Schutz der Persönlichkeit, Chancengleichheit Musterklauseln

Schutz der Persönlichkeit, Chancengleichheit. 1. Die persönliche Integrität der Mitarbeiter ist zu schützen. Jede Verletzung der Würde durch Verhalten, Handlungen, Sprache und Bilder ist zu bekämpfen und zu beheben. Eine Benachteiligung auf Grund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Xxxxxx- oder Religionszugehörigkeit, des Alters sowie einer gesundheitlichen Einschränkung durch chronische Krankheit oder Behinderung ist unzulässig.