Schutzrechtsverletzung. 18.1. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der gelieferten Produkte geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS wie folgt: 18.1.1. TIS wird nach ihrer Xxxx und auf ihre Kosten entweder die gelieferten Produkte so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen den vereinbarten Leistungs- und Funktionsmerkmalen in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies TIS zu angemessenen Bedingungen nicht, hat TIS die Produkte gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Produkte zurückzugeben. 18.1.2. Voraussetzungen für die Haftung von TIS sind, dass der Kunde TIS von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder TIS überlässt oder nur im Einvernehmen mit TIS führt. Dem Kunden durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der TIS. 18.1.3. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist. 18.1.4. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS ausgeschlossen. 18.1.5. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. 18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen. 18.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahlt. 18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Schutzrechtsverletzung. 18.1. Macht 11.1 Unter Ziffer 11 bezeichnet ein Dritter gegenüber Anspruch wegen Schutzrechtsverletzung einen Anspruch, dass durch Emerson hergestellte Waren oder Dokumentation in den Vereinigten Staaten oder in einem Land, in dem die Waren gemäss Vertrag genutzt werden sollen, gegen bestehende Schutzrechte (einschliesslich Patente, Urheberrechte, Geschmacksmuster und Marken) verstossen.
11.2 Ziffer 11 greift nur, wenn der Kunde:
a) Xxxxxxx unverzüglich schriftlich darüber benachrichtigt, dass ein Anspruch wegen Schutzrechtsverletzung angedroht wurde oder geltend gemacht wird;
b) die Kontrolle hinsichtlich der Abwehr und Einigung des Anspruchs Xxxxxxx überlässt; und
c) angemessene Unterstützung und Kooperation, die durch Xxxxxxx im Zusammenhang mit der Abwehr verlangt wird, leistet.
11.3 Xxxxxxx wird den Kunden im Hinblick auf Ansprüche wegen der Verletzung Schutzrechtsverletzung, die gerichtlich geltend gemacht werden, schadlos halten und freistellen.
11.4 Xxxxxxx trägt lediglich die Kosten eines rechtskräftigen Urteils oder endgültigen Vergleichs. Im Falle einer einstweiligen Verfügung gegen die Verwendung von Schutzrechten durch die Nutzung der gelieferten Produkte geltend und Waren oder Dokumentation, wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS wie folgt:
18.1.1. TIS wird nach ihrer Xxxx Xxxxxxx in alleinigem Ermessen und auf Kosten von Xxxxxxx eine aus geschäftlicher Sicht angemessene Alternative bereitstellen. Gegebenenfalls beinhaltet dies die Einholung des Rechts für den Kunden, die Waren oder Dokumentation weiter zu verwenden, oder den Austausch derselben durch konforme Waren/Dokumentation oder ihre Kosten entweder die gelieferten Produkte so ändern oder ersetzenVeränderung dahingehend, dass sie das Schutzrecht nicht verletzenkeinen Verstoss mehr darstellen, aber im Wesentlichen den vereinbarten Leistungs- oder die Erstattung ihres Preises.
11.5 Emerson übernimmt in keinem der nachfolgend genannten Fälle eine Haftung für Schutzrechtsverletzungen, und Funktionsmerkmalen in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies TIS zu angemessenen Bedingungen nicht, hat TIS die Produkte gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtethält Xxxxxxx in dieser Hinsicht schadlos:
a) Die Schutzrechtsverletzung betrifft Waren, die Produkte zurückzugebennicht durch Emerson hergestellt wurden.
18.1.2. Voraussetzungen für b) Xxxxxxx hat die Haftung von TIS sindWaren oder Dokumentation nicht entwickelt oder nicht in der Weise oder zu dem Zweck entwickelt, dass der welche die Schutzrechte verletzen.
c) Der Kunde TIS von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, hat die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder TIS überlässt oder nur im Einvernehmen mit TIS führt. Dem Kunden durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen Waren oder Dokumentation zu Lasten der TISvertreten.
18.1.3. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
18.1.4. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS ausgeschlossen.
18.1.5. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
18.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahlt.
18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Allgemeine Angebots Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Angebots Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Angebots Und Verkaufsbedingungen
Schutzrechtsverletzung. 18.1. 8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Schutzrechten* durch die Nutzung der gelieferten Produkte übergebenen Dienstleistungsergebnisse geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS der Auftragnehmer wie folgt:
18.1.1. TIS : Der Auftragnehmer wird nach ihrer seiner Xxxx und auf ihre seine Kosten entweder die gelieferten Produkte vereinbarten Dienstleistungsergebnisse so ändern än- dern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht Schutzrecht* nicht verletzen, aber im Wesentlichen den der vereinbarten Leistungs- und Funktionsmerkmalen Dienstleistung in für den Kunden Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden Auftraggeber von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt Xxxxxxx dies TIS dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, hat TIS die Produkte er diese Dienstleistungser- gebnisse gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmenzu- rückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde Auftraggeber verpflichtet, die Produkte diese Dienstleistungsergebnisse zurückzugeben.
18.1.2. 8.2 Voraussetzungen für die Haftung von TIS des Auftragnehmers nach Ziffer 8.1 sind, dass der Kunde TIS Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen An- sprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung Auseinander- setzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder TIS dem Auftragnehmer überlässt oder nur im Einvernehmen mit TIS dem Auftragnehmer führt. Dem Kunden Auftraggeber durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- und Anwaltskosten Anwalts- kosten gehen zu Lasten der TIS.
18.1.3des Auftragnehmers. Stellt der Kunde Auftraggeber die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
18.1.4. 8.3 Soweit der Kunde Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS ausgeschlossenden Auftragnehmer ausge- schlossen.
18.1.5. 8.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Schutzrechten* Dritter sind ausgeschlossen.
18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten Dieser Ausschluss gilt nicht sofern Schäden aus bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenGesundheit.
18.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahlt.
18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: It Services Agreement, It Services Agreement, It Services Agreement
Schutzrechtsverletzung. 18.1. 8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Schutzrechten* durch die vom Auf- tragnehmer gelieferte Standardsoftware* gegenüber dem Auftraggeber geltend und wird die Nutzung der gelieferten Produkte geltend und wird deren Nutzung Standardsoftware* hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS der Auftragnehmer wie folgt:
18.1.1. TIS : Der Auftragnehmer wird nach ihrer seiner Xxxx und auf ihre seine Kosten entweder die gelieferten Produkte Standardsoftware* so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht Schutzrecht* nicht verletzenverletzt, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Leistungs- Funktions- und Funktionsmerkmalen Leistungsmerkmalen in für den Kunden Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen entspricht, oder den Kunden Auftraggeber von Lizenzentgelten Lizenzgebühren für die Nutzung der Standard- software* gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt Xxxxxxx dies TIS dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, wird er dies dem Auftraggeber mitteilen und ihm die Nutzung ab einem bestimmten Zeitpunkt untersagen. Der Auftraggeber ist nach Xxxx des Auftragnehmers verpflichtet, die Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation und aller Kopien entweder zu löschen oder an den Auftragnehmer zurück- zugeben. Der Auftragnehmer hat TIS die Produkte gegen Erstattung der entrichteten vom Auftraggeber entrichtete Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung der Stan- dardsoftware* berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Produkte zurückzugebenzurückzuerstatten.
18.1.2. 8.2 Voraussetzungen für die Haftung von TIS des Auftragnehmers nach Ziffer 8.1 sind, dass der Kunde TIS Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen An- sprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung Auseinanderset- zung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen Regelungen, entweder TIS dem Auftragnehmer überlässt oder nur im Einvernehmen Einverneh- men mit TIS dem Auftragnehmer führt. Dem Kunden Die dem Auftraggeber durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige entstandenen, notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der TIS.
18.1.3des Auftragnehmers. Stellt der Kunde Auftraggeber die Nutzung der Standardsoftware* aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung nicht verbunden ist.
18.1.4. 8.3 Soweit der Kunde Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS ausgeschlossenden Auftragnehmer ausge- schlossen.
18.1.5. 8.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Schutzrechten* Dritter sind ausgeschlossen.
18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten Dieser Ausschluss gilt nicht sofern Schäden aus bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenGesundheit.
18.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahlt.
18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Software License Agreement, Ergänzende Vertragsbedingungen Für Die Überlassung Von Standardsoftware
Schutzrechtsverletzung. 18.1. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der gelieferten Produkte Produk- te geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS pure media wie folgt:
18.1.1. TIS pure media wird nach ihrer Xxxx und auf ihre Kosten entweder die gelieferten Produkte so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht Schutz- recht nicht verletzen, aber im Wesentlichen den vereinbarten Leistungs- und Funktionsmerkmalen in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies TIS pure media zu angemessenen Bedingungen nicht, hat TIS pure media die Produkte gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Produkte zurückzugeben.
18.1.2. Voraussetzungen für die Haftung von TIS pure media sind, dass der Kunde TIS pure media von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder TIS pure media überlässt oder nur im Einvernehmen mit TIS pure media führt. Dem Kunden durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige not- wendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der TISpure media.
18.1.3. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
18.1.4. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS pure media ausgeschlossen.
18.1.5. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
18.218.1.6. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche An- sprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS pure media Erfüllungsgehilfen.
18.318.2. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS pure me- dia gedeckt sind und der Versicherer zahlt.
18.418.3. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutzrechtsverletzung. 18.1. (1) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der gelieferten Produkte übergebenen Dienstleistungsergebnisse oder Entwicklungsleistungen gem. Ziffer IV (im Folgenden Vertragsergebnisse) geltend und hat Flowconcept dies zu vertreten, und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS flowconcept wie folgt:
18.1.1. TIS (2) flowconcept wird nach ihrer Xxxx und auf ihre Kosten entweder die gelieferten Produkte vereinbarten Vertragsergebnisse so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen den der vereinbarten Leistungs- und Funktionsmerkmalen Dienstleistung in für den Kunden Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden Auftraggeber von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies TIS flowconcept zu angemessenen Bedingungen nicht, hat TIS die Produkte sie diese Vertragsergebnisse gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde Auftraggeber verpflichtet, die Produkte diese Vertragsergebnisse zurückzugeben.
18.1.2. (3) Voraussetzungen für die Haftung von TIS flowconcept nach Abs.1 sind, dass der Kunde TIS Auftraggeber flowconcept von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder TIS der flowconcept überlässt oder nur im Einvernehmen mit TIS flowconcept führt. Dem Kunden Auftraggeber durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der TISflowconcept.
18.1.3. (4) Stellt der Kunde Auftraggeber die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
18.1.4. (5) Soweit der Kunde Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS flowconcept ausgeschlossen.
18.1.5. (6) Weitergehende Ansprüche des Kunden Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten Dieser Ausschluss gilt nicht sofern Schäden aus bei Arglist, Garantieversprechen, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenGesundheit.
18.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahlt.
18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions for It Services
Schutzrechtsverletzung. 18.1. Macht 11.1 Unter Ziffer 11 bezeichnet Anspruch wegen Schutzrechtsverletzung einen Anspruch, dass durch Emerson hergestellte Waren oder Dokumentation in den Vereinigten Staaten oder in einem Land, in dem die Waren gemäß Vertrag genutzt werden sollen, gegen bestehende Schutzrechte (einschließlich Patenten, Urheberrechten, Muster und Marken) verstoßen.
11.2 Ziffer 11 greift nur, wenn der Kunde:
a) Xxxxxxx unverzüglich schriftlich benachrichtigt, dass ein Dritter gegenüber dem Anspruch wegen Schutzrechtsverletzung angedroht wurde oder geltend gemacht wird;
b) die Kontrolle hinsichtlich der Abwehr und Einigung des Anspruchs Xxxxxxx überlässt und
c) angemessene Unterstützung und Kooperation, die durch Xxxxxxx im Zusammenhang mit der Abwehr verlangt wird, leistet.
11.3 Xxxxxxx wird den Kunden im Hinblick auf Ansprüche wegen der Verletzung Schutzrechtsverletzung, die gerichtlich geltend gemacht werden, schadlos halten und freistellen.
11.4 Xxxxxxx trägt lediglich die Kosten eines rechtskräftigen Urteils oder endgültigen Vergleichs. Im Falle einer einstweiligen Verfügung gegen die Verwendung von Schutzrechten durch die Nutzung der gelieferten Produkte geltend und Waren oder Dokumentation, wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS wie folgt:
18.1.1. TIS wird nach ihrer Xxxx Xxxxxxx in alleinigem Ermessen und auf Kosten von Xxxxxxx eine aus geschäftlicher Sicht angemessene Alternative bereitstellen. Gegebenenfalls beinhaltet dies die Einholung des Rechts für den Kunden, die Waren oder Dokumentation weiter zu verwenden, oder den Austausch derselben durch konforme Waren/Dokumentation oder ihre Kosten entweder die gelieferten Produkte so ändern oder ersetzenVeränderung dahingehend, dass sie das Schutzrecht nicht verletzenkeinen Verstoß mehr darstellen oder die Erstattung ihres Preises.
11.5 Emerson übernimmt in keinem der nachfolgend genannten Fälle eine Haftung für Schutzrechtsverletzungen, aber im Wesentlichen den vereinbarten Leistungs- und Funktionsmerkmalen in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies TIS zu angemessenen Bedingungen nicht, hat TIS die Produkte gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtethält Xxxxxxx in dieser Hinsicht schadlos:
a) die Schutzrechtsverletzung betrifft Waren, die Produkte zurückzugebennicht durch Emerson hergestellt wurden.
18.1.2. Voraussetzungen für b) Xxxxxxx hat die Haftung von TIS sindWaren oder Dokumentation nicht entwickelt oder nicht in der Weise oder zu dem Zweck entwickelt, dass der welche die Schutzrechte verletzen.
c) Der Kunde TIS von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, hat die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder TIS überlässt oder nur im Einvernehmen mit TIS führt. Dem Kunden durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen Waren oder Dokumentation zu Lasten der TISvertreten.
18.1.3. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
18.1.4. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS ausgeschlossen.
18.1.5. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
18.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahlt.
18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Allgemeine Angebots Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Angebots Und Verkaufsbedingungen
Schutzrechtsverletzung. 18.1. 9.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Schutzrechten* durch die Nutzung der gelieferten Produkte vom Auftrag- nehmer erbrachten Pflegeleistungen geltend und wird deren die Nutzung dieser Pflegeleistungen hierdurch beeinträchtigt oder untersagtunter- sagt, haftet TIS der Auftragnehmer wie folgt:
18.1.1. TIS 9.2 Der Auftragnehmer wird nach ihrer seiner Xxxx und auf ihre seine Kosten entweder die gelieferten Produkte Pflegeleistungen so ändern oder ersetzenerbringen, dass sie das Schutzrecht Schutzrecht* nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Leistungs- Funktions– und Funktionsmerkmalen Leistungsmerkmalen in für den Kunden Auf- traggeber zumutbarer Weise entsprechen entsprechen, oder den Kunden Auftraggeber von Lizenzentgelten Lizenzgebühren für die Nutzung der Pflegeleistungen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. .
9.3 Gelingt dies TIS dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, hat TIS wird er dies dem Auftraggeber mitteilen und ihm die Produkte gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmenab einem bestimmten Zeitpunkt untersagen. In diesem Fall Der Auftraggeber ist der Kunde nach Xxxx des Auftragnehmers verpflichtet, die Produkte Er- gebnisse der Pflegeleistungen, Kopien der Programmkorrekturen* und deren Dokumentationen entweder zu löschen oder, so- weit möglich, an den Auftragnehmer zurückzugeben. Ein Vergütungsanspruch besteht nur für den Zeitraum, in dem die Pflege- leistungen vom Auftraggeber genutzt werden konnten.
18.1.2. 9.4 Voraussetzungen für die Haftung von TIS des Auftragnehmers nach Ziffer 9.1 sind, dass der Kunde TIS Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen An- sprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung Auseinanderset- zung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen Regelungen, entweder TIS dem Auftragnehmer überlässt oder nur im Einvernehmen Einverneh- men mit TIS dem Auftragnehmer führt. Dem Kunden Die dem Auftraggeber durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- entstandenen, notwendigen Gerichts– und Anwaltskosten gehen zu Lasten der TISdes Auftragnehmers.
18.1.3. 9.5 Stellt der Kunde Auftraggeber die Nutzung der Pflegeleistungen aus Schadensminderungs- Schadensminderungs– oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung nicht verbunden ist.
18.1.4. 9.6 Soweit der Kunde Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS ausgeschlossenden Auftragnehmer ausge- schlossen.
18.1.5. 9.7 Weitergehende Ansprüche des Kunden Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Schutzrechten* Dritter sind ausgeschlossen.
18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten Dieser Ausschluss gilt nicht sofern Schäden aus bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenGesundheit.
18.39.8 Macht ein Dritter Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzungen gegen den Auftragnehmer bei Mangelbehebungsleistungen nach Nummer 3.1.2. Die Haftungsbeschränkungen des Vertrages geltend und -ausschlüsse hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Vorliegen der erforderlichen Bearbei- tungsrechte durch Dritte* gemäß Ziffer 2.1 bestätigt, gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahltZiffern 9.1 bis 9.7 entsprechend.
18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Ergänzende Vertragsbedingungen Für Die Pflege Von Standardsoftware
Schutzrechtsverletzung. 18.1. 8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Schutzrechten* durch die Nutzung der gelieferten Produkte übergebenen Dienstleistungsergebnisse geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS der Auftragnehmer wie folgt:
18.1.1. TIS : Der Auftragnehmer wird nach ihrer seiner Xxxx und auf ihre seine Kosten entweder die gelieferten Produkte vereinbarten Dienstleistungsergebnisse so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht Schutzrecht* nicht verletzen, aber im Wesentlichen den wesentlichen der vereinbarten Leistungs- und Funktionsmerkmalen Dienstleistung in für den Kunden Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden Auftraggeber von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt Xxxxxxx dies TIS dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, hat TIS die Produkte wird er diese Dienstleistungsergebnisse gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmenzurücknehmen. In diesem Fall ist der Kunde Auftraggeber verpflichtet, die Produkte diese Dienstleistungsergebnisse zurückzugeben.
18.1.2. 8.2 Voraussetzungen für die Haftung von TIS des Auftragnehmers nach Ziffer 8.1 sind, dass der Kunde TIS Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder TIS dem Auftragnehmer überlässt oder nur im Einvernehmen mit TIS dem Auftragnehmer führt. Dem Kunden Auftraggeber durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der TIS.
18.1.3des Auftragnehmers. Stellt der Kunde Auftraggeber die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
18.1.4. 8.3 Soweit der Kunde Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS den Auftragnehmer ausgeschlossen.
18.1.5. 8.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Schutzrechten* Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
18.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahlt.
18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Evb It Dienstleistung
Schutzrechtsverletzung. 18.118.1 Die Parteien werden einander von sämtlichen Verletzungen der Vertragsschutzrechte unterrichten. Macht [Beide Parteien sind nicht verpflichtet, gegen Verletzer vorzugehen.]
18.2 Wird durch einen Dritten ein Dritter gegenüber Vertragsschutzrecht verletzt, ist hinsichtlich Verletzungshandlungen der Lizenznehmer berechtigt [und verpflichtet], diese auf eigene Kosten auch gerichtlich zu verfolgen. Der Lizenzgeber wird allfällig erforderliche Prozessvollmachten erteilen. Soweit dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der gelieferten Produkte geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS wie folgt:
18.1.1. TIS wird nach ihrer Xxxx und auf ihre Kosten entweder die gelieferten Produkte so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber Lizenznehmer im Wesentlichen Rahmen derartiger Verletzungsverfahren Zahlungen, die nicht Ersatz für Verfahrenskosten darstellen, zufließen, [unterliegen auch diese Zahlungen der Bemessungsgrundlage für die dem Lizenzgeber zustehende Lizenzgebühr] [erhält der Lizenzgeber _______(Zahl) % der Zahlungen]. Option:(vor allem bei nicht-exklusiven Lizenzen): [Wird durch einen Dritten ein Vertragsschutzrecht verletzt, ist hinsichtlich Verletzungshandlungen der Lizenzgeber berechtigt [und verpflichtet], diese auf eigene Kosten auch gerichtlich zu verfolgen. Soweit dem Lizenzgeber im Rahmen derartiger Verletzungsverfahren Zahlungen, die nicht Ersatz für Verfahrenskosten darstellen, zufließen, stehen diese dem Lizenzgeber und dem [Lizenznehmer][ Lizenznehmern](Alternative wählen) im Verhältnis [seiner][ihrer](Alternative wählen) Beteiligung an den vereinbarten Leistungs- Kosten der Verfahrensführung und Funktionsmerkmalen in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden rechtlichen Vertretung anteilsmäßig zu.]
18.3 Wird der Lizenznehmer von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder einem Dritten freistellen. Gelingt dies TIS zu angemessenen Bedingungen nichtinfolge der Verwendung eines Vertragsschutzrechts wegen Schutzrechtsverletzung angegriffen, hat TIS die Produkte gegen Erstattung er den Lizenzgeber davon zu verständigen. Die Kosten eines derartigen Verfahrens trägt der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit ____________(der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmenLizenzgeber / der Lizenznehmer). In Der Lizenzgeber kann sich diesem Fall Verfahren auf eigene Kosten anschließen.
18.4 Wird durch einen Dritten ein Vertragsschutzrecht, insbesondere dessen Rechtsbeständigkeit, angegriffen, ist der Kunde Lizenzgeber zur Verteidigung verpflichtet[, soweit der Lizenznehmer die Produkte zurückzugebenKosten dafür trägt].
18.1.2. Voraussetzungen für 18.5 Der Abschluss von Vergleichen sowie die Haftung Abstandnahme von TIS sind, dass der Kunde TIS von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder TIS überlässt oder nur im Einvernehmen mit TIS führt. Dem Kunden durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten Fortführung eines Prozesses bedürfen immer der TISZustimmung des Lizenzgebers.
18.1.3. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
18.1.4. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS ausgeschlossen.
18.1.5. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
18.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahlt.
18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Patent License Agreement
Schutzrechtsverletzung. 18.117.1. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der gelieferten Produkte geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS wie folgt:
18.1.117.1.1. TIS wird nach ihrer Xxxx und auf ihre Kosten entweder die gelieferten Produkte so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen den vereinbarten Leistungs- und Funktionsmerkmalen in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies TIS zu angemessenen Bedingungen nicht, hat TIS die Produkte gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Produkte zurückzugeben.
18.1.217.1.2. Voraussetzungen für die Haftung von TIS sind, dass der Kunde TIS von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder TIS überlässt oder nur im Einvernehmen mit TIS führt. Dem Kunden durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der TIS.
18.1.317.1.3. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
18.1.417.1.4. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS ausgeschlossen.
18.1.517.1.5. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
18.217.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
18.317.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahlt.
18.417.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Schutzrechtsverletzung. 18.1. 8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Schutzrechten* durch die vom Auf- tragnehmer gelieferte Standardsoftware* gegenüber dem Auftraggeber geltend und wird die Nutzung der gelieferten Produkte geltend und wird deren Nutzung Standardsoftware* hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS der Auftragnehmer wie folgt:
18.1.1. TIS : Der Auftragnehmer wird nach ihrer seiner Xxxx und auf ihre seine Kosten entweder die gelieferten Produkte Standardsoftware* so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht Schutzrecht* nicht verletzenverletzt, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Leistungs- Funktions- und Funktionsmerkmalen Leistungsmerkmalen in für den Kunden Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen entspricht, oder den Kunden Auftraggeber von Lizenzentgelten Lizenzgebühren für die Nutzung der Standard- software* gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt Xxxxxxx dies TIS dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, hat TIS er die Produkte Standardsoftware* gegen Erstattung der des vom Auftraggeber entrichteten Vergütung Preises abzüglich eines die Zeit der Nutzung der Standardsoftware* berücksichtigenden Betrages Betra- ges zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde Auftraggeber verpflichtet, die Produkte zurückzugebenStandardsoftware* an den Auftragnehmer zurückzu- geben.
18.1.2. 8.2 Voraussetzungen für die Haftung von TIS des Auftragnehmers nach Ziffer 8.1 sind, dass der Kunde TIS Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen An- sprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung Auseinanderset- zung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen Regelungen, entweder TIS dem Auftragnehmer überlässt oder nur im Einvernehmen Einverneh- men mit TIS dem Auftragnehmer führt. Dem Kunden Auftraggeber durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige entstandenen, notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der TIS.
18.1.3des Auftragnehmers. Stellt der Kunde Auftraggeber die Nutzung der Standardsoftware* aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung nicht verbunden ist.
18.1.4. 8.3 Soweit der Kunde Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS ausgeschlossenden Auftragnehmer ausge- schlossen.
18.1.5. 8.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Schutzrechten* Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
18.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahlt.
18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Software License Agreement
Schutzrechtsverletzung. 18.1. 8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Schutzrechten* durch die Nutzung der gelieferten Produkte übergebenen Dienstleistungsergebnisse geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS der Auftragnehmer wie folgt:
18.1.1. TIS : Der Auftragnehmer wird nach ihrer seiner Xxxx und auf ihre seine Kosten entweder die gelieferten Produkte vereinbarten Dienstleistungsergebnisse so ändern än- dern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht Schutzrecht* nicht verletzen, aber im Wesentlichen den wesentlichen der vereinbarten Leistungs- und Funktionsmerkmalen Dienstleistung in für den Kunden Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden Auftraggeber von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt Xxxxxxx dies TIS dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, hat TIS die Produkte wird er diese Dienstleistungs- ergebnisse gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmenzu- rücknehmen. In diesem Fall ist der Kunde Auftraggeber verpflichtet, die Produkte diese Dienstleistungsergebnisse zurückzugeben.
18.1.2. 8.2 Voraussetzungen für die Haftung von TIS des Auftragnehmers nach Ziffer 8.1 sind, dass der Kunde TIS Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen An- sprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung Auseinanderset- zung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder TIS dem Auftragnehmer überlässt oder nur im Einvernehmen mit TIS dem Auftragnehmer führt. Dem Kunden Auftraggeber durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der TIS.
18.1.3des Auftragnehmers. Stellt der Kunde Auftraggeber die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
18.1.4. 8.3 Soweit der Kunde Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS ausgeschlossenden Auftragnehmer ausge- schlossen.
18.1.5. 8.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Schutzrechten* Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
18.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahlt.
18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: It Services Agreement
Schutzrechtsverletzung. 18.1. 9.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Schutzrechten* durch die Nutzung der gelieferten Produkte vom Auftrag- nehmer erbrachten Pflegeleistungen geltend und wird deren die Nutzung dieser Pflegeleistungen hierdurch beeinträchtigt oder untersagtunter- sagt, haftet TIS der Auftragnehmer wie folgt:
18.1.1. TIS 9.2 Der Auftragnehmer wird nach ihrer seiner Xxxx und auf ihre seine Kosten entweder die gelieferten Produkte Pflegeleistungen so ändern oder ersetzenerbringen, dass sie das Schutzrecht Schutzrecht* nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Leistungs- Funktions– und Funktionsmerkmalen Leistungsmerkmalen in für den Kunden Auf- traggeber zumutbarer Weise entsprechen entsprechen, oder den Kunden Auftraggeber von Lizenzentgelten Lizenzgebühren für die Nutzung der Pflegeleistungen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. .
9.3 Gelingt dies TIS dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, hat TIS wird er dies dem Auftraggeber mitteilen und ihm die Produkte gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmenab einem bestimmten Zeitpunkt untersagen. In diesem Fall Der Auftraggeber ist der Kunde nach Xxxx des Auftragnehmers verpflichtet, die Produkte Er- gebnisse der Pflegeleistungen, Kopien der Programmkorrekturen* und deren Dokumentationen entweder zu löschen oder, so- weit möglich, an den Auftragnehmer zurückzugeben. Ein Vergütungsanspruch besteht nur für den Zeitraum, in dem die Pfle- geleistungen vom Auftraggeber genutzt werden konnten.
18.1.2. 9.4 Voraussetzungen für die Haftung von TIS des Auftragnehmers nach Ziffer 9.1 sind, dass der Kunde TIS Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen An- sprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung Auseinanderset- zung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen Regelungen, entweder TIS dem Auftragnehmer überlässt oder nur im Einvernehmen Einverneh- men mit TIS dem Auftragnehmer führt. Dem Kunden Die dem Auftraggeber durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- entstandenen, notwendigen Gerichts– und Anwaltskosten gehen zu Lasten der TISdes Auftragnehmers.
18.1.3. 9.5 Stellt der Kunde Auftraggeber die Nutzung der Pflegeleistungen aus Schadensminderungs- Schadensminderungs– oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung nicht verbunden ist.
18.1.4. 9.6 Soweit der Kunde Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS ausgeschlossenden Auftragnehmer ausge- schlossen.
18.1.5. 9.7 Weitergehende Ansprüche des Kunden Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Schutzrechten* Dritter sind ausgeschlossen.
18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten Dieser Ausschluss gilt nicht sofern Schäden aus bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenGesundheit.
18.39.8 Macht ein Dritter Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzungen gegen den Auftragnehmer bei Mangelbehebungsleistungen nach Nummer 3.1.2. Die Haftungsbeschränkungen des Vertrages geltend und -ausschlüsse hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Vorliegen der erforderlichen Bearbei- tungsrechte durch Dritte* gemäß Ziffer 2.1 bestätigt, gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahltZiffern 9.1 bis 9.7 entsprechend.
18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Ergänzende Vertragsbedingungen Für Die Pflege Von Standardsoftware
Schutzrechtsverletzung. 18.112.1 Der Verkäufer steht aus- schließlich nach Maßgabe dieser Ziffer 12 dafür ein, dass die Ware frei von gewerblichen Schutzrech- ten oder Urheberrechten Dritter ist. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Jeder Vertragspartner ist ver- pflichtet, den anderen Vertrags- partner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls ihm gegen- über Ansprüche wegen der Verlet- zung solcher Rechte geltend ge- macht werden. Der Kunde hat auf Verlangen von uns - soweit wie möglich - dem Verkäufer die Gele- genheit einzuräumen, einen etwa- igen Streit über die Verletzung von Schutzrechten eines Schutzrechts Dritter (ggf. auch gerichtlich) zu führen.
12.2 In dem Fall, dass die Ware ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten ver- letzt, bei dem es sich weder um ein direkt noch indirekt durch die Nutzung den Kunden kontrolliertes Unter- nehmen handelt, wird der gelieferten Produkte geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS wie folgt:
18.1.1. TIS wird Verkäu- fer - nach ihrer eigener Xxxx und auf ihre eigene Kosten entweder - die gelieferten Produkte so ändern Ware derart abändern oder ersetzenaustauschen, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Ware aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funk- tionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzver- trages das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen den vereinbarten Leistungs- und Funktionsmerkmalen in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellenNutzungsrecht ver- schaffen. Gelingt dies TIS zu dem Verkäu- fer innerhalb eines angemessenen Bedingungen Zeitraums nicht, hat TIS die Produkte gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtetberechtigt, die Produkte zurückzugebenvon dem Vertrag zu- rückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Wir sind unter den selben Voraussetzungen zum Vertragsrücktritt berechtigt.
18.1.212.3 Etwaige Schadensersatzan- sprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen der Ziffer 10 dieser AGB.
12.4 Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Ware anderer Hersteller werden wir - nach eige- ner Xxxx - Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden ab- treten. Voraussetzungen für Ansprüche gegen uns be- stehen in diesen Fällen nach Maß- gabe dieser Ziffer 12. nur, wenn die Haftung gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorliefe- ranten erfolglos war oder, bei- spielsweise aufgrund der Einlei- tung eines Insolvenzverfahrens, aussichtslos ist.
12.5 Ansprüche des Kunden nach Maßgabe dieser Ziffer 12 setzen voraus, dass die Ware nicht nach den Plänen bzw. Spezifikationen des Kunden gefertigt worden ist, oder die Schutzrechtsverletzung erst dadurch entsteht, dass die Ware - auf eine Weise die wir nicht vorhersehen konnten - in Verbindung mit einem anderen Objekt verwendet wird, welches nicht von TIS sinduns stammt.
13.6 Für den Fall, dass der Verkäu- fer die Ware entsprechend den Plänen bzw. Modifikationen des Kunden herstellt bzw. überarbei- tet, hat der Kunde TIS uns von allen Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigtfreizustellen, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder TIS überlässt oder nur im Einvernehmen mit TIS führt. Dem Kunden durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten aus einer Schutzrechtsverlet- zung aufgrund der TIS.
18.1.3. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
18.1.4. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS ausgeschlossen.
18.1.5. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des LebensHerstellung, des Körpers Verkaufs oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Verwen- dung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfenso gefertigten Ware ent- stehen.
18.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahlt.
18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Schutzrechtsverletzung. 18.1. (1) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der gelieferten Produkte übergebenen Dienstleistungsergebnisse oder Entwicklungsleistungen gem. Ziff. 5 (im Folgenden Vertragsergebnisse) geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS die Siemund IT Consulting wie folgt:
18.1.1. TIS (2) Die Siemund IT Consulting wird nach ihrer Xxxx und auf ihre Kosten entweder die gelieferten Produkte vereinbarten Vertragsergebnisse so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen den der vereinbarten Leistungs- und Funktionsmerkmalen Dienstleistung in für den Kunden Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden Auftraggeber von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies TIS der Siemund IT Consulting zu angemessenen Bedingungen nicht, hat TIS die Produkte sie diese Vertragsergebnisse gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde Auftraggeber verpflichtet, die Produkte diese Vertragsergebnisse zurückzugeben.
18.1.2. (3) Voraussetzungen für die Haftung von TIS Xxxxxxx IT Consulting nach Abs.1 sind, dass der Kunde TIS Auftraggeber die Siemund IT Consulting von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder TIS der Siemund IT Consulting überlässt oder nur im Einvernehmen mit TIS der Siemund IT Consulting führt. Dem Kunden Auftraggeber durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der TISvon Xxxxxxx IT Consulting.
18.1.3. (4) Stellt der Kunde Auftraggeber die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
18.1.4. (5) Soweit der Kunde Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS die Siemund IT Consulting ausgeschlossen.
18.1.5. (6) Weitergehende Ansprüche des Kunden Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten Dieser Ausschluss gilt nicht sofern Schäden aus bei Arglist, Garantieversprechen, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenGesundheit.
18.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahlt.
18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: General Terms and Conditions
Schutzrechtsverletzung. 18.1. 8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der gelieferten Produkte vom Auftragnehmer gelieferte Standardsoftware* gegenüber dem Auftraggeber geltend und wird deren die Nutzung der Standardsoftware* hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS der Auftragnehmer wie folgt:
18.1.1. TIS : Der Auftragnehmer wird nach ihrer seiner Xxxx und auf ihre seine Kosten entweder die gelieferten Produkte Standardsoftware* so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzenverletzt, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Leistungs- Funktions- und Funktionsmerkmalen Leistungsmerkmalen in für den Kunden Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen entspricht, oder den Kunden Auftraggeber von Lizenzentgelten Lizenzgebühren für die Nutzung der Standardsoftware* während der vereinbarten Überlassungsdauer gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt Xxxxxxx dies TIS dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, hat TIS wird er dies dem Auftraggeber mitteilen und ihm die Produkte gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmenab einem bestimmten Zeitpunkt untersagen. In diesem Fall ist der Kunde Der Auftraggeber Ist nach Xxxx des Auftragnehmers verpflichtet, die Produkte Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation und aller Kopien entweder zu löschen oder an den Auftragnehmer zurückzugeben. Ein Vergütungsanspruch besteht nur für den Zeitraum, in dem Standardsoftware* vom Auftraggeber genutzt werden konnte.
18.1.2. 8.2 Voraussetzungen für die Haftung von TIS des Auftragnehmers nach Ziffer 8.1 sind, dass der Kunde TIS Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen Regelungen, entweder TIS dem Auftragnehmer überlässt oder nur im Einvernehmen mit TIS dem Auftragnehmer führt. Dem Kunden Die dem Auftraggeber durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige entstandenen, notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der TIS.
18.1.3des Auftragnehmers. Stellt der Kunde Auftraggeber die Nutzung der Standardsoftware* aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden istIst.
18.1.4. 8.3 Soweit der Kunde Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS den Auftragnehmer ausgeschlossen.
18.1.5. 8.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten Dieser Ausschluss gilt nicht sofern Schäden aus bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenGesundheit.
18.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahlt.
18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Evb It Überlassung Typ B
Schutzrechtsverletzung. 18.1. 8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Schutzrechten* durch die vom Auftrag- nehmer gelieferte Standardsoftware* gegenüber dem Auftraggeber geltend und wird die Nutzung der gelieferten Produkte geltend und wird deren Nutzung hierdurch Standardsoftware* hier- durch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS der Auftragnehmer wie folgt:
18.1.1. TIS : Der Auftragnehmer wird nach ihrer seiner Xxxx und auf ihre seine Kosten entweder die gelieferten Produkte Standardsoftware* so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht Schutzrecht* nicht verletzenverletzt, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Leistungs- Funktions- und Funktionsmerkmalen Leistungsmerkmalen in für den Kunden Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen entspricht, oder den Kunden Auftraggeber von Lizenzentgelten Lizenzgebühren für die Nutzung der Standardsoftware* während der vereinbarten Überlassungsdauer gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt Xxxxxxx dies TIS dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, hat TIS wird er dies dem Auftraggeber mitteilen und ihm die Produkte gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmenab einem bestimmten Zeitpunkt untersagen. In diesem Fall Der Auftraggeber ist der Kunde nach Xxxx des Auftragnehmers verpflichtet, die Produkte zurückzugebenStandardsoftware* einschließlich der Dokumentation und aller Kopien entweder zu löschen oder an den Auftragnehmer zurück- zugeben. Ein Vergütungsanspruch besteht nur für den Zeitraum, in dem Standardsoftware* vom Auftraggeber genutzt werden konnte.
18.1.2. 8.2 Voraussetzungen für die Haftung von TIS des Auftragnehmers nach Ziffer 8.1 sind, dass der Kunde TIS Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen An- sprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung Auseinanderset- zung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen Regelungen, entweder TIS dem Auftragnehmer überlässt oder nur im Einvernehmen Einverneh- men mit TIS dem Auftragnehmer führt. Dem Kunden Die dem Auftraggeber durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige entstandenen, notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der TIS.
18.1.3des Auftragnehmers. Stellt der Kunde Auftraggeber die Nutzung der Standardsoftware* aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung nicht verbunden ist.
18.1.4. 8.3 Soweit der Kunde Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TIS ausgeschlossenden Auftragnehmer ausge- schlossen.
18.1.5. 8.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Schutzrechten* Dritter sind ausgeschlossen.
18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten Dieser Ausschluss gilt nicht sofern Schäden aus bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenGesundheit.
18.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIS gedeckt sind und der Versicherer zahlt.
18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Evb It Überlassung Typ B