Common use of Schutzrechtsverletzungen Clause in Contracts

Schutzrechtsverletzungen. 10.1. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmä- ßig geltend, dass die vertragsgemäße Nutzung der Software unter der Subscriptionlizenz die Schutz- rechte des Dritten verletzt, verpflichtet sich proAL- PHA nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entwe- der (1) die betroffene Software in der Weise zu än- dern oder zu ersetzen, dass sie das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (2) für den Kunden das Recht zu erwirken, die betreffende Software ver- tragsgemäß nutzen zu können. Gelingt dies proAL- PHA zu angemessenen Konditionen nicht, so ist der Kunde berechtigt, die betroffene Subscriptionlizenz aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kün- digen; 10.2. Ferner wird proALPHA den Kunden von allen unstrei- tigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Dritten, die darauf gestützt sind, dass die ver- tragsgemäße Nutzung einer von proALPHA im Rah- men der Subscriptionlizenz zur Nutzung überlasse- nen Software durch den Kunden die Schutzrechte des Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kun- den freistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene notwendige Anwalts- und Gerichtskos- ten des Kunden Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet proALPHA im Rahmen der durch den Vertrag vereinbarten Haftung. 10.3. Der Kunde verpflichtet sich, proALPHA unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proALPHA Ansprüche des Dritten aus einer be- haupteten Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde die Nutzung der von der behaupte- ten Schutzrechtsverletzung betroffenen Software ein, so wird er den Dritten darauf hinweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung bedeu- tet. 10.4. Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen gegenüber dem Dritten mit proALPHA im zumutba- ren Umfang vorab abstimmen und proALPHA im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich et- waiger Vergleichsverhandlungen. 10.5. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen proALPHA wegen der Schutzrechtsverletzung ausge- schlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die Schutzrechtsverletzung verursachende Software abweichend von den vereinbarten Bedin- gungen nutzt oder genutzt hat.

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Samples: Zusatzbedingungen Für Proalpha Subscriptionslizenzen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Proalpha Subscriptionslizenzen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Subscriptionslizenzen

Schutzrechtsverletzungen. 10.1. 16.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmä- ßig recht- mäßig geltend, dass die vertragsgemäße Nutzung der Software unter der Subscriptionlizenz Vertragssoftware die Schutz- rechte Schutzrechte des Dritten verletzt, verpflichtet sich proAL- PHA curecomp nach seiner ihrer Xxxx und auf seine ihre Kosten entwe- der (1) entweder die betroffene Software Vertragssoftware in der Weise zu än- dern ändern oder zu ersetzenerset- zen, dass sie das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt ver- letzt, der vertragsgemäße Gebrauch aber nicht beeinträch- tigt wird, oder (2) für den Kunden das Recht zu erwirken, die betreffende Software ver- tragsgemäß Vertragssoftware in der bestimmungsgemäßen Art und Weise nutzen zu könnendürfen. Gelingt dies proAL- PHA curecomp zu angemessenen ange- messenen Konditionen nicht, so ist sind curecomp und der Kunde berechtigt, die Softwareüberlassung in Bezug auf das betroffene Subscriptionlizenz Modul der Vertragssoftware aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kün- digen;kündigen 10.2. 16.2 Ferner wird proALPHA curecomp den Kunden von allen unstrei- tigen un- streitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Dritten, die darauf gestützt sind, dass die ver- tragsgemäße vertragsgemäße Nutzung einer von proALPHA im Rah- men der Subscriptionlizenz zur Nutzung überlasse- nen Software Vertragssoftware durch den Kunden die Schutzrechte des Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kun- den Kunden freistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene notwendige Anwalts- Darüber hinaus wird curecomp dem Kunden die durch die Rechtsverteidigung gegen eine solche Schutzrechtsverletzung entstandenen notwendigen Gerichts- und Gerichtskos- ten des Kunden Darüberhinausgehende Anwaltskosten erstatten. Darüberhinausge- hende, von curecomp auf Grund einer Schutzrechtsverlet- zung zu vertretende Schäden des Kunden Kunden, erstattet proALPHA curecomp im Rahmen der durch den Vertrag in diesen AGB vereinbarten HaftungHaf- tungsbeschränkungen. 10.3. 16.3 Der Kunde verpflichtet sich, proALPHA unverzüglich curecomp unverzüg- lich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proALPHA curecomp Ansprüche des Dritten aus einer be- haupteten behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde die Nutzung der des von der behaupte- ten Schutzrechtsverletzung behaupteten Schutzrechtsverlet- zung betroffenen Software Moduls der Vertragssoftware aus Scha- densminderungsgründen ein, so wird er den Dritten darauf hinweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung bedeu- tetSchutzrechts-verletzung be- deutet. 10.4. 16.4 Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen Verteidigungsmaßnah- men gegenüber dem Dritten mit proALPHA curecomp im zumutba- ren zumutbaren Umfang vorab abstimmen und proALPHA curecomp im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten Drit- ten überlassen, einschließlich et- waiger Vergleichsverhandlungenetwaiger Vergleichsverhand- lungen. 10.5. 16.5 Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen proALPHA curecomp wegen der Schutzrechtsverletzung ausge- schlossenausgeschlos- sen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverletzung Schutzrechts- verletzung darauf beruht, dass der Kunde oder die Schutzrechtsverletzung verursachende Software von ihm autorisierten Nutzer die Vertragssoftware abweichend von den vereinbarten Bedin- gungen nutzt der Leistungsbeschreibung oder des bestimmungsgemäßen Zwecks genutzt hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions

Schutzrechtsverletzungen. 10.1. Macht ein 25.1 Verletzen Vertragsleistungen Rechte Dritter gegenüber dem Kunden rechtmä- ßig geltend(einschließ- lich gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte), dass die vertragsgemäße Nutzung wird der Software unter der Subscriptionlizenz die Schutz- rechte des Dritten verletzt, verpflichtet sich proAL- PHA nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entwe- der (1) die betroffene Software in der Weise zu än- dern oder zu ersetzen, dass sie das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (2) für den Kunden das Recht zu erwirken, die betreffende Software ver- tragsgemäß nutzen zu können. Gelingt dies proAL- PHA zu angemessenen Konditionen nicht, so ist der Kunde berechtigt, die betroffene Subscriptionlizenz aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kün- digen; 10.2. Ferner wird proALPHA den Kunden von allen unstrei- tigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Dritten, die darauf gestützt sind, dass die ver- tragsgemäße Nutzung einer von proALPHA im Rah- men der Subscriptionlizenz zur Nutzung überlasse- nen Software durch den Kunden die Schutzrechte des Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kun- den freistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene notwendige Anwalts- und Gerichtskos- ten des Kunden Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet proALPHA AN im Rahmen der Nacherfüllung alles Zumutbare tun, um durch den Vertrag vereinbarten Haftungeinen Rechtserwerb vertragsgemäße Zu- stände herzustellen. Gelingt der Rechtserwerb nicht, wird uns der AN für uns gleichwertige Vertragsleistungen und Liefergegenstände (insbesondere die Dokumentation) zur Verfügung stellen, die die Rechte Dritter nicht verlet- zen (Umgehungslösung). Die Umgehungslösung ist nur dann gleichwertig, wenn sie die vereinbarte Nutzbarkeit der Vertragsleistungen und Liefergegenstände durch TRATON/MAN nicht oder lediglich unerheblich ein- schränkt. Der AN hat die Kosten der Umgehungslösung sowie einer ggf. erforderlichen Anpassung der Umge- bung der Vertragsleistungen zu tragen, es sei denn, er hat die Verletzung der Rechte Dritter nicht zu vertreten. 10.325.2 Der AN stellt TRATON/MAN der Höhe nach unbegrenzt von allen Ansprüchen Dritter und damit verbundenen Kosten wegen Verletzung der Rechte Dritter frei, es sei denn, er hat die Verletzung der Rechte Dritter nicht zu vertreten, etwa weil die Rechtsverletzung ausschließlich auf einer nach den Nutzungsbedingungen des AN unzu- lässigen Nutzung der Vertragsleistungen durch TRA- TON/MAN beruht (z.B. unzulässige Verbindung einer Software mit Drittsoftware). 25.3 Der AN ist im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen gegen TRATON/MAN wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch die Vertragsleistungen verpflichtet, die Rechtsverteidigung für TRATON/MAN auf eigene Kosten eigenständig zu führen. Der Kunde verpflichtet sich, proALPHA unverzüglich TRATON/MAN wird den AN bei der Abwehr von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzung Ansprüchen Dritter, soweit erforderlich, in angemessenem Umfang auf Kos- ten des AN unterstützen. XXXXXX/MAN ist berechtigt, die Rechtsverteidigung selbst durchzuführen, wird sich je- doch hierbei mit dem AN abstimmen. Auch in diesem Falle ist der AN verpflichtet, erforderliche Kosten zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proALPHA Ansprüche des Dritten aus einer be- haupteten Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde die Nutzung der von der behaupte- ten Schutzrechtsverletzung betroffenen Software ein, so wird er den Dritten darauf hinweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung bedeu- tettra- gen. 10.4. Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen gegenüber 25.4 Ansprüche von TRATON/MAN nach dieser Ziffer 25 ver- jähren binnen zwei Jahren, zu rechnen ab dem Dritten mit proALPHA im zumutba- ren Umfang vorab abstimmen und proALPHA im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber Zeitpunkt, zu dem Dritten überlassen, einschließlich et- waiger Vergleichsverhandlungen. 10.5. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen proALPHA wegen der Schutzrechtsverletzung ausge- schlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die Schutzrechtsverletzung verursachende Software abweichend von Dritte den vereinbarten Bedin- gungen nutzt oder genutzt jeweiligen Anspruch erstmals ge- genüber TRATON/MAN behauptet hat.

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Samples: It Aeb (Allgemeine Einkaufsbedingungen), It Aeb (Allgemeine Einkaufsbedingungen)

Schutzrechtsverletzungen. 10.19.1 Die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung hat frei von Rechten Drit- ter zu sein. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmä- ßig geltend, dass Wird die vertragsgemäße Nutzung aufgrund der Software unter Verlet- zung von Schutzrechten Dritter beeinträchtigt oder untersagt, ist der Subscriptionlizenz die Schutz- rechte des Dritten verletztAuftragnehmer verpflichtet, verpflichtet sich proAL- PHA nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entwe- der (1) entweder die betroffene Software Leistung in der Weise zu än- dern ändern oder zu ersetzen, dass sie die Schutzrechtsver- letzung entfällt, gleichwohl aber den vertraglichen Bedingungen ent- spricht, oder das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (2) für den Kunden das Recht Nutzungsrecht zu erwirken, so dass die betreffende Software Leistung vom Auftraggeber uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten ver- tragsgemäß nutzen genutzt werden kann. 9.2 Liefert der Auftragnehmer zur Beseitigung von Rechtsmängeln Up- dates, Upgrades oder eine neue Fassung der Software, hat er auf seine Kosten deren Funktionsfähigkeit beim Auftraggeber herbeizu- führen und die dazugehörige Dokumentation in deutscher Sprache und in elektronischer Form zu können. Gelingt dies proAL- PHA zu angemessenen Konditionen nicht, so ist der Kunde berechtigtliefern. 9.3 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes Anfordern von den Ansprüchen frei, die betroffene Subscriptionlizenz aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kün- digen; 10.2. Ferner wird proALPHA ein Dritter wegen der Verletzung von Xxxxxx- rechten gegen den Kunden von allen unstrei- tigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Auftraggeber geltend macht, und übernimmt ab dem Zeitpunkt des ersten Anforderns die weitere Auseinanderset- zung mit dem Dritten, es sei denn, er hat die darauf gestützt sind, dass die ver- tragsgemäße Nutzung einer von proALPHA Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer dabei im Rah- men notwendigen Umfang unterstützen. Damit verbundene notwendige und nachgewiesene Aufwendungen sind vom Auftragnehmer zu er- statten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unver- züglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche we- gen der Subscriptionlizenz zur Nutzung überlasse- nen Software durch Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist für den Kunden Freistellungsanspruch beträgt zwei Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers der anspruchsbegründenden Umstände. Im Übrigen verjährt der Freistel- lungsanspruch ohne Rücksicht auf die Schutzrechte des Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kun- den freistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene notwendige Anwalts- und Gerichtskos- ten des Kunden Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet proALPHA im Rahmen der durch den Vertrag vereinbarten HaftungKenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von seiner Entstehung an. 10.3. Der Kunde verpflichtet sich, proALPHA unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proALPHA Ansprüche des Dritten aus einer be- haupteten Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde 9.4 Im Übrigen gelten die Nutzung der von der behaupte- ten Schutzrechtsverletzung betroffenen Software ein, so wird er den Dritten darauf hinweisen, dass gesetzlichen Vorschriften über die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung bedeu- tetMängelhaf- tung. 10.4. Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen gegenüber dem Dritten mit proALPHA im zumutba- ren Umfang vorab abstimmen und proALPHA im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich et- waiger Vergleichsverhandlungen. 10.5. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen proALPHA wegen der Schutzrechtsverletzung ausge- schlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die Schutzrechtsverletzung verursachende Software abweichend von den vereinbarten Bedin- gungen nutzt oder genutzt hat.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Pflege Von Software Und/Oder Die Instandhaltung Von Hardware

Schutzrechtsverletzungen. 10.19.1 Die vom Auftragnehmer xxxxxxxxx Xxxxxxxxx / Leistung hat frei von Rechten Dritter zu sein. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmä- ßig geltend, dass Wird die vertragsgemäße Nutzung aufgrund der Software unter Verletzung von Schutzrechten Dritter beeinträchtigt oder untersagt, ist der Subscriptionlizenz die Schutz- rechte des Dritten verletztAuftragnehmer verpflichtet, verpflichtet sich proAL- PHA nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entwe- der (1) entweder die betroffene Software Lie- ferung / Leistung in der Weise zu än- dern ändern oder zu ersetzen, dass sie die Schutzrechtsverletzung entfällt, gleichwohl aber den vertraglichen Be- dingungen entspricht, oder das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (2) für den Kunden das Recht Nutzungsrecht zu erwirken, so dass die betreffende Software ver- tragsgemäß nutzen Lieferung / Leistung vom Auftraggeber uneingeschränkt und ohne zu- sätzliche Kosten vertragsgemäß genutzt werden kann.‌ 9.2 Liefert der Auftragnehmer zur Beseitigung von Rechtsmängeln Up- dates, Upgrades oder eine neue Fassung der Software, hat er auf seine Kosten deren Funktionsfähigkeit beim Auftraggeber herbeizufüh- ren und die dazugehörige Dokumentation in deutscher Sprache und in elektronischer Form zu können. Gelingt dies proAL- PHA zu angemessenen Konditionen nicht, so ist der Kunde berechtigtliefern. 9.3 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes Anfordern von den Ansprüchen frei, die betroffene Subscriptionlizenz aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kün- digen; 10.2. Ferner wird proALPHA ein Dritter wegen der Verletzung von Xxxxxx- rechten gegen den Kunden von allen unstrei- tigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Auftraggeber geltend macht, und übernimmt ab dem Zeitpunkt des ersten Anforderns die weitere Auseinandersetzung mit dem Dritten, es sei denn, er hat die darauf gestützt sind, dass die ver- tragsgemäße Nutzung einer von proALPHA Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer dabei im Rah- men not- wendigen Umfang unterstützen. Damit verbundene notwendige und nachgewiesene Aufwendungen sind vom Auftragnehmer zu erstatten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen der Subscriptionlizenz zur Nutzung überlasse- nen Software durch Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Die Verjäh- rungsfrist für den Kunden Freistellungsanspruch beträgt zwei Jahre ab Kennt- nis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers der an- spruchsbegründenden Umstände. Im Übrigen verjährt der Freistel- lungsanspruch ohne Rücksicht auf die Schutzrechte des Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kun- den freistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene notwendige Anwalts- und Gerichtskos- ten des Kunden Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet proALPHA im Rahmen der durch den Vertrag vereinbarten HaftungKenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von seiner Entstehung an. 10.3. Der Kunde verpflichtet sich, proALPHA unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proALPHA Ansprüche des Dritten aus einer be- haupteten Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde 9.4 Im Übrigen gelten die Nutzung der von der behaupte- ten Schutzrechtsverletzung betroffenen Software ein, so wird er den Dritten darauf hinweisen, dass gesetzlichen Vorschriften über die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung bedeu- tetMängelhaf- tung. 10.4. Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen gegenüber dem Dritten mit proALPHA im zumutba- ren Umfang vorab abstimmen und proALPHA im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich et- waiger Vergleichsverhandlungen. 10.5. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen proALPHA wegen der Schutzrechtsverletzung ausge- schlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die Schutzrechtsverletzung verursachende Software abweichend von den vereinbarten Bedin- gungen nutzt oder genutzt hat.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Software as a Service (Saas)

Schutzrechtsverletzungen. 10.19.1 Die vom Auftragnehmer xxxxxxxxx Xxxxxxxxx / Leistung hat frei von Rechten Dritter zu sein. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmä- ßig geltend, dass Wird die vertragsgemäße Nutzung aufgrund der Software unter Verletzung von Schutzrechten Dritter beeinträchtigt oder untersagt, ist der Subscriptionlizenz die Schutz- rechte des Dritten verletztAuftragnehmer verpflichtet, verpflichtet sich proAL- PHA nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entwe- der (1) entweder die betroffene Software Lie- ferung / Leistung in der Weise zu än- dern ändern oder zu ersetzen, dass sie die Schutzrechtsverletzung entfällt, gleichwohl aber den vertraglichen Be- dingungen entspricht, oder das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (2) für den Kunden das Recht Nutzungsrecht zu erwirken, so dass die betreffende Software ver- tragsgemäß nutzen Lieferung / Leistung vom Auftraggeber uneingeschränkt und ohne zu- sätzliche Kosten vertragsgemäß genutzt werden kann. 9.2 Liefert der Auftragnehmer zur Beseitigung von Rechtsmängeln Up- dates, Upgrades oder eine neue Fassung der Software, hat er auf seine Kosten deren Funktionsfähigkeit beim Auftraggeber herbeizufüh- ren und die dazugehörige Dokumentation in deutscher Sprache und in elektronischer Form zu können. Gelingt dies proAL- PHA zu angemessenen Konditionen nicht, so ist der Kunde berechtigtliefern. 9.3 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes Anfordern von den Ansprüchen frei, die betroffene Subscriptionlizenz aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kün- digen; 10.2. Ferner wird proALPHA ein Dritter wegen der Verletzung von Xxxxxx- rechten gegen den Kunden von allen unstrei- tigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Auftraggeber geltend macht, und übernimmt ab dem Zeitpunkt des ersten Anforderns die weitere Auseinandersetzung mit dem Dritten, es sei denn, er hat die darauf gestützt sind, dass die ver- tragsgemäße Nutzung einer von proALPHA Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer dabei im Rah- men not- wendigen Umfang unterstützen. Damit verbundene notwendige und nachgewiesene Aufwendungen sind vom Auftragnehmer zu erstatten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen der Subscriptionlizenz zur Nutzung überlasse- nen Software Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Die Verjäh- rungsfrist für den Freistellungsanspruch beträgt zwei Jahre ab 1111.1 HDaefrtpAfulifctrhatgvneershimchereriustngverpflichtet, seine Risiken aus dem Vertrag durch den Kunden die Schutzrechte eine Haftpflichtversicherung zu decken, deren Bestehen er dem Auftraggeber auf dessen Anforderung jederzeit nachzuweisen hat. Die Haftpflichtversicherung des Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kun- den freistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene notwendige Anwalts- Auftragnehmers muss mindestens fol- gende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten: ▪ Für Personen- und Gerichtskos- ten des Kunden Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet proALPHA im Rahmen der durch den Vertrag vereinbarten HaftungSachschäden zuzüglich Folgeschäden € 2.500.000,00 ▪ Für Vermögensschäden € 500.000,00. 10.3. Der Kunde verpflichtet sich, proALPHA unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proALPHA Ansprüche des Dritten aus einer be- haupteten Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde die Nutzung der von der behaupte- ten Schutzrechtsverletzung betroffenen Software ein, so wird er den Dritten darauf hinweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung bedeu- tet11.2 Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versiche- rungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen. 10.4. Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen gegenüber dem Dritten mit proALPHA im zumutba- ren Umfang vorab abstimmen und proALPHA im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich et- waiger Vergleichsverhandlungen. 10.5. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen proALPHA wegen der Schutzrechtsverletzung ausge- schlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die Schutzrechtsverletzung verursachende Software abweichend von den vereinbarten Bedin- gungen nutzt oder genutzt hat.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Software as a Service (Saas)

Schutzrechtsverletzungen. 10.19.1 Die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung hat frei von Rechten Dritter zu sein – insbesondere von Urheberrechten und gewerbli- xxxx Xxxxxxxxxxxxx. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmä- ßig geltend, dass Wird die vertragsgemäße Nutzung aufgrund der Software unter Verletzung von Schutzrechten Dritter beeinträchtigt oder unter- sagt, ist der Subscriptionlizenz die Schutz- rechte des Dritten verletztAuftragnehmer verpflichtet, verpflichtet sich proAL- PHA nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entwe- der (1) entweder die betroffene Software Leistung in der Weise zu än- dern ändern oder zu ersetzen, dass sie die Schutzrechtsverletzung entfällt, gleichwohl aber den vertraglichen Bedingungen entspricht, oder das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (2) für den Kunden das Recht Nutzungsrecht zu erwirken, so dass die betreffende Software ver- tragsgemäß nutzen Leistung vom Auftraggeber uneingeschränkt und ohne zu- sätzliche Kosten vertragsgemäß genutzt werden kann. 9.2 Liefert der Auftragnehmer zur Beseitigung von Rechtsmängeln Up- dates, Upgrades oder eine neue Fassung der Software, hat er auf seine Kosten deren Funktionsfähigkeit beim Auftraggeber herbei- zuführen und die dazugehörige Dokumentation in deutscher Spra- che und in ausgedruckter sowie elektronischer Form zu könnenliefern. Gelingt dies proAL- PHA zu angemessenen Konditionen nicht, so ist der Kunde berechtigt9.3 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes Anfordern von den Ansprüchen frei, die betroffene Subscriptionlizenz aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kün- digen; 10.2. Ferner wird proALPHA ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten gegen den Kunden von allen unstrei- tigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Auftraggeber geltend macht, und über- nimmt ab dem Zeitpunkt des ersten Anforderns die weitere Ausei- nandersetzung mit dem Dritten, es sei denn, er hat die darauf gestützt sind, dass die ver- tragsgemäße Nutzung einer von proALPHA Schutz- rechtsverletzung nicht zu vertreten. Der Auftraggeber wird den Auf- tragnehmer dabei im Rah- men der Subscriptionlizenz zur Nutzung überlasse- nen Software durch den Kunden die Schutzrechte des Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kun- den freistellennotwendigen Umfang unterstützen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene Damit ver- bundene notwendige Anwalts- und Gerichtskos- ten des Kunden Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet proALPHA im Rahmen der durch den Vertrag vereinbarten Haftung. 10.3nachgewiesene Aufwendungen sind vom Auftragnehmer zu erstatten. Der Kunde verpflichtet sichAuftraggeber ist verpflichtet, proALPHA den Auftragnehmer unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzung schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proALPHA , wenn gegen ihn Ansprüche des Dritten aus einer be- haupteten Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde die Nutzung der von der behaupte- ten Schutzrechtsverletzung betroffenen Software ein, so wird er den Dritten darauf hinweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung bedeu- tet. 10.4. Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen gegenüber dem Dritten mit proALPHA im zumutba- ren Umfang vorab abstimmen und proALPHA im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich et- waiger Vergleichsverhandlungen. 10.5. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen proALPHA wegen der Schutzrechtsverletzung ausge- schlossenVerletzung von Schutzrechten gel- tend gemacht werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die Schutzrechtsverletzung verursachende Software abweichend Die Die Verjährungsfrist für den Freistel- lungsanspruch beträgt zwei Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässi- ger Unkenntnis des Auftraggebers von den vereinbarten Bedin- gungen nutzt anspruchsbegründen- den Umständen. Im Übrigen verjährt der Freistellungsanspruch ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder genutzt grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von seiner Entstehung an. 9.4 Kommt der Auftragnehmer seinen Pflichten nach Ziffer 9.1 nicht un- verzüglich nach, gilt Ziffer 15.3 entsprechend. 9.5 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Rechts- mängelhaftung. 10 Haftpflichtversicherung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Risiken aus dem Vertrag durch eine Haftpflichtversicherung zu decken, deren Bestehen er dem Auftraggeber auf dessen Anforderung jederzeit nachzuweisen hat. Die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers muss mindes- tens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten: • Für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden € 2.500.000,00 • Für Vermögensschäden € 500.000,00 Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versiche- rungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.

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Samples: Avb It Pflege

Schutzrechtsverletzungen. 10.19.1 Die vom Auftragnehmer xxxxxxxxx Xxxxxxxxx / Leistung hat frei von Rechten Dritter zu sein. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmä- ßig geltend, dass Wird die vertragsgemäße Nutzung aufgrund der Software unter Verletzung von Schutzrechten Dritter beeinträchtigt oder unter- sagt, ist der Subscriptionlizenz die Schutz- rechte des Dritten verletztAuftragnehmer verpflichtet, verpflichtet sich proAL- PHA nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entwe- der (1) entweder die betroffene Software Lieferung / Leistung in der Weise zu än- dern ändern oder zu ersetzen, dass sie die Schutzrechtsverletzung entfällt, gleichwohl aber den vertrag- lichen Bedingungen entspricht, oder das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (2) für den Kunden das Recht Nutzungsrecht zu erwirken, so dass die betreffende Software ver- tragsgemäß nutzen Lieferung / Leistung vom Auftraggeber uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten vertragsgemäß genutzt werden kann. 9.2 Liefert der Auftragnehmer zur Beseitigung von Rechtsmängeln Up- dates, Upgrades oder eine neue Fassung einer Betriebssoftware, hat er auf seine Kosten deren Funktionsfähigkeit beim Auftraggeber her- beizuführen und die dazugehörige Dokumentation in deutscher Spra- che und in elektronischer Form zu können. Gelingt dies proAL- PHA zu angemessenen Konditionen nicht, so ist der Kunde berechtigtliefern. 9.3 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes Anfordern von den Ansprüchen frei, die betroffene Subscriptionlizenz aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kün- digen; 10.2. Ferner wird proALPHA ein Dritter wegen der Verletzung von Xxxxxx- rechten gegen den Kunden von allen unstrei- tigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Auftraggeber geltend macht, und übernimmt ab dem Zeitpunkt des ersten Anforderns die weitere Auseinanderset- zung mit dem Dritten, es sei denn, er hat die darauf gestützt sind, dass die ver- tragsgemäße Nutzung einer von proALPHA Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer dabei im Rah- men notwendigen Umfang unterstützen. Damit verbundene notwendige und nachgewiesene Aufwendungen sind vom Auftragnehmer zu er- statten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unver- züglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche we- gen der Subscriptionlizenz zur Nutzung überlasse- nen Software durch Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist für den Kunden Freistellungsanspruch beträgt zwei Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers der anspruchsbegründenden Umstände. Im Übrigen verjährt der Freistel- lungsanspruch ohne Rücksicht auf die Schutzrechte des Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kun- den freistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene notwendige Anwalts- und Gerichtskos- ten des Kunden Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet proALPHA im Rahmen der durch den Vertrag vereinbarten HaftungKenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von seiner Entstehung an. 10.3. Der Kunde verpflichtet sich, proALPHA unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proALPHA Ansprüche des Dritten aus einer be- haupteten Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde 9.4 Im Übrigen gelten die Nutzung der von der behaupte- ten Schutzrechtsverletzung betroffenen Software ein, so wird er den Dritten darauf hinweisen, dass gesetzlichen Vorschriften über die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung bedeu- tetMängelhaf- tung. 10.4. Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen gegenüber dem Dritten mit proALPHA im zumutba- ren Umfang vorab abstimmen und proALPHA im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich et- waiger Vergleichsverhandlungen. 10.5. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen proALPHA wegen der Schutzrechtsverletzung ausge- schlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die Schutzrechtsverletzung verursachende Software abweichend von den vereinbarten Bedin- gungen nutzt oder genutzt hat.

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Samples: Mietvertrag

Schutzrechtsverletzungen. 10.19.1 Die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung hat frei von Rechten Drit- ter zu sein. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmä- ßig geltend, dass Wird die vertragsgemäße Nutzung aufgrund der Software unter Verlet- zung von Schutzrechten Dritter beeinträchtigt oder untersagt, ist der Subscriptionlizenz die Schutz- rechte des Dritten verletztAuftragnehmer verpflichtet, verpflichtet sich proAL- PHA nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entwe- der (1) entweder die betroffene Software Leistung in der Weise zu än- dern ändern oder zu ersetzen, dass sie die Schutzrechtsver- letzung entfällt, gleichwohl aber den vertraglichen Bedingungen ent- spricht, oder das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (2) für den Kunden das Recht Nutzungsrecht zu erwirken, so dass die betreffende Software ver- tragsgemäß nutzen zu können. Gelingt dies proAL- PHA zu angemessenen Konditionen nicht, so ist der Kunde berechtigtLeistung vom Auftraggeber uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten vertragsgemäß genutzt werden kann. 9.2 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes Anf ordern von den Ansprüchen frei, die betroffene Subscriptionlizenz aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kün- digen; 10.2. Ferner wird proALPHA ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten gegen den Kunden von allen unstrei- tigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Auftraggeber geltend macht, und über- nimmt ab dem Zeitpunkt des ersten Anforderns die weitere Ausei- nandersetzung mit dem Dritten, es sei denn, er hat die darauf gestützt sind, dass die ver- tragsgemäße Nutzung einer von proALPHA Schutzrechts- verletzung nicht zu vertreten. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer dabei im Rah- men notwendigen Umfang unterstützen. Damit verbundene notwendige und nachgewiesene Aufwendungen sind zu erstatten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer un- verzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen der Subscriptionlizenz zur Nutzung überlasse- nen Software durch Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist für den Kunden Freistellungsanspruch beträgt zwei Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Auftragge- bers der anspruchsbegründenden Umstände. Im Übrigen verjährt der Freistellungsanspruch ohne Rücksicht auf die Schutzrechte des Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kun- den freistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene notwendige Anwalts- und Gerichtskos- ten des Kunden Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet proALPHA im Rahmen der durch den Vertrag vereinbarten HaftungKenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von seiner Entstehung an. 10.3. Der Kunde verpflichtet sich, proALPHA unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proALPHA Ansprüche des Dritten aus einer be- haupteten Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde 9.3 Im Übrigen gelten die Nutzung der von der behaupte- ten Schutzrechtsverletzung betroffenen Software ein, so wird er den Dritten darauf hinweisen, dass gesetzlichen Vorschriften über die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung bedeu- tetM ängelhaf- tung. 10.4. Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen gegenüber dem Dritten mit proALPHA im zumutba- ren Umfang vorab abstimmen und proALPHA im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich et- waiger Vergleichsverhandlungen. 10.5. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen proALPHA wegen der Schutzrechtsverletzung ausge- schlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die Schutzrechtsverletzung verursachende Software abweichend von den vereinbarten Bedin- gungen nutzt oder genutzt hat.

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Samples: General Terms and Conditions

Schutzrechtsverletzungen. 10.19.1 Die vom Auftragnehmer xxxxxxxxx Xxxxxxxxx / Leistung hat frei von Rechten Dritter zu sein. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmä- ßig geltend, dass Wird die vertragsgemäße Nutzung aufgrund der Software unter Verletzung von Schutzrechten Dritter beeinträchtigt oder untersagt, ist der Subscriptionlizenz die Schutz- rechte des Dritten verletztAuftragnehmer verpflichtet, verpflichtet sich proAL- PHA nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entwe- der (1) entweder die betroffene Software Lie- ferung / Leistung in der Weise zu än- dern ändern oder zu ersetzen, dass sie die Schutzrechtsverletzung entfällt, gleichwohl aber den vertraglichen Be- dingungen entspricht, oder das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (2) für den Kunden das Recht Nutzungsrecht zu erwirken, so dass die betreffende Software ver- tragsgemäß nutzen Lieferung / Leistung vom Auftraggeber uneingeschränkt und ohne zu- sätzliche Kosten vertragsgemäß genutzt werden kann. 9.2 Liefert der Auftragnehmer zur Beseitigung von Rechtsmängeln Up- dates, Upgrades oder eine neue Fassung der Software, hat er auf seine Kosten deren Funktionsfähigkeit beim Auftraggeber herbeizufüh- ren und die dazugehörige Dokumentation in deutscher Sprache und in elektronischer Form zu können. Gelingt dies proAL- PHA zu angemessenen Konditionen nicht, so ist der Kunde berechtigtliefern. 9.3 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes Anfordern von den Ansprüchen frei, die betroffene Subscriptionlizenz aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kün- digen; 10.2. Ferner wird proALPHA ein Dritter wegen der Verletzung von Xxxxxx- rechten gegen den Kunden von allen unstrei- tigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Auftraggeber geltend macht, und übernimmt ab dem Zeitpunkt des ersten Anforderns die weitere Auseinandersetzung mit dem Dritten, es sei denn, er hat die darauf gestützt sind, dass die ver- tragsgemäße Nutzung einer von proALPHA Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer dabei im Rah- men not- wendigen Umfang unterstützen. Damit verbundene notwendige und nachgewiesene Aufwendungen sind vom Auftragnehmer zu erstatten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen der Subscriptionlizenz zur Nutzung überlasse- nen Software durch Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Die Verjäh- rungsfrist für den Kunden Freistellungsanspruch beträgt zwei Jahre ab Kennt- nis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers der an- spruchsbegründenden Umstände. Im Übrigen verjährt der Freistel- lungsanspruch ohne Rücksicht auf die Schutzrechte des Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kun- den freistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene notwendige Anwalts- und Gerichtskos- ten des Kunden Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet proALPHA im Rahmen der durch den Vertrag vereinbarten HaftungKenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von seiner Entstehung an. 10.3. Der Kunde verpflichtet sich, proALPHA unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proALPHA Ansprüche des Dritten aus einer be- haupteten Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde 9.4 Im Übrigen gelten die Nutzung der von der behaupte- ten Schutzrechtsverletzung betroffenen Software ein, so wird er den Dritten darauf hinweisen, dass gesetzlichen Vorschriften über die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung bedeu- tetMängelhaf- tung. 10.4. Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen gegenüber dem Dritten mit proALPHA im zumutba- ren Umfang vorab abstimmen und proALPHA im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich et- waiger Vergleichsverhandlungen. 10.5. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen proALPHA wegen der Schutzrechtsverletzung ausge- schlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die Schutzrechtsverletzung verursachende Software abweichend von den vereinbarten Bedin- gungen nutzt oder genutzt hat.

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Samples: Software as a Service Agreement

Schutzrechtsverletzungen. 10.110.1 Die vom Auftragnehmer erbrachte Lieferung / Leistung hat frei von Rechten Dritter zu sein. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmä- ßig geltend, dass Wird die vertragsgemäße Nutzung aufgrund der Software unter Verletzung von Schutzrechten Dritter beeinträchtigt oder unter- sagt, ist der Subscriptionlizenz die Schutz- rechte des Dritten verletztAuftragnehmer verpflichtet, verpflichtet sich proAL- PHA nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entwe- der (1) entweder die betroffene Software Lieferung / Leistung in der Weise zu än- dern ändern oder zu ersetzen, dass sie die Schutzrechtsverletzung entfällt, gleichwohl aber den vertrag- lichen Bedingungen entspricht, oder das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (2) für den Kunden das Recht Nutzungsrecht zu erwirken, so dass die betreffende Software ver- tragsgemäß nutzen Lieferung / Leistung vom Auftraggeber uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten vertragsgemäß genutzt werden kann. 10.2 Liefert der Auftragnehmer zur Beseitigung von Rechtsmängeln Up- dates, Upgrades oder eine neue Fassung der Software, hat er auf seine Kosten deren Funktionsfähigkeit beim Auftraggeber herbeizu- führen und die dazugehörige Dokumentation in deutscher Sprache und in elektronischer Form zu können. Gelingt dies proAL- PHA zu angemessenen Konditionen nicht, so ist der Kunde berechtigtliefern. 10.3 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes Anfordern von den Ansprüchen frei, die betroffene Subscriptionlizenz aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kün- digen; 10.2. Ferner wird proALPHA ein Dritter wegen der Verletzung von Xxxxxx- rechten gegen den Kunden von allen unstrei- tigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Auftraggeber geltend macht, und übernimmt ab dem Zeitpunkt des ersten Anforderns die weitere Auseinanderset- zung mit dem Dritten, es sei denn, er hat die darauf gestützt sind, dass die ver- tragsgemäße Nutzung einer von proALPHA Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer dabei im Rah- men notwendigen Umfang unterstützen. Damit verbundene notwendige und nachgewiesene Aufwendungen sind vom Auftragnehmer zu er- statten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unver- züglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche we- gen der Subscriptionlizenz zur Nutzung überlasse- nen Software durch Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist für den Kunden Freistellungsanspruch beträgt zwei Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers der anspruchsbegründenden Umstände. Im Übrigen verjährt der Freistel- lungsanspruch ohne Rücksicht auf die Schutzrechte des Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kun- den freistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene notwendige Anwalts- und Gerichtskos- ten des Kunden Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet proALPHA im Rahmen der durch den Vertrag vereinbarten HaftungKenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von seiner Entstehung an. 10.3. Der Kunde verpflichtet sich, proALPHA unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proALPHA Ansprüche des Dritten aus einer be- haupteten Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde 10.4 Im Übrigen gelten die Nutzung der von der behaupte- ten Schutzrechtsverletzung betroffenen Software ein, so wird er den Dritten darauf hinweisen, dass gesetzlichen Vorschriften über die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung bedeu- tetMängelhaf- tung. 10.4. Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen gegenüber dem Dritten mit proALPHA im zumutba- ren Umfang vorab abstimmen und proALPHA im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich et- waiger Vergleichsverhandlungen. 10.5. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen proALPHA wegen der Schutzrechtsverletzung ausge- schlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die Schutzrechtsverletzung verursachende Software abweichend von den vereinbarten Bedin- gungen nutzt oder genutzt hat.

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Samples: Software Rental Agreement

Schutzrechtsverletzungen. 10.111.1 Die vom Auftragnehmer xxxxxxxxx Xxxxxxxxx / Leistung hat frei von Rechten Dritter zu sein. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmä- ßig geltend, dass Wird die vertragsgemäße Nutzung aufgrund der Software unter Verletzung von Schutzrechten Dritter beeinträchtigt oder unter- sagt, ist der Subscriptionlizenz die Schutz- rechte des Dritten verletztAuftragnehmer verpflichtet, verpflichtet sich proAL- PHA nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entwe- der (1) entweder die betroffene Software Lieferung / Leistung in der Weise zu än- dern ändern oder zu ersetzen, dass sie die Schutzrechtsverletzung entfällt, gleichwohl aber den vertrag- lichen Bedingungen entspricht, oder das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (2) für den Kunden das Recht Nutzungsrecht zu erwirken, so dass die betreffende Software ver- tragsgemäß nutzen Lieferung / Leistung vom Auftraggeber uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten vertragsgemäß genutzt werden kann 11.2 Xxxxxxx der Auftragnehmer zur Beseitigung von Rechtsmängeln Up- dates, Upgrades oder eine neue Fassung der Software, hat er auf seine Kosten deren Funktionsfähigkeit beim Auftraggeber herbeizu- führen und die dazugehörige Dokumentation in deutscher Sprache und in elektronischer Form zu können. Gelingt dies proAL- PHA zu angemessenen Konditionen nicht, so ist der Kunde berechtigtliefern. 11.3 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes Anfordern von den Ansprüchen frei, die betroffene Subscriptionlizenz aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kün- digen; 10.2. Ferner wird proALPHA ein Dritter wegen der Verletzung von Xxxxxx- rechten gegen den Kunden von allen unstrei- tigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Auftraggeber geltend macht, und übernimmt ab dem Zeitpunkt des ersten Anforderns die weitere Auseinanderset- zung mit dem Dritten, es sei denn, er hat die darauf gestützt sind, dass die ver- tragsgemäße Nutzung einer von proALPHA Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer dabei im Rah- men notwendigen Umfang unterstützen. Damit verbundene notwendige und nachgewiesene Aufwendungen sind vom Auftragnehmer zu er- statten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unver- züglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche we- gen der Subscriptionlizenz zur Nutzung überlasse- nen Software durch Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist für den Kunden Freistellungsanspruch beträgt zwei Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers von den anspruchsbegründenden Umständen. Im Übrigen verjährt der Freistellungsanspruch ohne Rücksicht auf die Schutzrechte des Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kun- den freistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene notwendige Anwalts- und Gerichtskos- ten des Kunden Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet proALPHA im Rahmen der durch den Vertrag vereinbarten HaftungKenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von seiner Entstehung an. 10.3. Der Kunde verpflichtet sich, proALPHA unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proALPHA Ansprüche des Dritten aus einer be- haupteten Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde 11.4 Im Übrigen gelten die Nutzung der von der behaupte- ten Schutzrechtsverletzung betroffenen Software ein, so wird er den Dritten darauf hinweisen, dass gesetzlichen Vorschriften über die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung bedeu- tetMängelhaf- tung. 10.4. Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen gegenüber dem Dritten mit proALPHA im zumutba- ren Umfang vorab abstimmen und proALPHA im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich et- waiger Vergleichsverhandlungen. 10.5. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen proALPHA wegen der Schutzrechtsverletzung ausge- schlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die Schutzrechtsverletzung verursachende Software abweichend von den vereinbarten Bedin- gungen nutzt oder genutzt hat.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Den Kauf Von It/Tk Systemen

Schutzrechtsverletzungen. 10.19.1 Die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung hat frei von Rechten Drit- ter zu sein. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmä- ßig geltend, dass Wird die vertragsgemäße Nutzung aufgrund der Software unter Verlet- zung von Schutzrechten Dritter beeinträchtigt oder untersagt, ist der Subscriptionlizenz die Schutz- rechte des Dritten verletztAuftragnehmer verpflichtet, verpflichtet sich proAL- PHA nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entwe- der (1) entweder die betroffene Software Leistung in der Weise zu än- dern ändern oder zu ersetzen, dass sie die Schutzrechtsver- letzung entfällt, gleichwohl aber den vertraglichen Bedingungen ent- spricht, oder das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (2) für den Kunden das Recht Nutzungsrecht zu erwirken, so dass die betreffende Software ver- tragsgemäß nutzen zu können. Gelingt dies proAL- PHA zu angemessenen Konditionen nicht, so ist der Kunde berechtigtLeistung vom Auftraggeber uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten vertragsgemäß genutzt werden kann. 9.2 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes Anf ordern von den Ansprüchen frei, die betroffene Subscriptionlizenz aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kün- digen; 10.2. Ferner wird proALPHA ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten gegen den Kunden von allen unstrei- tigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Auftraggeber geltend macht, und über- nimmt ab dem Zeitpunkt des ersten Anforderns die weitere Ausei- nandersetzung mit dem Dritten, es sei denn, er hat die darauf gestützt sind, dass die ver- tragsgemäße Nutzung einer von proALPHA Schutzrechts- verletzung nicht zu vertreten. Der Auftraggeber wird den Auftragneh- mer dabei im Rah- men notwendigen Umfang unterstützen. Damit verbundene notwendige und nachgewiesene Aufwendungen sind zu erstatten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverz üglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen der Subscriptionlizenz zur Nutzung überlasse- nen Software durch Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Die Verjäh- rungsfrist für den Kunden Freistellungsanspruch beträgt zwei Jahre ab Kennt- nis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers der an- spruchsbegründenden Umstände. Im Übrigen verjährt der Freistel- lungsanspruch ohne Rücksicht auf die Schutzrechte des Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kun- den freistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene notwendige Anwalts- und Gerichtskos- ten des Kunden Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet proALPHA im Rahmen der durch den Vertrag vereinbarten HaftungKenntnis oder grob fahrläs- sige Unkenntnis in zehn Jahren von seiner Entstehung an. 10.3. Der Kunde verpflichtet sich, proALPHA unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proALPHA Ansprüche des Dritten aus einer be- haupteten Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde 9.3 Im Übrigen gelten die Nutzung der von der behaupte- ten Schutzrechtsverletzung betroffenen Software ein, so wird er den Dritten darauf hinweisen, dass gesetzlichen Vorschriften über die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung bedeu- tetMängelhaf- tung. 10.4. Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen gegenüber dem Dritten mit proALPHA im zumutba- ren Umfang vorab abstimmen und proALPHA im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich et- waiger Vergleichsverhandlungen. 10.5. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen proALPHA wegen der Schutzrechtsverletzung ausge- schlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die Schutzrechtsverletzung verursachende Software abweichend von den vereinbarten Bedin- gungen nutzt oder genutzt hat.

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Samples: General Terms and Conditions

Schutzrechtsverletzungen. 10.19.1 Die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung hat frei von Rechten Dritter – insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten – zu sein. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmä- ßig geltend, dass Wird die vertragsgemäße Nutzung auf- grund der Software unter Verletzung von Schutzrechten Dritter beeinträchtigt oder untersagt, ist der Subscriptionlizenz die Schutz- rechte des Dritten verletztAuftragnehmer verpflichtet, verpflichtet sich proAL- PHA nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entwe- der (1) ent- weder die betroffene Software Leistung in der Weise zu än- dern ändern oder zu ersetzen, dass sie die Schutzrechtsverletzung entfällt, gleichwohl aber den vertragli- chen Bedingungen entspricht, oder das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (2) für den Kunden das Recht Nutzungsrecht zu erwirken, so dass die betreffende Software ver- tragsgemäß nutzen Leistung vom Auftraggeber uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten vertragsgemäß genutzt werden kann. 9.2 Liefert der Auftragnehmer zur Beseitigung von Rechtsmängeln Up- dates, Upgrades oder eine neue Fassung der Software, hat er auf seine Kosten deren Funktionsfähigkeit beim Auftraggeber herbei- zuführen und die dazugehörige Dokumentation in deutscher Spra- che und in ausgedruckter sowie elektronischer Form zu könnenliefern. Gelingt dies proAL- PHA zu angemessenen Konditionen nicht, so ist der Kunde berechtigt9.3 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes Anfordern von den Ansprüchen frei, die betroffene Subscriptionlizenz aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kün- digen; 10.2. Ferner wird proALPHA ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten gegen den Kunden von allen unstrei- tigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Auftraggeber geltend macht, und über- nimmt ab dem Zeitpunkt des ersten Anforderns die weitere Ausei- nandersetzung mit dem Dritten, es sei denn, er hat die darauf gestützt sind, dass die ver- tragsgemäße Nutzung einer von proALPHA Schutz- rechtsverletzung nicht zu vertreten. Der Auftraggeber wird den Auf- tragnehmer dabei im Rah- men der Subscriptionlizenz zur Nutzung überlasse- nen Software durch den Kunden die Schutzrechte des Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kun- den freistellennotwendigen Umfang unterstützen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene Damit verbundene notwendige Anwalts- und Gerichtskos- ten des Kunden Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet proALPHA im Rahmen der durch den Vertrag vereinbarten Haftung. 10.3nachgewiesene Aufwendungen sind vom Auftragnehmer zu erstatten. Der Kunde verpflichtet sichAuftraggeber ist verpflichtet, proALPHA den Auftragnehmer unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzung schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proALPHA , wenn gegen ihn Ansprüche des Dritten aus einer be- haupteten Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde die Nutzung der von der behaupte- ten Schutzrechtsverletzung betroffenen Software ein, so wird er den Dritten darauf hinweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung bedeu- tet. 10.4. Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen gegenüber dem Dritten mit proALPHA im zumutba- ren Umfang vorab abstimmen und proALPHA im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich et- waiger Vergleichsverhandlungen. 10.5. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen proALPHA wegen der Schutzrechtsverletzung ausge- schlossenVerletzung von Schutzrechten geltend ge- macht werden. Dies gilt insbesondere dann9.4 Kommt der Auftragnehmer seinen Pflichten nach Ziffer 9.1 nicht unver- züglich nach, wenn findet Ziffer 14.3 entsprechende Anwendung. 9.5 Im Übrigen gelten die Schutzrechtsverletzung darauf beruhtgesetzlichen Vorschriften über die Rechtsmän- gelhaftung. 10 Haftpflichtversicherung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dass der Kunde die Schutzrechtsverletzung verursachende Software abweichend von den vereinbarten Bedin- gungen nutzt oder genutzt seine Risiken aus dem Vertrag durch eine Haftpflichtversicherung zu decken, deren Bestehen er dem Auf- traggeber auf dessen Anforderung jederzeit nachzuweisen hat. Die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten: ▪ Für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden € 2.500.000,00 ▪ Für Vermögensschäden € 500.000,00 Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versiche- rungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.

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Samples: Software Rental Agreement