Schätzungsexperten. Die Fondsleitung hat mit Genehmigung der FINMA die Wüest Partner AG, Xxxx Xxxxx, Xxxxxxxx- xxx 0, 0000 Xxxxxx als ständigen unabhängigen Schätzungsexperten beauftragt. Die Wüest Partner AG zeichnet sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in der Immobilienwirtschaft. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und dem Schätzungs- experte abgeschlossener Vertrag. Innerhalb der Wüest Partner AG wurden folgende Hauptver- antwortliche beauftragt: - Xxxx Xxxxxxx XXXXXX, dipl. Architekt EPFL/SIA, Zürich; - Xxxx Xxxx XXXXX, dipl. Architekt ETH, MSc Real Estate (CUREM), Zürich.
Schätzungsexperten. Die Fondsleitung lässt auf den Abschluss je- des Rechnungsjahrs sowie bei der Ausgabe von Anteilen den Verkehrswert der zum Im- mobilienfonds gehörenden Grundstücke durch unabhängige Schätzungsexperten überprüfen. Die Fondsleitung hat mit Geneh- migung der Aufsichtsbehörde folgende stän- dige und unabhängige Schätzungsexperten ernannt: - Xxxx Xxxxx Xxxxxx, Chartered Surveyor MRICS; dipl. Arch. ETH, MSc Real Estate (CUREM), (Wüest Partner AG, Zürich); - Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx-de Lima, dipl. Archi- tekt ETH (Wüest Partner AG, Zürich). Die Schätzungsexperten zeichnen sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in der Be- wertung von Immobilien und verfügen über umfassende Marktkenntnisse. Die genaue Ausführung der Aufträge regeln zwischen der Fondsleitung und den Schätzungsexperten abgeschlossene Verträge. Chancen und Risiken
Schätzungsexperten. Die Fondsleitung hat mit Genehmigung der Aufsichtsbe- hörde die CBRE (Geneva) SA als Schätzungsexperte beauftragt. Die CBRE (Geneva) SA zeichnet sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in der Bewertung von Immo- bilien und verfügt über umfassende Marktkenntnisse. Die genaue Ausführung der Aufträge regeln zwischen der Fondsleitung und der CBRE (Geneva) SA abgeschlossene Verträge. Innerhalb von CBRE (Geneva) SA sind folgende natürlichen Personen verantwortlich: • Xxxx Xxxxx Xxxxxxxxxx • Xxxx Xxxx Xxxxxxxxxxx
Schätzungsexperten. Bekanntgabe der für die Immobilienschätzungen beigezogenen, unabhängi- gen Schätzungsexperten.
Schätzungsexperten. Die Fondsleitung hat mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Xxxxxx Xxxxx und Xxxx Xxxxx xxx Xxxxx Partner AG, Rauminformation, Zürich, als unabhängige Schätzungsex- perten beauftragt. Diese Schätzungsexperten zeichnen sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in der Schätzung von Grundstücken und Liegenschaften. Die genaue Ausfüh- rung des Auftrages regelt ein zwischen der Pensimo Fondsleitung AG und den Schät- zungsexperten abgeschlossener Auftrag.
Schätzungsexperten. Die Fondsleitung hat mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde folgende unabhängigen Schät- zungsexperten beauftragt: - Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx, dipl. Architekt ETH, Chartered Surveyor MRICS; Wüest Partner AG, Zürich; - Xxxxx Xxxxxx, Chartered Surveyor MRICS; dipl. Arch. ETH, MSc Real Estate (CUREM), Wüest Partner AG, Zürich. Die Schätzungsexperten zeichnen sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in der Bewertung von Immobilien im In- und Ausland und verfügen über umfassende Marktkenntnisse. Die genaue Ausführung der Aufträge regeln zwischen der Fondsleitung und den Schätzungsex- perten abgeschlossene Verträge. Die Schätzungsexperten können im Ausland zur Schätzung der ausländischen Grundstücke Hilfspersonen beiziehen. Die Schätzungsexperten plausibilisieren mit Hilfe der Discounted- Cashflow-Methode (DCF-Methode) sämtliche ausländischen Verkehrswertschätzungen. Damit gewährleisten die Schätzungsexperten eine den schweizerischen Vorschriften entsprechende Verkehrswertschätzung der Immobilienwerte. Die Schätzungsexperten stellen ebenfalls sicher, dass die Hilfspersonen die Anforderungen gemäss Art. 64 Abs. 2 KAG und die Auflagen der Aufsichtsbehörde jederzeit sinngemäss erfüllen. Die Schätzungsexperten sind verpflichtet, die Fondsleitung über den Bezug von Hilfspersonen zu informieren. Die Fondsleitung nimmt zusätzlich zu ihrer laufenden Prüfung der durch die Schätzungsexperten und die lokalen Hilfspersonen vorgenommenen Verkehrswertschätzungen stichprobenartige und unabhängige Sonderprüfungen vor Ort vor.
Schätzungsexperten. Die Fondsleitung hat mit Genehmigung der FINMA die Herren Xxxxxxx Xxxxxx, Xxxx Xxxxx und (bis am 31. Dezember 2018) Xxxxx Xxxx als ständige unabhängige Schätzungsexperten beauftragt. Alle erwähnten Schätzungsexperten sind Mitarbeiter der Wüest Partner AG, Xxxx Xxxxx, Xxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxx, und zeichnen sich durch langjährige Erfahrung im schwei- zerischen Liegenschaftssektor aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und den Schätzungsexperten abgeschlossener Vertrag.
Schätzungsexperten. Die Fondsleitung lässt auf den Abschluss jedes Rechnungsjahrs sowie bei der Ausgabe von Anteilen den Verkehrswert der zum Immobilienfonds gehörenden Grundstücke durch unabhängige Schätzungsexperten überprüfen. Die Fondsleitung hat mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde folgende ständige und unabhängige Schätzungsexpertin ernannt: Folgende Mitarbeitende der Schätzungsexpertin betreuen das Mandat: - Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx, Partner, Wüest Partner AG, Zürich - Xxxx Xxxx Xxxxxx, Manager, Wüest Partner AG, Zürich
Schätzungsexperten. Die Fondsleitung lässt auf den Abschluss jedes Rech nungsjahrs sowie bei der Ausgabe von Anteilen den Verkehrswert der zum Immobilienfonds gehörenden Grundstücke durch unabhängige Schätzungsexperten überprüfen. Die Fondsleitung hat mit Genehmigung der Aufsichtsbe hörde folgende ständige und unabhängige Schätzungs expertin ernannt: CBRE (Geneva) SA. Innerhalb von CBRE (Geneva) SA sind folgende natür lichen Personen verantwortlich: • Xxxx Xxxxx Xxxxxxxxxx • Xxxx Xxxx Xxxxxxxxxxx Die Schätzungsexperten zeichnen sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in der Bewertung von Immobilien und verfügen über umfassende Marktkenntnisse. Die genaue Ausführung der Aufträge regeln zwischen der Fondsleitung und den Schätzungsexperten abgeschlos sene Verträge.