Schutzrechtsverletzung. 12.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass durch die vertragsgemäße Nutzung der Vertragsleistungen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftragnehmer wird AG und alle Leistungsempfänger von etwaigen Ansprüchen Drit- ter wegen Verletzung dieser Rechte freistellen und im Übrigen schadlos halten.
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Schutzrechtsverletzung. 12.1 13.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass durch die vertragsgemäße Lieferung und Nutzung der Vertragsleistungen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftragnehmer wird den AG und alle Leistungsempfänger von etwaigen Ansprüchen Drit- ter Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freistellen und im Übrigen schadlos halten.
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Schutzrechtsverletzung. 12.1 12.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass durch die vertragsgemäße Lieferung und Nutzung der Vertragsleistungen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftragnehmer wird AG und alle Leistungsempfänger EWV von etwaigen Ansprüchen Drit- ter Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freistellen und im Übrigen schadlos halten.
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Schutzrechtsverletzung. 12.1 13.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass durch die vertragsgemäße Nutzung der Vertragsleistungen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftragnehmer wird AG den Auftraggeber und alle Leistungsempfänger von etwaigen Ansprüchen Drit- ter Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freistellen und im Übrigen schadlos halten.
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