Schutzrechtsverletzungen. (1) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmäßig geltend, dass die vertragsgemäße Nutzung einer vom An- bieter erbrachten Lieferung und/oder Leistung die Schutzrechte des Dritten verletzt, verpflichtet sich der An- bieter nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder (a) die betreffende Lieferung und/oder Leistung in der Weise zu ändern oder zu ersetzen, dass sie das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (b) für den Kunden das Recht zu erwirken, die betreffende Lieferung und/oder Leistung vertragsgemäß nutzen zu können. Gelingt dies dem Anbieter zu angemessenen Konditionen nicht, so stehen dem Kunden folgende Rechte zu: (a) Betreffen die Ansprüche des Dritten die Vertragssoftware, die der Kunde vom Anbieter durch Softwarekauf erworben hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Softwarekauf der die Schutzrechte des Dritten verletzenden Vertragssoftware zurückzutreten; (b) betreffen die Ansprüche des Dritten Support- und Maintenance-Leistungen oder Subskripti- onslizenzen, die der Kunde vom Anbieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die die Schutzrechte des Dritten verletzenden Support- und Maintenance-Leistungen aus wichtigem Grund außeror- dentlich fristlos zu kündigen; (c) betreffen die Ansprüche des Dritten Consultingleistungen, die der Kunde vom An- bieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag über die die Schutzrechte des Dritten verletzen- den Consultingleistungen zurückzutreten; (d) betreffen die Ansprüche des Dritten das Hosting, ist jede Partei be- rechtigt, den Vertrag teilweise in Bezug auf das betroffene Modul der Vertragssoftware aus wichtigem Grund außer- ordentlich fristlos zu kündigen. (2) Ferner wird der Anbieter den Kunden von allen unstreiti- gen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Drit- ten, die darauf gestützt sind, dass die vertragsgemäße Nutzung einer vom Anbieter erbrachten Lieferung und/o- der Leistung durch den Kunden die Schutzrechte des Drit- ten verletzt, auf Anforderung durch den Kunden freistel- len. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene not- wendige Anwalts- und Gerichtskosten des Kunden. Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet der Anbieter im Rahmen der durch die vorliegenden AGB ver- einbarten Haftung. (3) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutz- rechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters Ansprüche des Dritten aus einer behaupteten Schutz- rechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde die Nutzung der von der behaupteten Schutzrechtsverlet- zung betroffenen Lieferung und/oder Leistung aus Scha- densminderungsgründen ein, so wird er den Dritten da- rauf hinweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Aner- kenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsver- letzung bedeutet. (4) Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen ge- genüber dem Dritten mit dem Anbieter im zumutbaren Umfang vorab abstimmen und dem Anbieter im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich etwaiger Vergleichsver- handlungen. (5) Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen den An- bieter wegen der Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverlet- zung darauf beruht, dass der Kunde die die Schutzrechts- verletzung verursachende Lieferung und/oder Leistung abweichend von den Bestimmungen dieser AGB und/oder den Vereinbarungen im Vertrag nutzt oder genutzt hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutzrechtsverletzungen. (1) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmäßig geltend, dass die vertragsgemäße Nutzung einer vom An- bieter Anbieter erbrachten Lieferung und/oder Leistung die Schutzrechte des Dritten verletzt, verpflichtet sich der An- bieter Anbieter nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder entweder
(a1) die betreffende Lieferung und/oder Leistung in der Weise zu ändern oder zu ersetzen, dass sie das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (b2) für den Kunden das Recht zu erwirken, die betreffende Lieferung und/oder Leistung vertragsgemäß nutzen zu können. Gelingt dies dem Anbieter zu angemessenen Konditionen nicht, so stehen dem Kunden folgende Rechte zu: (a1) Betreffen die Ansprüche des Dritten die Vertragssoftware, die der Kunde vom Anbieter durch Softwarekauf erworben gekauft hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Softwarekauf Kauf der die Schutzrechte des Dritten verletzenden Vertragssoftware zurückzutreten; (b2) betreffen die Ansprüche des Dritten Support- und Maintenance-Leistungen oder Subskripti- onslizenzenMaintenanceleistungen, die der Kunde vom Anbieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag Einzelvertrag in Bezug auf die die Schutzrechte des Dritten verletzenden Support- und Maintenance-Leistungen Maintenanceleistungen aus wichtigem Grund außeror- dentlich außerordentlich fristlos zu kündigen; (c3) betreffen die Ansprüche des Dritten ConsultingleistungenConsulting- leistungen, die der Kunde vom An- bieter Anbieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag Einzelvertrag über die die Schutzrechte des Dritten verletzen- den Consultingleistungen verletzenden Consulting- leistungen zurückzutreten; (d) betreffen die Ansprüche des Dritten das Hosting, ist jede Partei be- rechtigt, den Vertrag teilweise in Bezug auf das betroffene Modul der Vertragssoftware aus wichtigem Grund außer- ordentlich fristlos zu kündigen.
(2) Ferner wird der Anbieter den Kunden von allen unstreiti- gen unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Drit- tenDritten, die darauf gestützt sind, dass die vertragsgemäße Nutzung einer vom Anbieter erbrachten Lieferung und/o- der oder Leistung durch den Kunden die Schutzrechte des Drit- ten Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kunden freistel- lenfreistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene not- wendige notwendige Anwalts- und Gerichtskosten des Kunden. Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet der Anbieter im Rahmen der durch die vorliegenden AGB ver- einbarten vereinbarten Haftung.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutz- rechtsverletzung Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters Ansprüche des Dritten aus einer behaupteten Schutz- rechtsverletzung Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde die Nutzung der von der behaupteten Schutzrechtsverlet- zung Schutzrechtsverletzung betroffenen Lieferung und/oder Leistung aus Scha- densminderungsgründen Schadensminderungsgründen ein, so wird er den Dritten da- rauf darauf hinweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Aner- kenntnis Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsver- letzung Schutzrechtsverletzung bedeutet.
(4) Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen ge- genüber gegenüber dem Dritten mit dem Anbieter im zumutbaren Umfang vorab abstimmen und dem Anbieter im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich etwaiger Vergleichsver- handlungenVergleichsverhandlungen.
(5) Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen den An- bieter Anbieter wegen der Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverlet- zung Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die die Schutzrechts- verletzung Schutzrechtsverletzung verursachende Lieferung und/oder Leistung abweichend von den Bestimmungen dieser AGB und/oder den Vereinbarungen im Vertrag Einzelvertrag nutzt oder genutzt hat.
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Schutzrechtsverletzungen. (1) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmäßig geltend, dass die vertragsgemäße Nutzung einer vom An- bieter erbrachten Lieferung und/oder Leistung die Schutzrechte des Dritten verletzt, verpflichtet sich der An- bieter nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder (a) die betreffende Lieferung und/oder Leistung in der Weise zu ändern oder zu ersetzen, dass sie das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (b) für den Kunden das Recht zu erwirken, die betreffende Lieferung und/oder Leistung vertragsgemäß nutzen zu können. Gelingt dies dem Anbieter zu angemessenen Konditionen nicht, so stehen dem Kunden folgende Rechte zu: (a) Betreffen die Ansprüche des Dritten die Vertragssoftware, die der Kunde vom Anbieter durch Softwarekauf erworben hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Softwarekauf der die Schutzrechte des Dritten verletzenden Vertragssoftware zurückzutreten; (b) betreffen die Ansprüche des Dritten Support- und Maintenance-Leistungen oder Subskripti- onslizenzen, die der Kunde vom Anbieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die die Schutzrechte des Dritten verletzenden Support- und Maintenance-Leistungen aus wichtigem Grund außeror- dentlich fristlos zu kündigen; (c) betreffen die Ansprüche des Dritten Consultingleistungen, die der Kunde vom An- bieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag über die die Schutzrechte des Dritten verletzen- den Consultingleistungen zurückzutreten; (d) betreffen die Ansprüche des Dritten das Hosting, ist jede Partei be- rechtigt, den Vertrag teilweise in Bezug auf das betroffene Modul der Vertragssoftware aus wichtigem Grund außer- ordentlich fristlos zu kündigen.
(2) Ferner wird der Anbieter den Kunden von allen unstreiti- gen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Drit- ten, die darauf gestützt sind, dass die vertragsgemäße Nutzung einer vom Anbieter erbrachten Lieferung und/o- der Leistung durch den Kunden die Schutzrechte des Drit- ten verletzt, auf Anforderung durch den Kunden freistel- len. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene not- wendige Anwalts- und Gerichtskosten des Kunden. Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet der Anbieter im Rahmen der durch die vorliegenden AGB ver- einbarten Haftung.
(3) Der Kunde Besteller verpflichtet sich, den Anbieter UNISENSOR von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der von UNISENSOR gelieferten Produkte unverzüglich von einer in Kenntnis zu setzen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung die Rechtsverteidigung zu übernehmen.
2. Für Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Verkauf ihrer Produkte haftet UNISENSOR sofern und soweit bei vertragsgemäßer Verwendung ihrer Ware solche Schutzrechte verletzt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit haben und im Zeitpunkt der Lieferung durch UNISENSOR veröffentlicht sind, gegenüber dem Besteller wie folgt:
a) UNISENSOR wird nach ihrer Xxxx auf ihre Kosten entweder ein Nutzungsrecht für das Produkt erwirken, das Produkt so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt austauschen. Ist dies UNISENSOR nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, hat sie das Produkt gegen den Kunden Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen.
b) Die vorstehend genannte Verpflichtungen bestehen für UNISENSOR nur dann, wenn der Besteller UNISENSOR über die vom Dritten geltend gemachten Schutz- rechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters Ansprüche des Dritten aus einer behaupteten Schutz- rechtsverletzung unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennenanerkennt und UNISENSOR alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde Besteller die Nutzung der von der behaupteten Schutzrechtsverlet- zung betroffenen Lieferung und/des Produkts aus Schadensminderungs- oder Leistung aus Scha- densminderungsgründen sonstigen wichtigen Gründen ein, so wird ist er den verpflichtet, dem Dritten da- rauf hinweisengegenüber darauf hinzuweisen, dass die mit der Nutzungseinstellung kein Aner- kenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsver- letzung bedeutetAnerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
(4) Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen ge- genüber dem Dritten mit dem Anbieter im zumutbaren Umfang vorab abstimmen und dem Anbieter im Rahmen 3. Ansprüche des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassenBestellers sind ausgeschlossen, einschließlich etwaiger Vergleichsver- handlungen.
(5) Soweit der Kunde soweit er die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind .
4. Ansprüche des Kunden gegen den An- bieter wegen der Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere danndurch spezielle Vorgaben des Bestellers, wenn die Schutzrechtsverlet- zung darauf beruhtdurch eine von UNISENSOR nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von UNISENSOR gelieferten Produkten eingesetzt wird. In diesem Fall haftet der Kunde Besteller für bereits eingetretene oder noch eintretende Schutzrechtsverletzungen. Er ist verpflichtet, UNISENSOR unverzüglich über mögliche oder behauptete Schutzrechtsverletzungen, die die Schutzrechts- verletzung verursachende Lieferung und/oder Leistung abweichend ihm bekannt werden, zu informieren und UNISENSOR von den Bestimmungen dieser AGB und/oder den Vereinbarungen im Vertrag nutzt oder genutzt hatAnsprüchen Dritter und allen anfallenden Kosten und Aufwendungen freizustellen.
5. Weitergehende Ansprüche gegen UNISENSOR sind ausgeschlossen; Ziffer X (Haftungsbegrenzung) bleibt jedoch ebenso unberührt wie das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag.
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Samples: General Terms and Conditions
Schutzrechtsverletzungen. (1) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmäßig geltend, dass die vertragsgemäße Nutzung einer vom An- bieter Anbieter erbrachten Lieferung und/oder Leistung die Schutzrechte des Dritten verletzt, verpflichtet sich der An- bieter Anbieter nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder entweder
(a1) die betreffende Lieferung und/oder Leistung in der Weise zu ändern oder zu ersetzen, dass sie das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (b2) für den Kunden das Recht zu erwirken, die betreffende Lieferung und/oder Leistung vertragsgemäß nutzen zu können. Gelingt dies dem Anbieter zu angemessenen Konditionen nicht, so stehen dem Kunden folgende Rechte zu: (a1) Betreffen die Ansprüche des Dritten die Vertragssoftware, die der Kunde vom Anbieter durch Softwarekauf erworben gekauft hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Softwarekauf Kauf der die Schutzrechte des Dritten verletzenden Vertragssoftware zurückzutreten; (b2) betreffen die Ansprüche des Dritten Support- und Maintenance-Leistungen oder Subskripti- onslizenzenMaintenanceleistungen, die der Kunde vom Anbieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag Einzelvertrag in Bezug auf die die Schutzrechte des Dritten verletzenden Support- und Maintenance-Leistungen Maintenanceleistungen aus wichtigem Grund außeror- dentlich außerordentlich fristlos zu kündigen; (c3) betreffen die Ansprüche des Dritten ConsultingleistungenConsulting- leistungen, die der Kunde vom An- bieter Anbieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag Einzelvertrag über die die Schutzrechte des Dritten verletzen- den Consultingleistungen verletzenden Consulting- leistungen zurückzutreten; (d) betreffen die Ansprüche des Dritten das Hosting, ist jede Partei be- rechtigt, den Vertrag teilweise in Bezug auf das betroffene Modul der Vertragssoftware aus wichtigem Grund außer- ordentlich fristlos zu kündigen.
(2) Ferner wird der Anbieter den Kunden von allen unstreiti- gen xxxxx unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Drit- tenDritten, die darauf gestützt sind, dass die vertragsgemäße Nutzung einer vom Anbieter erbrachten Lieferung und/o- der oder Leistung durch den Kunden die Schutzrechte des Drit- ten Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kunden freistel- lenfreistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene not- wendige notwendige Anwalts- und Gerichtskosten des Kunden. Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet der Anbieter im Rahmen der durch die vorliegenden AGB ver- einbarten vereinbarten Haftung.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutz- rechtsverletzung Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters Ansprüche des Dritten aus einer behaupteten Schutz- rechtsverletzung Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde die Nutzung der von der behaupteten Schutzrechtsverlet- zung Schutzrechtsverletzung betroffenen Lieferung und/oder Leistung aus Scha- densminderungsgründen Schadensminderungsgründen ein, so wird er den Dritten da- rauf darauf hinweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Aner- kenntnis Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsver- letzung Schutzrechtsverletzung bedeutet.
(4) Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen ge- genüber gegenüber dem Dritten mit dem Anbieter im zumutbaren Umfang vorab abstimmen und dem Anbieter im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich etwaiger Vergleichsver- handlungenVergleichsverhandlungen.
(5) Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen den An- bieter Anbieter wegen der Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverlet- zung Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die die Schutzrechts- verletzung Schutzrechtsverletzung verursachende Lieferung und/oder Leistung abweichend von den Bestimmungen dieser AGB und/oder den Vereinbarungen im Vertrag Einzelvertrag nutzt oder genutzt hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutzrechtsverletzungen. (1) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmäßig geltend, dass die vertragsgemäße vertrags- gemäße Nutzung einer vom An- bieter Anbieter erbrachten Lieferung und/oder Leistung die Schutzrechte des Dritten verletzt, verpflichtet sich der An- bieter Anbieter nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder (a1) die betreffende Lieferung und/oder Leistung in der Weise zu ändern oder zu ersetzen, dass sie das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (b2) für den Kunden das Recht zu erwirken, die betreffende Lieferung und/oder Leistung vertragsgemäß nutzen zu können. Gelingt dies dem Anbieter zu angemessenen Konditionen nicht, so stehen dem Kunden den Parteien folgende Rechte zu: :
(a1) Betreffen die Ansprüche des Dritten die Vertragssoftware, die der Kunde vom Anbieter durch Softwarekauf erworben hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Softwarekauf der die Schutzrechte des Dritten verletzenden Vertragssoftware zurückzutreten; ;
(b2) betreffen die Ansprüche des Dritten Support- und Maintenance-Leistungen Maintenanceleistungen oder Subskripti- onslizenzenSubskriptionslizenzen, die der Kunde vom Anbieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die die Schutzrechte des Dritten verletzenden Support- und Maintenance-Leistungen Maintenanceleistungen aus wichtigem Grund außeror- dentlich außerordentlich fristlos zu kündigen; ;
(c3) betreffen die Ansprüche des Dritten Consultingleistungen, die der Kunde vom An- bieter Anbieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag über die die Schutzrechte des Dritten verletzen- den verletzenden Consultingleistungen zurückzutreten; ;
(d4) betreffen die Ansprüche des Dritten das HostingSaaS, ist jede Partei be- rechtigtberechtigt, den Vertrag teilweise in Bezug auf das betroffene Modul der Vertragssoftware aus wichtigem Grund außer- ordentlich außerordentlich fristlos zu kündigen.
(2) Ferner wird der Anbieter den Kunden von allen unstreiti- gen unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten fest- gestellten Ansprüchen des Drit- tenDritten, die darauf gestützt sind, dass die vertragsgemäße Nutzung einer vom Anbieter erbrachten Lieferung und/o- der oder Leistung durch den Kunden die Schutzrechte des Drit- ten Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kunden freistel- lenfreistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene not- wendige notwendige Anwalts- und Gerichtskosten des Kunden. Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet der Anbieter im Rahmen der durch die vorliegenden AGB ver- einbarten vereinbarten Haftung.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutz- rechtsverletzung Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters Ansprüche des Dritten aus einer behaupteten Schutz- rechtsverletzung Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde die Nutzung der von der behaupteten Schutzrechtsverlet- zung Schutz-rechtsverletzung betroffenen Lieferung und/oder Leistung aus Scha- densminderungsgründen Schadens-minderungsgründen ein, so wird er den Dritten da- rauf darauf hinweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Aner- kenntnis Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsver- letzung Schutzrechts- verletzung bedeutet.
(4) Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen ge- genüber Verteidigungs- maßnahmen gegenüber dem Dritten mit dem Anbieter im zumutbaren Umfang vorab abstimmen und dem Anbieter im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber gegen- über dem Dritten überlassen, einschließlich etwaiger Vergleichsver- handlungenVergleichsverhandlungen.
(5) Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung Schutzrechts- verletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen den An- bieter Anbieter wegen der Schutzrechtsverletzung ausgeschlossenausge- schlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverlet- zung Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die die Schutzrechts- verletzung verursachende Lieferung und/und/ oder Leistung abweichend von den Bestimmungen Be- stimmungen dieser AGB und/oder den Vereinbarungen im Vertrag nutzt oder genutzt hat.
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Schutzrechtsverletzungen. (1) Macht ein Dritter gegenüber dem 7.1 proALPHA wird den Kunden rechtmäßig geltendunter nachfolgenden Voraussetzungen von allen unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen von Dritten, die darauf gestützt sind, dass die vertragsgemäße vertragsgemässe Nutzung einer vom An- bieter erbrachten Lieferung der Vertragssoftware und/oder Leistung der Softwarepflegeleistungen durch den Kunden die Schutzrechte des Dritten verletzt, freistellen. Ferner wird proALPHA dem Kunden die durch die Rechtsverteidigung gegen eine solche Schutzrechtsverletzung entstandenen notwendige Gerichts- und Anwaltskosten erstatten. Darüber hinausgehende, von proALPHA auf Grund einer Schutzrechtsverletzung zu vertretende Schäden des Kunden, erstattet proALPHA im Rahmen der in Ziffer 8vereinbarten Haftungsbeschränkungen.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, proALPHA unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proALPHA Ansprüche des Dritten aus einer behaupteten Schutzrechtsverletzung der Vertragssoftware und/oder der Softwarepflegeleistungen nicht anerkennen. Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmassnahmen gegenüber dem Dritten mit proALPHA im zumutbaren Umfang vorab abstimmen und proALPHA im Rahmen des recht- lich Zulässigen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschliesslich etwaiger Vergleichsverhandlungen. Stellt der Kunde die Nutzung der von der behaupteten Schutz- rechtsverletzung betroffenen Vertragssoftware und/oder den von der behaupteten Schutz- rechtsverletzung betroffenen Softwarepflegeleistungen aus Schadensminderungsgründen ein, so wird er den Dritten darauf hinweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung bedeutet.
7.3 Bei nachgewiesenen Rechtsmängeln, die die vertragsgemässe Nutzung der Vertragssoftware und/oder der von proALPHA erbrachten Softwarepflegeleistungen durch den Kunden infolge einer Schutzrechtsverletzung Dritter verletzt, verpflichtet sich der An- bieter proALPHA nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder (a) die betreffende Lieferung Vertragssoftware und/oder Leistung die betreffende Softwarepflegleistung in der Weise zu ändern oder zu ersetzen, dass sie das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt verletzt, gleichwohl im Wesentlichen aber der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, oder (b) für den Kunden das Recht zu erwirken, die betreffende Lieferung und/oder Leistung vertragsgemäß Vertragssoftware bzw. Softwarepflegeleistung vertragsgemäss nutzen zu können. Gelingt , oder, wenn proALPHA dies dem Anbieter zu angemessenen Konditionen nichtnicht gelingt, so stehen die betroffene Vertragssoftware zurückzuneh- men und dem Kunden folgende Rechte zu: (a) Betreffen den dafür bezahlten Vergütung unter Abzug einer angemessenen Entschädigung für die Ansprüche des Dritten die Vertragssoftware, die der Kunde vom Anbieter durch Softwarekauf erworben hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Softwarekauf der die Schutzrechte des Dritten verletzenden Vertragssoftware zurückzutreten; (b) betreffen die Ansprüche des Dritten Support- und Maintenance-Leistungen oder Subskripti- onslizenzen, die der Kunde vom Anbieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die die Schutzrechte des Dritten verletzenden Support- und Maintenance-Leistungen aus wichtigem Grund außeror- dentlich fristlos zu kündigen; (c) betreffen die Ansprüche des Dritten Consultingleistungen, die der Kunde vom An- bieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag über die die Schutzrechte des Dritten verletzen- den Consultingleistungen zurückzutreten; (d) betreffen die Ansprüche des Dritten das Hosting, ist jede Partei be- rechtigt, den Vertrag teilweise in Bezug auf das betroffene Modul der Vertragssoftware aus wichtigem Grund außer- ordentlich fristlos zu kündigenbereits erfolgte Nutzung anteilig zurückbezahlt.
(2) Ferner wird der Anbieter den Kunden von allen unstreiti- gen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Drit- ten, die darauf gestützt sind, dass die vertragsgemäße Nutzung einer vom Anbieter erbrachten Lieferung und/o- der Leistung durch den Kunden die Schutzrechte des Drit- ten verletzt, auf Anforderung durch den Kunden freistel- len. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene not- wendige Anwalts- und Gerichtskosten des Kunden. Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet der Anbieter im Rahmen der durch die vorliegenden AGB ver- einbarten Haftung.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutz- rechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters Ansprüche des Dritten aus einer behaupteten Schutz- rechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde die Nutzung der von der behaupteten Schutzrechtsverlet- zung betroffenen Lieferung und/oder Leistung aus Scha- densminderungsgründen ein, so wird er den Dritten da- rauf hinweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Aner- kenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsver- letzung bedeutet.
(4) Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen ge- genüber dem Dritten mit dem Anbieter im zumutbaren Umfang vorab abstimmen und dem Anbieter im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich etwaiger Vergleichsver- handlungen.
(5) 7.4 Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen den An- bieter proALPHA wegen der Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverlet- zung Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die die Schutzrechts- verletzung verursachende Lieferung Vertragssoftware und/oder Leistung Softwarepflegeleistungen abweichend von den Bestimmungen dieser AGB Bedingungen und/oder den Vereinbarungen im Vertrag nutzt oder genutzt hatEinzelvertrag nutzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Standardsoftware & Deren Pflege
Schutzrechtsverletzungen. (1) 14.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmäßig geltend, dass die vertragsgemäße Nutzung einer vom An- bieter erbrachten Lieferung und/oder Leistung der Vertragssoftware die Schutzrechte des Dritten verletzt, verpflichtet sich der An- bieter Anbieter nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder (a) die betreffende Lieferung und/oder Leistung Vertragssoftware in der Weise zu ändern oder zu ersetzen, dass sie das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt verletzt, der vertragsgemäße Gebrauch aber nicht beeinträchtigt wird, oder (b) für den Kunden das Recht zu erwirken, die betreffende Lieferung und/oder Leistung vertragsgemäß Vertragssoftware in der bestimmungsgemäßen Art und Weise nutzen zu könnendürfen. Gelingt dies dem Anbieter zu angemessenen Konditionen nicht, so stehen dem Kunden folgende Rechte zu: (a) Betreffen die Ansprüche des Dritten die Vertragssoftware, die der Kunde vom Anbieter durch Softwarekauf erworben hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Softwarekauf der die Schutzrechte des Dritten verletzenden Vertragssoftware zurückzutreten; (b) betreffen die Ansprüche des Dritten Support- und Maintenance-Leistungen oder Subskripti- onslizenzen, die der Kunde vom Anbieter erhalten hat, so ist der Kunde jede Partei berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die die Schutzrechte des Dritten verletzenden Support- und Maintenance-Leistungen aus wichtigem Grund außeror- dentlich fristlos zu kündigen; (c) betreffen die Ansprüche des Dritten Consultingleistungen, die der Kunde vom An- bieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag über die die Schutzrechte des Dritten verletzen- den Consultingleistungen zurückzutreten; (d) betreffen die Ansprüche des Dritten das Hosting, ist jede Partei be- rechtigt, den Vertrag teilweise in Bezug auf das betroffene Modul der Vertragssoftware aus wichtigem Grund außer- ordentlich außerordentlich fristlos zu kündigen.
(2) 14.2 Ferner wird der Anbieter den Kunden von allen unstreiti- gen unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Drit- tenDritten, die darauf gestützt sind, dass die vertragsgemäße Nutzung einer vom Anbieter erbrachten Lieferung und/o- der Leistung Vertragssoftware durch den Kunden die Schutzrechte des Drit- ten Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kunden freistel- lenfreistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene not- wendige Anwalts- Darüber hinaus wird der Anbieter dem Kunden die durch die Rechtsverteidigung gegen eine solche Schutzrechtsverletzung entstandenen notwendigen Gerichts- und Gerichtskosten Anwaltskosten erstatten. Darüberhinausgehende, vom Anbieter auf Grund einer Schutzrechtsverletzung zu vertretende Schäden des Kunden. Darüberhinausgehende Schäden des Kunden , erstattet der Anbieter im Rahmen der durch die vorliegenden in diesen AGB ver- einbarten Haftungvereinbarten Haftungsbeschränkungen.
(3) 14.3 Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutz- rechtsverletzung Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters Ansprüche des Dritten aus einer behaupteten Schutz- rechtsverletzung Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde die Nutzung der des von der behaupteten Schutzrechtsverlet- zung Schutzrechtsverletzung betroffenen Lieferung und/oder Leistung Moduls der Vertragssoftware aus Scha- densminderungsgründen Schadensminderungsgründen ein, so wird er den Dritten da- rauf darauf hinweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Aner- kenntnis Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsver- letzung Schutzrechtsverletzung bedeutet.
(4) 14.4 Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen ge- genüber gegenüber dem Dritten mit dem Anbieter im zumutbaren Umfang vorab abstimmen und dem Anbieter im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich etwaiger Vergleichsver- handlungenVergleichsverhandlungen.
(5) 14.5 Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen den An- bieter Anbieter wegen der Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverlet- zung Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde oder die von ihm autorisierten Nutzer die Schutzrechts- verletzung verursachende Lieferung und/Vertragssoftware abweichend der Leistungsbeschreibung oder Leistung abweichend von den Bestimmungen dieser AGB und/oder den Vereinbarungen im Vertrag nutzt oder des bestim- mungsgemäßen Zwecks genutzt hat.
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Samples: Software as a Service Agreement
Schutzrechtsverletzungen. (1) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmäßig geltend, dass die vertragsgemäße vertrags- gemäße Nutzung einer vom An- bieter Anbieter erbrachten Lieferung und/oder Leistung die Schutzrechte des Dritten verletzt, verpflichtet sich der An- bieter Anbieter nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder (a1) die betreffende Lieferung und/oder Leistung in der Weise zu ändern oder zu ersetzen, dass sie das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (b2) für den Kunden das Recht zu erwirken, die betreffende Lieferung und/oder Leistung vertragsgemäß nutzen zu können. Gelingt dies dem Anbieter zu angemessenen Konditionen nicht, so stehen dem Kunden den Parteien folgende Rechte zu: :
(a1) Betreffen die Ansprüche des Dritten die Vertragssoftware, die der Kunde vom Anbieter durch Softwarekauf erworben hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Softwarekauf der die Schutzrechte des Dritten verletzenden Vertragssoftware zurückzutreten; ;
(b2) betreffen die Ansprüche des Dritten Support- und Maintenance-Leistungen Maintenanceleistungen oder Subskripti- onslizenzenSubskriptionslizenzen, die der Kunde vom Anbieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die die Schutzrechte des Dritten verletzenden Support- und Maintenance-Leistungen Maintenanceleistungen aus wichtigem Grund außeror- dentlich außerordentlich fristlos zu kündigen; ;
(c3) betreffen die Ansprüche des Dritten Consultingleistungen, die der Kunde vom An- bieter Anbieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag über die die Schutzrechte des Dritten verletzen- den verletzenden Consultingleistungen zurückzutreten; ;
(d4) betreffen die Ansprüche des Dritten das HostingSaaS, ist jede Partei be- rechtigtberechtigt, den Vertrag teilweise in Bezug auf das betroffene Modul der Vertragssoftware aus wichtigem Grund außer- ordentlich außerordentlich fristlos zu kündigen.
(2) Ferner wird der Anbieter den Kunden von allen unstreiti- gen unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten fest- gestellten Ansprüchen des Drit- tenDritten, die darauf gestützt sind, dass die vertragsgemäße Nutzung einer vom Anbieter erbrachten Lieferung und/o- der oder Leistung durch den Kunden die Schutzrechte des Drit- ten Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kunden freistel- lenfreistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene not- wendige notwendige Anwalts- und Gerichtskosten des Kunden. Darüberhinausgehende Darüber- hinausgehende Schäden des Kunden erstattet der Anbieter im Rahmen der durch die vorliegenden AGB ver- einbarten vereinbarten Haftung.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutz- rechtsverletzung Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters Ansprüche des Dritten aus einer behaupteten Schutz- rechtsverletzung Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde die Nutzung der von der behaupteten Schutzrechtsverlet- zung Schutzrechtsverletzung betroffenen Lieferung und/oder Leistung aus Scha- densminderungsgründen Schadensminderungsgründen ein, so wird er den Dritten da- rauf darauf hinweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Aner- kenntnis Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsver- letzung Schutzrechts- verletzung bedeutet.
(4) Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen ge- genüber Verteidigungs- maßnahmen gegenüber dem Dritten mit dem Anbieter im zumutbaren Umfang vorab abstimmen und dem Anbieter im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber gegen- über dem Dritten überlassen, einschließlich etwaiger Vergleichsver- handlungenVergleichsverhandlungen.
(5) Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung Schutzrechts- verletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen den An- bieter Anbieter wegen der Schutzrechtsverletzung ausgeschlossenausge- schlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverlet- zung Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die die Schutzrechts- verletzung verursachende Lieferung und/und/ oder Leistung abweichend von den Bestimmungen Be- stimmungen dieser AGB und/oder den Vereinbarungen im Vertrag nutzt oder genutzt hat.
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