gerichtsverfahren anhängig machen wird.
5. Bei der Bearbeitung des Streitfalls und der Beschlussfassung richtet sich die Schiedsstelle nach der Schiedsordnung. Diese Schiedsordnung wird dem Verbraucher und/oder dem Unternehmer auf Wunsch zugeschicktden Schiedsspruch den Parteien durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Die Entscheidungen Kosten des Schiedsverfahrens richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG vom 5.5.2004 in der Schiedsstelle haben die Form einer verbindlichen Empfehlungjeweiligen Fassung im Verfahren vor den Oberlandesgerichten. Für die Behandlung Das Schiedsgericht fordert von Streitfällen fällt eine Gebühr beiden Parteien angemessene Vorschüsse an. Erst nach Eingang dieser Vorschüsse wird das Schiedsgericht tätig. Es ist deutsches Recht anwendbar.
6. Für Streitigkeiten zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher sind nur der Richter und die genannte Schiedsstelle zuständig.
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SCHIEDSORDNUNG. 1. Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer kann jeder von ihnen unter folgender Adresse der Schiedsstelle vorlegen: Geschillencommissie Waterrecreatie, Xxxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxx 00000, 0000 XX Xxx Xxxx, Xxxxxxxxxxx (xxx.xxx.xx). Dafür gelten die folgenden Bedingungen:
a. Der Streitfall betrifft den Abschluss oder die Ausführung eines Vertrags zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher.
b. Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen oder Sachen, die der Unternehmer für den Verbraucher erbracht hat oder erbringen wird bzw. die der Unternehmer dem Verbraucher geliefert hat bzw. liefern wird.
c. Auf den Vertrag finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.
2. Ein Streitfall wird von der Schiedsstelle nur in den folgenden Fällen bearbeitet:
a. Der Verbraucher hat seine Beschwerde zuerst beim Unternehmer eingereicht.
b. Der Unternehmer und der Verbraucher konnten keine einvernehmliche Lösung finden.
c. Der Streitfall wurde der Schiedsstelle innerhalb von 12 Monaten, nachdem der Verbraucher seine Beschwerde beim Unternehmer eingereicht hat, vorgelegt.
d. Der Streitfall wurde der Schiedsstelle in Form eines Schreibens oder in einer anderen, von der Schiedsstelle festgelegten Form vorgelegt.
3. Die Schiedsstelle bearbeitet prinzipiell nur Streitigkeiten mit einem Streitwert von höchstens 14.000,- €. Wenn der Streitwert der Streitigkeit über 14.000,- € liegt, kann die Schiedsstelle diese nur bearbeiten, wenn beide Vertragsparteien dazu ausdrücklich ihre ihr Einverständnis erteilt haben.
4. Wenn ein Verbraucher der Schiedsstelle eine Streitigkeit vorlegt, hat der Unternehmer die Pflicht, dies zu akzeptieren. Wenn ein Unternehmer der Schiedsstelle einen Streitfall vorlegen möchte, muss er den Verbraucher auffordern, sich innerhalb von 5 Wochen dazu zu äußern, ob er damit einverstanden ist. Der Unternehmer hat dabei anzukündigen, dass er - sofern der Verbraucher nicht innerhalb von 5 Wochen reagiert - ein Gerichtsverfahren anhängig machen wird.
5. Bei der Bearbeitung des Streitfalls und der Beschlussfassung richtet sich die Schiedsstelle nach der Schiedsordnung. Diese Schiedsordnung wird dem Verbraucher und/oder dem Unternehmer auf Wunsch zugeschickt. Die Entscheidungen der Schiedsstelle haben die Form einer verbindlichen Empfehlung. Für die Behandlung von Streitfällen fällt eine Gebühr an.
6. Für Streitigkeiten zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher sind nur der Richter und die genannte Schiedsstelle zuständig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Wasserfahrzeugen