Schiedsrichter Musterklauseln

Schiedsrichter. Das Honorar für Schiedsrichter beträgt € 360,00 (exkl. MwSt.) pro Tagesteil pro Schiedsrichter, das der Schiedsrichter in Berufung € 425,00 (exkl. MwSt.) pro Tagesteil oder ununterbrochenen Zeitraum von 4 Stunden pro Schiedsrichter. Zusätzlich zum Honorar können die Schiedsrichter ihre Reise- und Unterbringungskosten sowie alle anderen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren anfallenden Kosten geltend machen.
Schiedsrichter. Gerichtsstand VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
Schiedsrichter. Die Besetzung der Landescupspiele wird vom Besetzungsreferat vorgenommen. Die Landescupspiele sind durch Teams zu leiten. (Qualifikation nach dem höherklassigen Verein). Die Schiedsrichtergebühren richten sich nach dem höherklassigen Verein.
Schiedsrichter. U12/U13 Kleinfeld (U14) Großfeld (U16-U20) Verant- wortlich Schieds- richter Schrei- ber Schiedsrichter Xxxxxxxxx Vorrunde/ Platzie- rungsspiel- tag spielfreie Teams Jugendlizenz Qualifikati- on / letzter Vorrunden- spieltag (ohne Qua- li) spielfreie Teams Jugendli- zenz D-Lizenz (0.XX) J-Lizenz (2. SR) Jugendli- zenz Endrunde Ausrichter Jugendli- zenz Jugendli- zenz C-Lizenz (1. SR), D-Lizenz (0.XX) X-Xxxxxx (Teams) Spiele in den Altersklassen U12-U14 können von nur einem Schiedsrichter geleitet wer- den.
Schiedsrichter. Jedes Spiel muss von vier neutralen Schiedsrichtern geleitet werden. Die Kostenerstattung erfolgt nach DBV- Schiedsrichterordnung. Die Kosten trägt der Ausrichter. Die Schiedsrichter werden von den 1. BL Vereinen gewählt. Jeder Verein kann bis zu vier Schiedsrichter namentlich benennen und eine Prioritätenreihenfolge (4 Stimmen, 3, 2, 1) festlegen. Der Sportdirektor kann sich an diesem Wahlverfahren beteiligen.
Schiedsrichter. Jedes Spiel soll vom mindestens zwei neutralen Schiedsrichtern geleitet werden. Die Kostenerstattung erfolgt nach DBV-Schiedsrichterordnung. Die Kosten trägt der Ausrichter. Die Schiedsrichter werden vom Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses nominiert.
Schiedsrichter. 5.1 Grundlehrgangsgebühren einschl. Prüfung 30 Euro
Schiedsrichter. 2.1 Junioren-Schiedsrichter CHF 150.-- pro Saison
Schiedsrichter. § 1. Das Zentralamt stellt eine Liste der Schiedsrichter auf und hält sie auf dem lau- fenden. Jeder Mitgliedstaat kann zwei seiner Staatsangehörigen, die Sachverständige des internationalen Beförderungsrechtes sind, in die Liste der Schiedsrichter eintra- gen lassen. § 2. Das Schiedsgericht besteht gemäss dem Schiedsvertrag aus einem, drei oder fünf Schiedsrichtern. Die Schiedsrichter werden unter den Personen gewählt, die in der in § 1 erwähnten Liste eingetragen sind. Sieht der Schiedsvertrag jedoch fünf Schiedsrichter vor, so kann jede Partei einen nicht in der Liste eingetragenen Schiedsrichter wählen. Sieht der Schiedsvertrag einen Einzelschiedsrichter vor, so wird er im gegenseitigen Einverständnis der Parteien gewählt. Sieht der Schiedsvertrag drei oder fünf Schiedsrichter vor, so wählt jede Partei jeweils einen oder zwei Schiedsrichter; diese bezeichnen im gegenseitigen Einver- ständnis den dritten oder den fünften Schiedsrichter, der den Vorsitz des Schieds- gerichtes führt. Sind die Parteien über die Bezeichnung des Einzelschiedsrichters oder die gewählten Schiedsrichter über die Bezeichnung des dritten oder des fünften Schiedsrichters nicht einig, so wird dieser durch den Generaldirektor des Zentralamtes bezeichnet. § 3. Sofern die Parteien nicht dieselbe Staatsangehörigkeit haben, muss der Einzel- schiedsrichter, der dritte oder der fünfte Schiedsrichter eine andere Staatsangehörig- keit haben als die Parteien. Die Beteiligung einer Drittpartei am Streitfall hat keinen Einfluss auf die Zusam- mensetzung des Schiedsgerichtes.
Schiedsrichter. Die Schiedsrichteraus- und -weiterbildung wird zukünftig ab der Lizenzstufe B-K gemeinsam erfolgen.