Schriftlichkeitsvorbehalt Musterklauseln

Schriftlichkeitsvorbehalt. Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bzw. seinen Anhängen haben schriftlich zu erfolgen und sind von den Vertragsparteien rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Fällt eine Ände- rung in den Überprüfungsbereich von Art. 46 Abs. 4 KVG, so bleibt die konstitutive Genehmigung der Genehmigungsbehörde vorbehalten.
Schriftlichkeitsvorbehalt. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Parteien sowie Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden, sind der Schriftform dann gleichgestellt, wenn von den Parteien besonders vereinbart.
Schriftlichkeitsvorbehalt. Änderungen oder Ergänzungen dieses Bauherrenberater-Vertrages mitsamt Beilagen bedürfen in jedem Fall der Änderungen oder Ergänzungen dieses Bauherrenberater-Vertrages mitsamt Beilagen bedürfen einer textlich nach­ weisbaren Form (z.B. E-Mail mit Bestätigung der anderen Vertragspartei, Protokolleintrag mit Zustellung gemäss Verteiler usw.).
Schriftlichkeitsvorbehalt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder der Werbebedingungen der Gruppengesellschaften sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Schriftlichkeitsvorbehalt. Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bzw. seinen Anhängen haben schriftlich zu erfolgen und sind von den Vertragsparteien rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Schriftlichkeitsvorbehalt. Sämtliche Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. (Gültiges Dokument ohne Unterschrift)
Schriftlichkeitsvorbehalt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Schriftlichkeitsvorbehalt. Dieser Vertrag einschließlich des Anhangs, welcher wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages bildet, enthält sämtliche zwischen dem PRODUZENT und iGROOVE getroffenen Vereinbarungen. Beide Parteien erklären, dass bei Vertragsabschluss keine anderen Abmachungen bestehen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mitteilungen haben ebenfalls grundsätzlich schriftlich zu erfolgen, sofern der Vertrag keine abweichende Regelung vorsieht.
Schriftlichkeitsvorbehalt. Die Vertragsofferte sowie die AGB geben den Ver- tragsinhalt jeweils abschliessend wieder. Vertrags- änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Formvorschriften.
Schriftlichkeitsvorbehalt. Sämtliche Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Version 5/2018