Common use of Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel Clause in Contracts

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: www.hoffmann-zeitarbeit.de, hakoservice.de, rema-solutions.com

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister Personal- dienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: www.smartstart-personal.de, humanity-group.de, www.pmpersonal.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.113.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister Auftragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: www.brockhaus-fachkraefte.de, www.tj-personalleasing.de, www.jobzentrum.info

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.113.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen zwi- schen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses Schrift- formerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister Auftragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer Zeit- arbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen Ergän- zungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: socco.de, socco.de, socco.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.113.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Wirksam- keit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister Auf- tragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: rtpersonal.de, cdn.website-start.de, arex-personal.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.118.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: kirsch-work.com, kirsch-food-services.com

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. 13.1 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedür- fen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister Auftragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlassungsver- trages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: mpm-nrw.de, mpm-nrw.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister Verleiher überlassenen Zeitarbeitnehmer Leiharbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber Entleiher zu vereinbaren.

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Samples: diwa-gmbh.de, www.avjs-gruppe.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.113.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Wirk- samkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle An- stelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister Auftragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen Ergänzun- gen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbarenverein- baren.

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Samples: www.myworks-personal.de, grand-personal.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformSchrift- form. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer Zeitarbeitneh- mer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: www.locumwork.de, www.chef-connection.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. 14.1 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformSchrik- form. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses Schrikformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform Schrikform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem vom Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber Aukraggeber zu vereinbaren.

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Samples: www.jaegers-personal.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.113.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform Schrift- form darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Auftragnehmer überlas- senen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitneh- merüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: osg-nord.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. 15.1 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformSchrift- form. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer Zeitarbeitneh- mer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: personalagentur-auxilium.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister Personaldienst- leister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, ÄnderungenÄn- derungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmer- überlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: www.teamlike-personal.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen zwi- schen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses Schrift- formerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen überlasse- nen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlassungsvertra- ges mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: www.abcpersonaldienstleistung.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.113.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformSchrift- form. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer Zeitarbeitneh- mer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: abaxkoeln.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister der sky Personal überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: sky-personal.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformSchrift- form. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen Er- gänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmer- überlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbarenvereinba- ren.

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Samples: pur-montage.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer Zeitarbeitneh- mer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: www.zweiniger.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.112.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses Schriftformerfor- dernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister PMH überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigtberech- tigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: pm-harz.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. 13.1 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses Schrift- formerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werdenwer- den. Die von dem Personaldienstleister Auftragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer Zeitarbeit- nehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlassungsvertra- ges mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: www.temporatio.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.117.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung Vereinba- rung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses Schriftformerfordernis- ses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt ver- wandt werden. Die von dem Personaldienstleister Personaldienst- leister überlassenen Zeitarbeitnehmer Leiharbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüber- lassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: www.start-nrw.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.112.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Wirksam- keit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister Auf- tragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: www.mod-personal.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.115.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung Ver- einbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses Schriftformerfor- dernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt ver- wandt werden. Die von dem Personaldienstleister Personaldienst- leister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbarenver- einbaren.

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Samples: qualiteam-personal.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. 11.1 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses Schriftformerfor- dernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister PMH überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: pm-harz.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.11. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die eine elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: www.aktiv-fair.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Individualabreden gemäß § 305 b BGB haben jedoch Gültigkeit. Die von dem Personaldienstleister PEAG Personal überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber Kunden zu vereinbaren.

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Samples: www.peag-online.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.115.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses Schriftformer- fordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister Auftragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitneh- merüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: www.prisma.li

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.113.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: www.personalraum.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister Personal- dienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, ÄnderungenÄnderun- gen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlassungsvertra- ges mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: socco-personal.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. 14.1 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem vom Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

Appears in 1 contract

Samples: www.jaegers-personal.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.116.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a 126 a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, . Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: www.tct-solutions.com

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.113.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt ver- wandt werden. Die von dem Personaldienstleister Auftragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer Zeitarbeit- nehmer sind nicht berechtigt, berechtigt Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden Neben- abreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber Auftragge- ber zu vereinbaren.

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Samples: www.felten.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. 14.1 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Wirksam- keit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister Personal- dienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbarenzuvereinbaren.

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Samples: www.aimgroup.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.115.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Wirk- samkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle An- stelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister Auftragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen Ergänzun- gen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbarenver- einbaren.

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Samples: www.marquard.eu

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister der AfA® AG überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: www.afa.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. 13.1 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf gilt auch die elektronische Form (§ 126a §126 a BGB) verwandt werden). Die von dem Personaldienstleister Auftragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbarenverein- baren.

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Samples: www.massarbeit-personalservice.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.113.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle An- stelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Auftragnehmer überlasse- nen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen Ergän- zungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlassungsver- trages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: alphateam-hamburg.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformSchrift- form. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer Zeitarbeit- nehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: uploads-ssl.webflow.com

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.113.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister Personal- dienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, ÄnderungenÄnderun- gen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlassungsver- trages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: dispo-personal.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.115.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister Personal- dienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: personalagentur-auxilium.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel. 14.115.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister Auftragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

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Samples: haag-zeitarbeit.de