Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
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Samples: www.bau-hoefling.de, www.holz-und-bau.de, www.bauzentrum-hofacker.de
Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich aus- schließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
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Samples: www.dach-hof.de
Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.. (Stand: 05/2017)
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Samples: www.gaissmaier.de
Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.. Stand: 11/2021
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Samples: quabeck-holz.de
Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossenausge- schlossen.
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Samples: www.vrbanksn.de