Schlichtungsstelle. 12.1. Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Zeven GmbH, Xxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxx 12.2. Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Der Lieferant wird den Kunden über die Anschrift und Internetadresse der Schlichtungsstelle ab Einrichtung bzw. Anerkennung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf jeder Rechnung sowie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxx-Xxxxx.xx informieren. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 030 / 00000-000 oder 00000 000000 (Montag - Xxxxxxx 09:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030 / 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
Appears in 2 contracts
Samples: Liefervertrag, Gasliefervertrag
Schlichtungsstelle. 12.1Die Nahverkehr Schwerin GmbH ist Mitglied der Schlichtungsstelle Nahverkehr. EnergieversorgungsunternehmenBei Streitigkeiten schlichtet diese Stelle zwischen dem Verkehrsunternehmen und dem Fahrgast. Dabei werden die Beteiligten über rechtliche Vorgaben sowie über das Verfahren der Schlichtung kostenfrei informiert. Die Schlichtungsstelle wird nur tätig, Messstellenbetreiber wenn keine Klärung einer Streitigkeit zwischen Verkehrsunternehmen und Messdienstleister sind verpflichtetdem Verbraucher/der Verbraucherin erzielt worden ist. Sollten Kunden mit der Bearbeitung bzw. der Beantwortung Ihrer Beschwerde nicht einverstanden sein, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss wenden Sie sich bitte an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Zeven GmbH, Xxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxx
12.2. Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Der Lieferant wird den Kunden über die Anschrift und Internetadresse der Schlichtungsstelle ab Einrichtung bzw. Anerkennung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf jeder Rechnung sowie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxx-Xxxxx.xx informieren. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp). Kontaktdaten: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. Xxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxx, Xxxxxx Telefon: 030 / 00000000 000 00 00-000 oder 00000 000000 (Montag - Xxxxxxx 09:00 Uhr - 15:00 Uhr), 0 Telefax: 030 / 22480000 000 00 00-323, 00 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxx@xxxx-xxxxxx.xx Weitere Informationen: xxx.xxxx-xxxxxx.xx/
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des mobilen Online-Vertriebs (nachfolgend NVS-App genannt) der Nahverkehr Schwerin GmbH und ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (diese befinden sich auf unserer Internetseite unter dem Stichwort Tarif) der NVS sowie die Datenschutzbestimmungen.
2. Mit der NVS-App bietet die Nahverkehr Schwerin GmbH einen Service an, der es dem Kunden (nachfolgend Nutzer genannt) ermöglicht, ausgewählte Tickets gemäß der jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen bargeldlos über ein mobiles Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) zu erwerben. Der Erwerb und die Nutzung von Tickets über die NVS-App und die Nutzung der insoweit zugrundeliegenden Software sind an die Zustimmung zu diesen Bedingungen gebunden. Durch das Herunterladen, Installieren oder Nutzen der Software für die NVS-App werden diese Bedingungen uneingeschränkt akzeptiert.
3. Die NVS App wird durch die Nahverkehr Schwerin GmbH in Zusammenarbeit mit IT-Dienstleistern sowie, in Abhängigkeit von dem gewählten Vertriebsweg und der Zahlungsart, mit unterschiedlichen Finanzdienstleistern erbracht. Die Dienstleister nebst Kontaktdaten sind im Teil B dieser AGB aufgeführt.
4. Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden an den jeweiligen Finanzdienstleister übermittelt. Weitergehende Regelungen sind unter den jeweiligen Zahlungsarten, in weiteren Abschnitten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in der Datenschutzbestimmung aufgeführt. Daneben können personenbezogene Daten an IT-Dienstleister übermittelt werden, soweit diese Daten für die Bereitstellung der jeweiligen Dienste erforderlich sind.
5. Mit Akzeptanz gemäß Ziffer 1.2 Satz 3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält der Nutzer eine einfache Lizenz zur Verwendung der Software für die NVS-App und für die zweckgebundene Nutzung der enthaltenen Funktionen. Der Nutzer erhält das eingeschränkte Recht zur Nutzung der NVS APP-Software ausschließlich zum persönlichen Gebrauch. Er ist nicht berechtigt, die Software zu verkaufen, zu ändern, anzupassen, abgeleitete Produkte daraus zu erstellen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ändern oder sich oder Dritten zugänglich zu machen.
6. Die Software für die NVS-App wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Zugriff erfolgt über mobile Endgeräte. Es werden entsprechend des gewählten Endgerätes gegebenenfalls für Verbindungsaufbau und -dauer durch den jeweiligen Telekommunikationsanbieter Entgelte je nach Tarif gegenüber dem Nutzer erhoben. Die vom Telekommunikationsanbieter für Datentransfer erhobenen Entgelte sind dem Telekommunikationsvertrag des Nutzers zu entnehmen.
7. Die Eröffnung eines Nutzerkontos, der Vertragsabschluss und die Korrespondenz erfolgen in deutscher Sprache.
8. Es gilt ausschließlich deutsches oder direkt anwendbares Recht der europäischen Union.
9. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Schwerin, wenn der Nutzer seinen allgemeinen Gerichtsstand (Wohnort) nicht in Deutschland hat oder der Nutzer den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nachträglich aus Deutschland verlegt oder dieser nicht bekannt ist oder wenn der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Appears in 2 contracts
Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen
Schlichtungsstelle. 12.1. Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Zeven GmbH, Xxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxx
12.2. Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde Verbraucher beschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Der Lieferant wird den Kunden über die Anschrift und Internetadresse der Schlichtungsstelle ab Einrichtung bzw. Anerkennung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf jeder Rechnung sowie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxx-Xxxxx.xx informieren. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 030 / 00000-000 oder 00000 000000 (Montag - Xxxxxxx 09:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030 / 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
Appears in 1 contract