Schülersammelzeitkarten. Schülersammelzeitkarten werden grundsätzlich an den berechtigten Personenkreis gemäß Ziffer1.2.5 für ein Schuljahr ausgegeben. Ein Lichtbild kann verlangt werden. Der Preis ergibt sich aus der Anzahl der für das Schuljahr erforderlichen Schülermonats- und Schülerwochenkarten. Sie enthalten Angaben darüber, für welche Monate und Wochen sie gültig sind. Im Laufe des Schuljahres hinzukommende SchülerInnen erhalten Sammelzeitkarten, die für das restliche Schuljahr gelten. Bei Ersatzausstellung für verlorengegangene Schülersammelzeitkarten wird ein Bearbeitungsentgelt erhoben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Schülerzeitkarten.
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Schülersammelzeitkarten. Schülersammelzeitkarten werden grundsätzlich an den berechtigten Personenkreis gemäß Ziffer1.2.5 Ziffer 1.2.6 für ein Schuljahr ausgegeben. Ein Lichtbild kann verlangt werden. Der Preis ergibt sich aus der Anzahl der für das Schuljahr erforderlichen Schülermonats- und Schülerwochenkarten. Sie enthalten Angaben darüber, für welche Monate und Wochen sie gültig sind. Im Laufe des Schuljahres hinzukommende SchülerInnen erhalten SammelzeitkartenSchülersammelzeitkarten, die für das restliche Schuljahr gelten. Bei Ersatzausstellung für verlorengegangene verloren gegangene Schülersammelzeitkarten wird ein Bearbeitungsentgelt erhoben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Schülerzeitkarten.
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