SCHLUSSBESTIMMUNGEN – ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, AGB-ÄNDERUNGEN Musterklauseln

SCHLUSSBESTIMMUNGEN – ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, AGB-ÄNDERUNGEN. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.4.1980) Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Endnutzerlizenzvertrag ergeben, ist am Sitz von dots in Berlin, vorausgesetzt, dass Sie Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder bei Klageerhebung keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. dots ist jedoch berechtigt, Sie auch an ihrem Gerichtsstand zu verklagen. dots ist berechtigt, diesen Endnutzerlizenzvertrag für die Zukunft zu ändern. Diese Änderungen werden nicht den geschuldeten Leistungsinhalt selbst betreffen, es sei denn dies ist aufgrund eines Gesetzes, einer gerichtlichen oder einer behördlichen Anordnung unausweichlich. Vorgenommene Änderungen werden auf der Internetseite xxx.xxxx.xx veröffentlicht. Die Änderungen werden wirksam, es sei denn Sie widersprechen diesen innerhalb von sechs (6) Wochen ab der Veröffentlichung auf der Internetseite nach Satz 2 schriftlich gegenüber dots. dots wird Sie in der Veröffentlichung auf der Internetseite nach Satz 2 nochmals ausdrücklich auf die Bedeutung und Rechtsfolgen Ihres Schweigens hinweisen. Die aktuelle Version des Endnutzerlizenzvertrages finden Sie unter xxx.xxxx.xx. Version: 25. Juni 2019 IMPORTANT – PLEASE READ CAREFULLY PLEASE READ THE FOLLOWING END-USER LICENSE AGREEMENT CAREFULLY. IF YOU DO NOT AGREE TO THIS END-USER LICENSE AGREEMENT, YOU ARE NOT PERMITTED TO USE THIS PRODUCT. This End-User License Agreement (hereinafter the “Agreement”) is a legal agreement between you (hereinafter also referred to as the "Customer") and dots Gesellschaft für Softwareentwicklung mbH, Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxx (hereinafter referred to as "dots") regarding your use of the Product. Insofar as you have not concluded any other additional written agreement with dots regarding the Product, your use of this software shall be governed solely by this Agreement. The General Terms and Conditions of the Customer shall not form part of this Agreement, even if no specific objection to these has been explicitly made. The term "Product" refers to any and all commercially available dots software product(s) and t...

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.