Common use of Schäden im Ausland Clause in Contracts

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer, eingetreten sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1(1) bis (3). Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.reisepolice.com, www.reisepolice.com, www.reisepolice.com

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt Auslands-aufenthalt bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU von unbegrenzter DauerJahre, eingetreten sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1(1) bis (3)VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.nv-online.de, www.gup-makler.de

Schäden im Ausland. A1-6.14.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb Europas oder sonstigen vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer, fünf Jahren eingetreten sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1(1) bis (3)Häusern. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.gev-versicherung.de, www.gev-versicherung.de

Schäden im Ausland. 6.14.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle Versicherungs- fälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer, eingetreten sind. Versichert sind ist hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der dem Eigentum von im Ausland gelegenen Objekten gem. Teil A Abschnitt 1 Ziffer 6.3.1.1. bis 6.3.1.7. und aus vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) Anmie- tung von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1(1) bis (3)Häusern. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort Zah- lungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Europä- ischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.chrischona-service.de, www.chrischona-service.de

Schäden im Ausland. 6.14.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer, eingetreten sind. Versichert sind hierbei ist auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der dem Eigentum von im Ausland gelegenen Objekten gem. Teil A Abschnitt 1 Ziffer 6.3.1.1. bis 6.3.1.7. und aus vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1(1) bis (3)Häusern. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort Zah- lungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Europä- ischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden zeitlich unbegrenzten Auslandsaufenthalt in Europa bzw. vorübergehendem Auslandsaufenthalt außerhalb Europas bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer, zwei Jahren eingetreten sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1(1) bis (3)Abschnitt A1 Ziff. 6.3.1. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag Eurobetrag bei einem in der Europäischen europä- ischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.nv-online.de

Schäden im Ausland. A1-6.14.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb Europas oder sonstigen vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer, drei Jahren eingetreten sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1(1) bis (3)Häusern. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.gev-versicherung.de

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren, drei Jahren innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer, Europas und bis zu einem Jahr außerhalb Europas eingetreten sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1(1) bis (3)VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion Wäh- rungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut Geldinsti- tut angewiesen ist.

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Samples: www.lbn.de

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes versicher- ten Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden zeitlich unbegrenzten Auslandsaufenthalt in Europa bzw. vorübergehendem Auslandsaufenthalt außerhalb Europas bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer, fünf Jahren eingetreten sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1(1) bis (3)Sozial- gesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.mvk-versicherung.de

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden zeitlich unbegrenzten Auslandsaufenthalt in Europa bzw. vorübergehendem Auslandsaufenthalt außerhalb Europas bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer, fünf Jahren eingetreten sind. Versichert sind hierbei auch die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch So- zialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß ge- mäß Abschnitt A1-6.3.1(1) bis (3)6.6. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort Zah- lungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag Eurobetrag bei einem in der Europäischen europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.mvk-versicherung.de

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahrenin den EU-Staaten, innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer, Schweiz und Norwegen eingetreten sind. Im übrigen Ausland besteht der Versicherungsschutz nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu zwei Jahre. Versichert sind ist hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1(16.3.1 (1) bis (3). Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Nicht mitversichert sind Ansprüche aus § 110 Abs. 1 a) SGB VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.triathlondeutschland.de

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden zeitlich unbegrenzten Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer, eingetreten sind. in und außerhalb Europas Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1(1) bis (3)Abschnitt A1 Ziff. 6.3.1. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag Eurobetrag bei einem in der Europäischen europä- ischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.nv-online.de

Schäden im Ausland. 3.14.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer, eingetreten sindVersicherungsfälle. Versichert sind ist hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der dem Eigentum von im Ausland gelegenen Objekten gem. Abschnitt 1 Ziffer 3.3.1.1. bis 3.3.1.7. und aus vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1(1) bis (3)Häusern. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion Wäh- rungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.medi-learn.de

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 fünf Jahren, innerhalb der EU von unbegrenzter Dauerunbegrenzt, eingetreten sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1(1) bis (3)VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.nv-online.de

Schäden im Ausland. A1-6.14.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt innerhalb Europas bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer, drei Jahren oder sonstigen vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr eingetreten sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1(1) bis (3)Häusern. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.gev-versicherung.de

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender eintre- tender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer, … Jahr/en eingetreten sind. Versichert Ver- sichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch Sozial- gesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1(1) bis (3). Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der StaatenStaa- ten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers Ver- sicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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