Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen Musterklauseln

Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen. Der Versicherer übernimmt die erstattungsfähigen Aufwendungen im Zusammenhang mit Frühgeburt, Fehlgeburt, medizinisch indiziertem Schwangerschaftsabbruch, Totgeburt, Eileiterschwangerschaft, Blasenmole, Kaiserschnittentbindung, postpartalen Blutungen, Plazentaretention und Komplikationen, die sich aus diesen Krankheitsbildern ergeben. Es besteht eine Wartezeit von 10 Monaten.
Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen. Wir übernehmen die erstattungsfähigen Aufwendungen im Zusammenhang mit Frühgeburt, Fehlgeburt, medizinisch indi- ziertem Schwangerschaftsabbruch, Totgeburt, Eileiterschwan- gerschaft, Blasenmole, Kaiserschnittentbindung, postpartalen Blutungen, Plazentaretention und Komplikationen, die sich aus diesen Krankheitsbildern ergeben.
Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen. Wartezeit von 12 Monaten (für zwei oder mehr versicherte Erwachsene). Wartezeit von 24 Monaten (für einen versicherten Erwachsenen). Wartezeit von 12 Monaten (für zwei oder mehr versicherte Erwachsene). Wartezeit von 24 Monaten (für einen versicherten Erwachsenen). Neugeborenenpflege Angeborene Leiden bis zum Höchstbetrag von € 150.000/ $ 195.000/ £ 126.000 über die gesamte Lebensdauer bis zum Höchstbetrag von € 150.000/ $ 195.000/ £ 126.000 über die gesamte Lebensdauer bis zum Höchstbetrag von € 150.000/ $ 195.000/ £ 126.000 über die gesamte Lebensdauer bis zum Höchstbetrag von € 150.000/ $ 195.000/ £ 126.000 über die gesamte Lebensdauer Krebstherapie, onkologische Arzneimittel und Heilbehandlung, inklusive wiederherstellender Chirurgie nach Brustkrebs Dialyse bis zum Höchstbetrag von € 2.000.000/ $ 2.600.000/ £ 1.680.000 über die gesamte Lebensdauer bis zum Höchstbetrag von € 2.000.000/ $ 2.600.000/ £ 1.680.000 über die gesamte Lebensdauer bis zum Höchstbetrag von € 2.000.000/ $ 2.600.000/ £ 1.680.000 über die gesamte Lebensdauer Knochenmark- und Organtransplantationen (Kosten für den Spender und den Empfänger) bis zum Höchstbetrag von € 100.000/ $ 130.000/ £ 84.000 über die gesamte Lebensdauer bis zum Höchstbetrag von € 150.000/ $ 195.000/ £ 126.000 über die gesamte Lebensdauer bis zum Höchstbetrag von € 200.000/ $ 260.000/ £ 168.000 über die gesamte Lebensdauer Psychiatrische Leistungen bis zu 20 Tage im Falle der Leistungszusage Wartezeit von 10 Monaten bis zu 40 Tage im Falle der Leistungszusage Wartezeit von 10 Monaten Stationäre Psychotherapie bis zu 20 Sitzungen im Falle der Leistungszusage Wartezeit von 10 Monaten bis zu 40 Sitzungen im Falle der Leistungszusage Wartezeit 10 Monate Mitaufnahme eines Elternteils bei stationärer Heilbehandlung eines minderjährigen Kindes Häusliche Krankenpflege und hauswirt- schaftliche Versorgung anstelle eines Krankenhausaufenthalts bis zu 30 Tagen im Falle der Leistungszusage bis zu 60 Tagen im Falle der Leistungszusage bis zu 90 Tagen im Falle der Leistungszusage Häusliche Krankenpflege nach der Entbindung anstelle eines Krankenhausaufenthaltes bis zu 5 Tagen im Falle der Leistungszusage bis zu 5 Tagen im Falle der Leistungszusage Ersatz-Krankenhaustagegeld € 50/ $ 65/ £ 42 pro Tag € 75/ $ 97,50/ £ 63 pro Tag € 150/ $ 195/ £ 126 pro Tag € 200/ $ 260/ £ 168 pro Tag Stationäre Anschlussrehabilitation bis zu 21 Tagen im Falle der Leistungszusage bis zu 21 Tagen im Falle der Leistungszusage bis zu 28 Tagen im Falle...
Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen. Neugeborenenpflege Ambulante Entbindung Pauschale von € 250/ $ 325/ £ 210 je Neugeborenem ohne Kostennachweis bei Vorlage der Geburtsurkunde Pauschale von € 500/ $ 650/ £ 420 je Neugeborenem ohne Kostennachweis bei Vorlage der Geburtsurkunde Chemotherapie, Arzneimittel und ärztliche Leistungen der Onkologie (z. B. bei einer Krebserkrankung) bis zu € 50.000*/ $ 65.000*/ £ 42.000* bis zu € 100.000*/ $ 130.000*/ £ 84.000* Transportkosten zum nächst erreichbaren geeigneten Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall durch anerkannte Rettungsdienste in der Situation angemessenen Transportmitteln * Die genannten Höchstbeträge, Höchstleistungsdauern und Pauschalen gelten pro versicherte Person und Versicherungsjahr. Knochenmark- bzw. Organtransplantation bis zu einem Höchstsatz von € 200.000/ $ 260.000/ £ 168.000 für die Dauer des Gruppenvertrages Psychiatrische Leistungen vorausgesetzt, vor Beginn der Heilbehandlung wurde eine schriftliche Leistungs- zusage gegeben vorausgesetzt, vor Beginn der Heilbehandlung wurde eine schriftliche Leistungs- zusage gegeben vorausgesetzt, vor Beginn der Heilbehandlung wurde eine schriftliche Leistungs- zusage gegeben Stationäre Psychotherapie vorausgesetzt, vor Beginn der Heilbehandlung wurde eine schriftliche Leistungs- zusage gegeben vorausgesetzt, vor Beginn der Heilbehandlung wurde eine schriftliche Leistungs- zusage gegeben Mitaufnahme eines Elternteils bei stationärer Heilbehandlung von minderjährigen Kindern Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Dauer von 7 Tagen bis zu einer Dauer von 14 Tagen Häusliche Krankenpflege nach der Entbindung anstelle eines Krankenhausaufenthaltes bis zu einer Dauer von 5 Tagen im Falle der Leistungszusage bis zu einer Dauer von 5 Tagen im Falle der Leistungszusage Ersatz-Krankenhaustagegeld für durchgeführte stationäre Heilbehandlungen, für die keine Kostenerstattung bei uns beansprucht wurde € 50/ $ 65/ £ 42 pro Tag € 100/ $ 130/ £ 84 pro Tag Stationäre Anschlussrehabilitation bis zu einer Dauer von 14 Tagen* bis zu einer Dauer von 21 Tagen* Hospiz bis zu einer Dauer von 7 Wochen Stationäre Zahnbehandlung Zahnärztliche Notfallbehandlung * Die genannten Höchstbeträge, Höchstleistungsdauern und Pauschalen gelten pro versicherte Person und Versicherungsjahr. Ärztliche Leistungen Chemotherapie, Arzneimittel und ärztliche Leistungen der Onkologie (z. B. bei einer Krebserkrankung) Gesundheitschecks bis zu € 500**/ $ 650**/ £ 420** bis zu € 1.000...
Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen. Wir übernehmen die erstattungsfähigen Aufwendungen im Zusammenhang mit Frühgeburt, Fehlgeburt, medizinisch indi- ziertem Schwangerschaftsabbruch, Totgeburt, Eileiterschwan- gerschaft, Blasenmole, Kaiserschnittentbindung, postpartalen Blutungen, Plazentaretention und Komplikationen, die sich aus diesen Krankheitsbildern ergeben. Routine- oder akute Heilbehandlungen bei Neugeborenen innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt sind ausschließlich durch die Neugeborenenklausel in der Versicherung des Kindes abgedeckt. Komplikationen, die bei einer künstlichen Befruchtung oder bei der Geburt entstehen, darunter auch Früh- und Mehrlingsgeburten, sind von diesen Leistungen ausgeschlossen.
Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen. Wir übernehmen die erstattungsfähigen Aufwendungen im Zusammenhang mit Frühgeburt, Fehlgeburt, medizinisch indi- ziertem Schwangerschaftsabbruch, Totgeburt, Eileiterschwan- gerschaft, Blasenmole, Kaiserschnittentbindung, postpartalen Blutungen, Plazentaretention und Komplikationen, die sich aus diesen Krankheitsbildern ergeben. Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik An den erstattungsfähigen Aufwendungen beteiligen wir uns nur dann, wenn die vorgenannten Heilbehandlung durch Ärzte oder andere Behandler erfolgen, die eine in dem Land, in dem die Heilbehandlung erfolgt, anerkannte entsprechen- de Ausbildung vorweisen können und dort zur Ausübung der Heilbehandlung zugelassen bzw. berechtigt sind. Von diesen Ärzten oder Behandlern anlässlich der Heilbehandlung verordnete Arznei- und Verbandmittel sind ebenfalls erstat- tungsfähig.
Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen. Wartezeit von Wartezeit von Wartezeit von Wartezeit von
Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen. Wir übernehmen die erstattungsfähigen Aufwendungen im Zusammenhang mit Frühgeburt, Fehlgeburt, medizinisch indiziertem Schwangerschaftsabbruch, Totgeburt, Eileiter- schwangerschaft, Blasenmole, Kaiserschnittentbindung, postpartalen Blutungen, Plazentaretention und Komplika- tionen, die sich aus diesen Krankheitsbildern ergeben. Eine Wartezeit von 12 Monaten gilt für Versicherungs­ verträge mit zwei oder mehr versicherten Erwachsenen. Eine Wartezeit von 24 Monaten gilt für Versicherungsverträge mit nur einem versicherten Erwachsenen. Neugeborene sind ohne Wartezeiten ab dem Moment ihrer Geburt versichert, sofern die biologische Mutter am Tage der Geburt seit mindestens sechs aufeinander folgenden Monaten nach Tarif Globality YouGenio® World versichert ist und wir den Antrag auf Versicherung des Neugeborenen in- nerhalb von zwei Monaten erhalten. Befindet sich die biologische Mutter noch innerhalb der Wartezeiten für Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung werden Leistungen hierfür nicht erstattet. Für Neugeborenenpflege besteht jedoch Versicherungsschutz so lange die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Ist die biologische Mutter am Tage der Geburt nicht seit min- destens sechs aufeinander folgenden Monaten nach Tarif Globality YouGenio® World versichert und erhalten wir den Antrag auf Versicherung nicht innerhalb von zwei Monaten besteht kein Versicherungsschutz für Neugeborene ohne Risikoprüfung. Geht der Antrag auf Versicherung später als 2 Monate nach der Geburt bei uns ein, tritt der Versicherungsschutz für das Neugeborene frühestens ab dem Tag ein, an dem die Benachrichtigung bei uns eingeht. Wird die Geburt nach der 2-Monats-Frist angezeigt, kann aufgrund einer Risikoprüfung ein versicherungsmedizini- scher Zuschlag von maximal 100% auf den Tarifbeitrag erhoben werden. Der Versicherungsschutz für das Neugeborene darf nicht höher oder umfassender sein als der eines bei uns versi- cherten Elternteils. Im Fall eines adoptierten, minderjährigen Kindes wird eine individuelle versicherungsmedizinische Risikoprüfung durchgeführt. Aus versicherungsmedizinischen Gründen kann im Anschluss an die Risikoprüfung ein Zuschlag von maximal 500% auf den Tarifbeitrag erhoben werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.