Schutzimpfungen. Erstattet werden 100 Prozent der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für • Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Xxxxxx Xxxx-Institut (STIKO), • unabhängig von einer bestehenden Empfehlung der STIKO vorgenommene Schutzimpfungen gegen Tollwut, Hepa- titis und Xxxxxxxxxx-Meningoenzephalitis (FSME), • Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen. Die Erstattung für Schutzimpfungen ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von insgesamt 200 Euro innerhalb von je- weils zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden jeweils dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem sie angefallen sind, das heißt in dem die Vorsorgeuntersuchung oder Schutzimpfung erfolgte bzw. die Impfstoffe bezogen wurden. Sofern die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung durchgeführt werden kann, ist sie bei Behandelnden mit Kassenzulassung durchzuführen und über die GKV abzurechnen. Privatärztliche Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerech- net werden können. Sofern Anspruch auf Leistungen der GKV besteht, sind Originalrechnungen oder Duplikate mit einer Bestätigung der GKV über die gewährten Leistungen bzw. deren Ablehnung einzureichen. Die Leistungen der GKV sind jeweils zuerst in Anspruch zu nehmen. Anpassung des Versicherungsschutzes: Der Versicherer ist unter den Voraussetzungen des § 18 Teil I Absatz 1 der AVB berechtigt, auch tariflich vorgesehene Höchstbeträ- ge mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse, auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres, mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders den veränderten Verhältnissen anzupassen. Bei einer Ausweitung der gesetzlich eingeführten Programme für Vorsorgeuntersuchungen ist der Versicherer unter den Vorausset- zungen des § 18 Teil I Absatz 1 der AVB berechtigt, das tarifliche Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen mit Zustimmung eines un- abhängigen Treuhänders den veränderten Verhältnissen auch mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse anzupassen. Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen des Tarifs V100 Kinder-Jugendlichen-Vorsorge: • U6a: Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U6 im 15.–18. Lebensmonat • U9a: Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U9 im 8. Lebensjahr • U9b: Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U9 im 10. Lebensjahr • J1a: Wiederholung der Jugendlichenvorsorgeuntersuchung J1 im 14.–16. Lebensjahr • Schielvorsorge: einmalige Früherkennungsuntersuchung für Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter • Augencheck: einmalige Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Jugendliche im 7.–15. Lebensjahr • Audiocheck: einmalige Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Jugendliche im 7.–15. Lebensjahr SchwangerschaLsvorsorge: • Zusätzliche Sonografie, einmalig pro SchwangerschaL • Triple-Test zur Risikoeinschätzung des Downsyndroms Allgemeine Check-Ups: • Großer Gesundheitscheck • Sonografiecheck der inneren Organe • Lungencheck • Hirnleistungscheck • Osteoporosevorsorge • Schilddrüsenvorsorge • Glaukomvorsorge zur Früherkennung des Grünen Stars • Schlaganfallvorsorge • Helicobacter-Pylori-Test zur Früherkennung von Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts • Hauttypbestimmung • HIV-Test Krebsvorsorge: • Große Krebsvorsorge bei Frauen • Große Krebsvorsorge bei Männern • Mammografie (Röntgenuntersuchung der Brust) • Sonografie der Brust • PSA-Test zur Früherkennung eines Prostata-Karzinoms • Hautkrebsscreening • Darmkrebsvorsorge (Stuhlbluttest oder Darmspiegelung)
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Samples: Kranken Zusatzversicherung Für Zahnärztliche Behandlung, Kranken Zusatzversicherung Für Zahnärztliche Behandlung
Schutzimpfungen. Erstattet werden 100 Prozent der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für • Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Xxxxxx Xxxx-Institut (STIKO), • unabhängig von einer bestehenden Empfehlung der STIKO vorgenommene Schutzimpfungen gegen Tollwut, Hepa- titis und Xxxxxxxxxx-Meningoenzephalitis (FSME), • Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen. Die Erstattung für Schutzimpfungen ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von insgesamt 200 Euro innerhalb von je- weils zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden jeweils dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem sie angefallen sind, das heißt in dem die Vorsorgeuntersuchung oder Schutzimpfung erfolgte bzw. die Impfstoffe bezogen wurden. Sofern die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung durchgeführt werden kann, ist sie bei Behandelnden mit Kassenzulassung durchzuführen und über die GKV abzurechnen. Privatärztliche Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerech- net werden können. Sofern Anspruch auf Leistungen der GKV besteht, sind Originalrechnungen oder Duplikate mit einer Bestätigung der GKV über die gewährten Leistungen bzw. deren Ablehnung einzureichen. Die Leistungen der GKV sind jeweils zuerst in Anspruch zu nehmen. Anpassung des Versicherungsschutzes: Der Versicherer ist unter den Voraussetzungen des § 18 Teil I Absatz 1 der AVB berechtigt, auch tariflich vorgesehene Höchstbeträ- ge mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse, auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres, mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders den veränderten Verhältnissen anzupassen. Bei einer Ausweitung der gesetzlich eingeführten Programme für Vorsorgeuntersuchungen ist der Versicherer unter den Vorausset- zungen des § 18 Teil I Absatz 1 der AVB berechtigt, das tarifliche Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen mit Zustimmung eines un- abhängigen Treuhänders den veränderten Verhältnissen auch mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse anzupassen. Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen des Tarifs V100 Kinder-Jugendlichen-Vorsorge: • U6a: Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U6 im 15.–18. Lebensmonat • U9a: Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U9 im 8. Lebensjahr • U9b: Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U9 im 10. Lebensjahr • J1a: Wiederholung der Jugendlichenvorsorgeuntersuchung J1 im 14.–16. Lebensjahr • Schielvorsorge: einmalige Früherkennungsuntersuchung für Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter • Augencheck: einmalige Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Jugendliche im 7.–15. Lebensjahr • Audiocheck: einmalige Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Jugendliche im 7.–15. Lebensjahr SchwangerschaLsvorsorge: • Zusätzliche Sonografie, einmalig pro SchwangerschaL • Triple-Test zur Risikoeinschätzung des Downsyndroms Allgemeine Check-Ups: • Großer Gesundheitscheck • Sonografiecheck der inneren Organe • Lungencheck • Hirnleistungscheck • Osteoporosevorsorge • Schilddrüsenvorsorge • Glaukomvorsorge zur Früherkennung des Grünen Stars • Schlaganfallvorsorge • Helicobacter-Pylori-Test zur Früherkennung von Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts • Hauttypbestimmung • HIV-Test Krebsvorsorge: • Große Krebsvorsorge bei Frauen • Große Krebsvorsorge bei Männern • Mammografie (Röntgenuntersuchung der Brust) • Sonografie der Brust • PSA-Test zur Früherkennung eines Prostata-Karzinoms • Hautkrebsscreening • Darmkrebsvorsorge (Stuhlbluttest oder Darmspiegelung)) Tarif FlexiPro: Versicherungsfähig nach diesem Tarif sind Personen, für die gleichzeitig bei der ARAG Krankenversicherungs-AG eine Krankheits- kosten-Vollversicherung abgeschlossen wird oder bereits besteht, sowie Personen, die Anspruch auf Leistungen aus der gesetzli- chen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland (GKV) haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Schutzimpfungen. Erstattet werden 100 Prozent der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für • Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ImpLommission am Xxxxxx Xxxx-Institut (STIKO), • unabhängig von einer bestehenden Empfehlung der STIKO vorgenommene Schutzimpfungen gegen Tollwut, Hepa- titis und Xxxxxxxxxx-Meningoenzephalitis (FSME), • Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen. Die Erstattung für Schutzimpfungen ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von insgesamt 200 Euro innerhalb von je- weils zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden jeweils dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem sie angefallen sind, das heißt in dem die Vorsorgeuntersuchung oder Schutzimpfung erfolgte bzw. die Impfstoffe bezogen wurden. Sofern die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung durchgeführt werden kann, ist sie bei Behandelnden mit Kassenzulassung durchzuführen und über die GKV abzurechnen. Privatärztliche Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerech- net werden können. Sofern Anspruch auf Leistungen der GKV besteht, sind Originalrechnungen oder Duplikate mit einer Bestätigung der GKV über die gewährten Leistungen bzw. deren Ablehnung einzureichen. Die Leistungen der GKV sind jeweils zuerst in Anspruch zu nehmen. Anpassung des Versicherungsschutzes: Der Versicherer ist unter den Voraussetzungen des § 18 Teil I Absatz 1 der AVB berechtigt, auch tariflich vorgesehene Höchstbeträ- ge mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse, auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres, mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders den veränderten Verhältnissen anzupassen. Bei einer Ausweitung der gesetzlich eingeführten Programme für Vorsorgeuntersuchungen ist der Versicherer unter den Vorausset- zungen des § 18 Teil I Absatz 1 der AVB berechtigt, das tarifliche Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen mit Zustimmung eines un- abhängigen Treuhänders den veränderten Verhältnissen auch mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse anzupassen. Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen des Tarifs V100 Kinder-Jugendlichen-Vorsorge: • U6a: Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U6 im 15.–18. Lebensmonat • U9a: Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U9 im 8. Lebensjahr • U9b: Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U9 im 10. Lebensjahr • J1a: Wiederholung der Jugendlichenvorsorgeuntersuchung J1 im 14.–16. Lebensjahr • Schielvorsorge: einmalige Früherkennungsuntersuchung für Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter • Augencheck: einmalige Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Jugendliche im 7.–15. Lebensjahr • Audiocheck: einmalige Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Jugendliche im 7.–15. Lebensjahr SchwangerschaLsvorsorge: • Zusätzliche Sonografie, einmalig pro SchwangerschaL • Triple-Test zur Risikoeinschätzung des Downsyndroms Allgemeine Check-Ups: • Großer Gesundheitscheck • Sonografiecheck der inneren Organe • Lungencheck • Hirnleistungscheck • Osteoporosevorsorge • Schilddrüsenvorsorge • Glaukomvorsorge zur Früherkennung des Grünen Stars • Schlaganfallvorsorge • Helicobacter-Pylori-Test zur Früherkennung von Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts • Hauttypbestimmung • HIV-Test Krebsvorsorge: • Große Krebsvorsorge bei Frauen • Große Krebsvorsorge bei Männern • Mammografie (Röntgenuntersuchung der Brust) • Sonografie der Brust • PSA-Test zur Früherkennung eines Prostata-Karzinoms • Hautkrebsscreening • Darmkrebsvorsorge (Stuhlbluttest oder Darmspiegelung)) Tarif FlexiPro: Versicherungsfähig nach diesem Tarif sind Personen, für die gleichzeitig bei der ARAG Krankenversicherungs-AG eine Krankheits- kosten-Vollversicherung abgeschlossen wird oder bereits besteht, sowie Personen, die Anspruch auf Leistungen aus der gesetzli- chen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland (GKV) haben.
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Schutzimpfungen. Erstattet werden 100 Prozent der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für • Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ImpLommission am Xxxxxx Xxxx-Institut (STIKO), • unabhängig von einer bestehenden Empfehlung der STIKO vorgenommene Schutzimpfungen gegen Tollwut, Hepa- titis und Xxxxxxxxxx-Meningoenzephalitis (FSME), • Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen. Die Erstattung für Schutzimpfungen ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von insgesamt 200 Euro innerhalb von je- weils zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden jeweils dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem sie angefallen sind, das heißt in dem die Vorsorgeuntersuchung oder Schutzimpfung erfolgte bzw. die Impfstoffe bezogen wurden. Sofern die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung durchgeführt werden kann, ist sie bei Behandelnden mit Kassenzulassung durchzuführen und über die GKV abzurechnen. Privatärztliche Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerech- net werden können. Sofern Anspruch auf Leistungen der GKV besteht, sind Originalrechnungen oder Duplikate mit einer Bestätigung der GKV über die gewährten Leistungen bzw. deren Ablehnung einzureichen. Die Leistungen der GKV sind jeweils zuerst in Anspruch zu nehmen. Anpassung des Versicherungsschutzes: Der Versicherer ist unter den Voraussetzungen des § 18 Teil I Absatz 1 der AVB berechtigt, auch tariflich vorgesehene Höchstbeträ- ge mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse, auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres, mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders den veränderten Verhältnissen anzupassen. Bei einer Ausweitung der gesetzlich eingeführten Programme für Vorsorgeuntersuchungen ist der Versicherer unter den Vorausset- zungen des § 18 Teil I Absatz 1 der AVB berechtigt, das tarifliche Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen mit Zustimmung eines un- abhängigen Treuhänders den veränderten Verhältnissen auch mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse anzupassen. Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen des Tarifs V100 Kinder-Jugendlichen-Vorsorge: • U6a: Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U6 im 15.–18. Lebensmonat • U9a: Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U9 im 8. Lebensjahr • U9b: Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U9 im 10. Lebensjahr • J1a: Wiederholung der Jugendlichenvorsorgeuntersuchung J1 im 14.–16. Lebensjahr • Schielvorsorge: einmalige Früherkennungsuntersuchung für Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter • Augencheck: einmalige Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Jugendliche im 7.–15. Lebensjahr • Audiocheck: einmalige Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Jugendliche im 7.–15. Lebensjahr SchwangerschaLsvorsorge: • Zusätzliche Sonografie, einmalig pro SchwangerschaL • Triple-Test zur Risikoeinschätzung des Downsyndroms Allgemeine Check-Ups: • Großer Gesundheitscheck • Sonografiecheck der inneren Organe • Lungencheck • Hirnleistungscheck • Osteoporosevorsorge • Schilddrüsenvorsorge • Glaukomvorsorge zur Früherkennung des Grünen Stars • Schlaganfallvorsorge • Helicobacter-Pylori-Test zur Früherkennung von Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts • Hauttypbestimmung • HIV-Test Krebsvorsorge: • Große Krebsvorsorge bei Frauen • Große Krebsvorsorge bei Männern • Mammografie (Röntgenuntersuchung der Brust) • Sonografie der Brust • PSA-Test zur Früherkennung eines Prostata-Karzinoms • Hautkrebsscreening • Darmkrebsvorsorge (Stuhlbluttest oder Darmspiegelung)) Ergänzende Unterlagen zum Antrag In der Presse und in der Öffentlichkeit werden im Zusammenhang mit der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung Begriffe gebraucht, die erklärungsbedürLig sind. Dieses Informationsblatt will Ihnen die Prinzipien der gesetzlichen und privaten Kranken- versicherung kurz erläutern.
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Samples: Arag Dentalpro Bedingungsheft