Common use of Schäden im Ausland Clause in Contracts

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Objekt oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungs- nehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Ver- sicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.kvs-versicherungsmakler.de, www.innofima.de, www.keinesorgen.de

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Objekt Gebäude oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Ver- sicherers Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.nv-online.de, www.xxv24.de

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Objekt Gebäude oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungs- nehmer Versi- cherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Ver- sicherers Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Euro- päischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: dema-makler.de, dema-makler.de

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle Versi- cherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Objekt oder Grundstück die Anlage im Inland zurückzuführen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit So- weit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Ver- sicherers Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Eu- ropäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen an- gewiesen ist.

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Samples: www.bllv-wd.de

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlichaus- schließlich, wenn diese auf das Objekt Gebäude oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche An- sprüche gegen den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Ver- sicherers Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der EuroEu- ro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle Ver- sicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Objekt Gebäude oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Ver- sicherers Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut Geld- institut angewiesen ist.

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Samples: www.xxv24.de

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender ein- tretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Objekt Gebäude oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Ver- sicherers Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.nv-online.de

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender eintre- tender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Objekt oder Grundstück Bauvorhaben im Inland zurückzuführen zurückzu- führen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der StaatenStaa- ten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Ver- sicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.gdv.de

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender eintre- tender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Objekt Gebäude oder Grundstück im Inland In- land zurückzuführen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungs- nehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der StaatenStaa- ten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Ver- sicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: www.gdv.de

Schäden im Ausland. 1.6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Objekt oder Grundstück Bauvorhaben im Inland zurückzuführen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungs- nehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit So- weit der Zahlungsort außerhalb der StaatenStaaten liegt, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Ver- sicherers Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Euro- päischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ange- wiesen ist.

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Samples: www.bllv-wd.de

Schäden im Ausland. 1.6.8.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Objekt Haus- und/oder Grundstück Grundbesitzerrisiko im Inland zurückzuführen zurück- zuführen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch Sozial- gesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit So- weit der Zahlungsort außerhalb der StaatenStaaten liegt, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten gel- ten die Verpflichtungen des Ver- sicherers Versicherers mit dem Zeitpunkt Zeit- punkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut Geldinsti- tut angewiesen ist.

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Samples: www.bllv-wd.de

Schäden im Ausland. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Objekt oder Grundstück die Anlage im Inland zurückzuführen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Euro- päischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Ver- sicherers Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Euro- Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion Währungsuni-on gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: dema-makler.de