Schlüsselrisiko. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von 2. b) und abweichend von 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Nicht versichert ist/sind - die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen; - Ansprüche wegen Folgeschäden eines Schlüsselverlusts (z. B. wegen Einbruchs); Ersatzleistung und Selbstbeteiligung siehe Leistungsübersicht.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Schlüsselrisiko. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von 2. b) und abweichend von 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln bzw. Codekarten (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) bzw. auf die Kosten für die Neuprogrammierung der Codekarten und einen Objektschutz bis zu 14 TagenTage n, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Nicht versichert ist/sind - ‒ die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen; - ‒ Ansprüche wegen Folgeschäden eines Schlüsselverlusts (z. B. wegen Einbruchs); Ersatzleistung und Selbstbeteiligung siehe Leistungsübersicht.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung
Schlüsselrisiko. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von 2zu 2b. b) und abweichend von 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Nicht versichert ist/sind - ‒ die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen; - , ‒ Ansprüche wegen Folgeschäden eines Schlüsselverlusts (Schlüsselverlusts, z. B. wegen Einbruchs); . Ersatzleistung und Selbstbeteiligung siehe Leistungsübersicht.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Schlüsselrisiko. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von 2. b) 2.2 und abweichend von 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Nicht versichert ist/sind - die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen; - Ansprüche wegen Folgeschäden eines Schlüsselverlusts (z. B. wegen Einbruchs); Ersatzleistung und Selbstbeteiligung siehe Leistungsübersicht.
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Samples: Insurance Policy
Schlüsselrisiko. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von 2. b) § 1, 3 AHB und abweichend von 7.6 § 4 I 6 a) AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen Abhanden- kommen von fremden Schlüsseln bzw. Code-Karten (auch GeneralGene- ral-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche Haft- pflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung Auswech- selung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende vorüberge- hende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) bzw. auf die Kosten für die Neuprogrammierung der Code-Karten und einen Objektschutz Objekt- schutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Nicht versichert ist/sind - ist/ sind
1. die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen; - ;
2. Ansprüche wegen Folgeschäden eines Schlüsselverlusts Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs); Ersatzleistung und Selbstbeteiligung siehe Leistungsübersichtdes Versicherungsnehmers an jedem Schaden: EUR 250,--.
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