Haftung/Schadensersatzansprüche. 15_2287_13.0_DE_de
9.1 Die Haftung von Xxxxxxxxx sowie ihrer gesetzli- chen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Scha- densersatz besteht nur bei Verletzung von we- sentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahr- lässige Pflichtverletzung von Concardis, ihrer ge- setzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu- rückzuführen.
9.2 Soweit wesentliche Vertragspflichten in dem vorgenannten Sinn leicht fahrlässig verletzt werden, haftet Concardis bis zu einem Betrag in Höhe von maximal 10.000,- Euro je Schadensfall. Diese Haftungseinschränkung gilt auch bei vor- sätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Ange- stellte der Concardis sind.
9.3 In jedem Fall ist die Haftung von Concardis auf den üblicher- und typischerweise in derartigen Fällen vorhersehbaren und von Concardis verur- sachten unmittelbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist stets aus- geschlossen.
9.4 Der Vertragspartner haftet Concardis für jegli- che Xxxxxxx, die aufgrund schuldhafter Ver- tragsverletzungen des Vertragspartners entste- hen; dabei gilt als Schaden auch eine im Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung an Concardis verhängte Vertragsstrafe oder sonsti- ge Gebühr durch den giropay Betreiber oder die giropay GmbH.
Haftung/Schadensersatzansprüche. 15.1 Die Haftung von ConCardis sowie der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz besteht nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinal- pflichten), es sei denn, der Schaden ist auf eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung von ConCardis, ihrer ge- setzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzufüh- ren.
15.2 Soweit wesentliche Vertragspflichten in dem vorgenannten Sinn leicht fahrlässig verletzt werden, haftet ConCardis bis zu einem Betrag in Höhe von maximal 10.000 Euro je Scha- densfall. Diese Haftungseinschränkung gilt auch bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten durch Erfül- lungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der ConCardis sind.
15.3 In jedem Fall ist die Haftung der ConCardis auf den üblicher- und typischerweise in derartigen Fällen vorhersehbaren und von ConCardis verursachten unmittelbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausge- schlossen.
15.4 Die Haftung von ConCardis für einen wegen nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsauftrages ent- standenen Schaden ist auf 12.500 Euro begrenzt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, den Zinsschaden und für Gefahren, die ConCardis besonders übernommen hat.
15.5 Der Vertragspartner haftet gegenüber XxxXxxxxx für Schä- den, die durch die schuldhafte Kompromittierung von Kar- tendaten oder aufgrund schuldhafter Vertragsverletzungen des Vertragspartners entstehen; dabei gilt als Schaden auch eine im Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung ver- hängte Strafe von MasterCard Worldwide und/oder Visa Europe/International.
Haftung/Schadensersatzansprüche. 8.1. Wir haften auf Schadensersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen nach § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) wegen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie,
d) aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
e) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Hauptpflichten),
f) aufgrund sonstiger nach dem Gesetz vorgesehener zwingender Haftung.
8.2. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und zudem summenmäßig begrenzt bis höchstens zu einem Gesamtbetrag in Höhe des Einfachen des Auftragswertes. Außerdem ist die Haftung für mittelbare, indirekte und/oder unvorhersehbare Schäden, Mangel und Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn, Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird.
8.3. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist mit den Regelungen nicht verbunden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist; gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Haftung/Schadensersatzansprüche. Bei Beschädigung oder Verlust der Dateien auf kundeneigenen oder unseren Datenträgern, sowie auf den elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Für Beschädigung oder Verlust von jeglichen uns zur Verfügung gestellten Materialien jeglicher Art wird ebenfalls ausdrücklich keine Haftung übernommen. In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung beschränkt auf den reinen Materialwert der Vorlagen bzw. des uns überlassenen Materials. Sollte sich die Übersetzung für den vom Kunden geplanten Verwendungszweck (Publikation, Werbezwecke etc.) als ungeeignet erweisen, behalten wir uns das Recht auf Nachbesserung vor. In keinem Fall entstehen daraus Schadensersatzansprüche an inlingua Center Essen, selbst wenn aufgrund einer mangelhaften Adaption eine Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Gibt der Kunde nicht an, dass eine Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, uns vor Drucklegung keine Korrekturabzüge zukommen lässt und ohne unsere Freigabe drucken lässt, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.
Haftung/Schadensersatzansprüche. Wir garantieren eine Verfügbarkeit des Servers von 99%. Monatlich können wir 1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten verwenden. Soweit technisch machbar, werden Wartungsarbeiten zwischen 2 und 6 Uhr früh durchgeführt und vorher angekündigt. Für technische und sonstige Störungen, die sich unserem Einfluss entziehen (insbesondere Störungen des Internet durch nationale und internationale Netzwerkanbieter) kann keine Haftung übernommen werden. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf dem Auftragswert beschränkt und berechnen sich nach der relativen Ausfallzeit, soweit die o.g. Betriebsausfallzeit überschritten ist. Oben genannter Haftungsausschluss bzw. oben genannte Haftungsbegrenzung gelten nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Verkehr erstreckt sich die Haftung der NETZING AG für grobes Verschulden der Erfüllungsgehilfen jedoch nur soweit diese die Ihnen obliegenden Kardinalpflichten verletzen. Bei lokalen Softwarelösungen haften wir nur für die von uns gelieferte Software. Für die PC- und Servertechnik ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, es liegt eine Sondervereinbarung für diese Technik vor. Erklärt sich der Kunde selbst bereit, die Software zu installieren, so muss mindestens ein Mitarbeiter oder der Erfüllungsgehilfe des Kunden ein von NETZING AG angebotenes kostenpflichtiges Autorisierungsseminar absolviert haben. Ist dies nicht erfolgt, stellt der Kunde die NETZING AG von sämtlichen Haftungen und Schadensersatzansprüchen, welche durch unsachgemäße Installation erfolgten und erfolgen, frei. Ein Softwaresupport zur Beseitigung von derartigen Störungen ist für den Kunden in diesem Fall immer Kostenpflichtig und nicht mit dem Wartungssupport verrechenbar.
Haftung/Schadensersatzansprüche netz-haut garantiert eine Verfügbarkeit des Servers von 99%. Monatlich kann 1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten verwendet werden. Soweit technisch machbar, werden Wartungsarbeiten zwischen 2 und 6 Uhr früh durchgeführt und vorher angekündigt. Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einfluß von netz-haut entziehen, insbesondere Störungen des Internets durch nationale und internationale Netzwerkanbieter, kann keine Haftung übernommen werden. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt und berechnen sich nach der relativen Ausfallzeit, soweit die oben genannte Betriebsausfallzeit überschritten ist. Dies gilt ebenso für alle weiteren Dienstleistungen und Produkte, die mit dem Hostingvertrag in Verbindung stehen (Wartung nach Auftrag, Domainnamen, Konfigurationstätigkeiten usw.).
Haftung/Schadensersatzansprüche. 6.1. Soweit sich aus diesen AGB (insbesondere Ziffern 5, 6 und 7 sowie ANHANG 6.1) nichts anderes ergibt, haften wir auf Schadensersatz, einschließlich Ansprüchen wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten, Verletzung vertraglicher Pflichten oder unerlaubter Handlung nur, wenn und soweit wir oder unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Wir haften nicht für den Ersatz von Ansprüchen auf entgangenen Gewinn oder Schäden, die sich aus einer Betriebsunterbrechung oder anderen indirekten oder Folgekosten, Schäden oder Verlusten ergeben. Darüber hinaus ist unsere Haftung für Schäden aus- oder im Zusammenhang mit der Bestellung auf einen Betrag beschränkt, der dem Wert der betroffenen Produkte entspricht, die im Rahmen der betreffenden Bestellung verkauft werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit; oder zwingend anwendbare Produkthaftung.
Haftung/Schadensersatzansprüche. 7.1. Soweit in diesen LZB (insbesondere in den Ziffern 6, 7 und 8) nichts anderes ge- regelt ist, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz.
Haftung/Schadensersatzansprüche. Klausel 7 wird wie folgt ersetzt: "7.1 Verweise auf die Haftung in dieser Klausel 7 umfassen jede Art von Haftung, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt, einschließlich der Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig.
Haftung/Schadensersatzansprüche. Für Produkte und Dienstleistungen sowie Aufwände und Kosten beim Kunden oder Dritter übernimmt die BOREALYS keine Haftung und keine Garantie. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet verschuldensabhangig nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags uberhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle einfacher Fahrlassigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers je Schadensfall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf denjenigen Betrag, der nach dem Softwarepflegevertrag pro Vertragsjahr als Pflegepauschale zu bezahlen ist. Eine darüberhinausgehende Haftung für direkte oder indirekte Schäden, für mittelbare oder unmittelbare Schäden, für Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn, Ansprüchen Dritter sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust oder -beschädigung und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit werden, egal aus welchem Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, wird vollständig ausgeschlossen. Die BOREALYS GmbH schliesst jegliche Haftung und Schadenersatzforderungen für Schäden aus, welche durch Cyber-Angriffe entstanden sind (u.a. Spamming, Hacker-Attacken, Phishing, Virus-Angriffe, Malware, Netzwerkblockierung und weitere). Auch Schadenersatzansprüche wegen Fehlmanipulationen durch den Kunden oder durch Dritte, Spannungsschwankungen (insbesondere Blitzschlag, Fehlmanipulation an der Elektrik, Fehler der Notstromversorgung usw.) sind ausgeschlossen.