Common use of Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Clause in Contracts

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. SelbstladerSelbstla- der, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. 21. 1 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge Fahr- zeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBer- gungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen verbun- denen Einrichtungen zur Leis- tung Verrichtung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen be- sonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Verrichtung von Arbeit - Ar- beit – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Samples: www.oesa.de, www.oevb.de

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Verrichtung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer ih- rer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen ver- bundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet geeig- net sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten be- stimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBergungsfahr- zeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werdenwer- den).

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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Verrichtung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden). Selbstfahrvermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden.

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Samples: www.oeffentliche.de

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart Bau- art und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen Einrich- tungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - Gü- tern – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- Räum und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken Ab-schleppzwecken mitverwendet werden).

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Samples: www.athlon.com

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - Gü- tern – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- Räum und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken Ab- schleppzwecken mitverwendet werden).

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Samples: www.leaseplan.com

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- Räum-und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Samples: www.leaseplan.com

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind FahrzeugeKraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen Ein- richtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen Perso- nen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören gehö- ren (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet mit ver- wendet werden).

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Samples: ais-w.com

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug Fahr- zeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - Gü- tern – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher sol- cher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBergungsfahrzeu- ge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet mitverwen- det werden).

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Samples: www.insurancestation.de

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr Ver- kehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. SelbstladerSelbst- lader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBer- gungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet mit verwendet werden).. Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahr- zeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtge- wicht) bis zu 3,5 t.

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Samples: www.xxv24.de

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen beson- deren mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. SelbstladerSelbst- lader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Samples: www.kazenmaier.de

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind FahrzeugeKraftfahrzeuge, die nach ihrer ih- rer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen verbunde- nen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge Fahr- zeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet Abschleppzwek- ken mit verwendet werden).

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Samples: www.fairmilienburg.de

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Verrichtung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Samples: www.mecklenburgische.de

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug Fahr- zeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - Gü- tern – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher sol- cher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBergungsfahrzeu- ge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Samples: www.xxv24.de

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen Einrichtun- gen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet mit verwendet werden).

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Samples: www.hvs-online.de

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet ge- eignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBergungsfahr- zeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Samples: www.helvetia.com

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Verrichtung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr Ver- kehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. SelbstladerSelbst- lader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBergungs- fahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet mitverwen- det werden).

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Samples: www.horbach24.de

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart Bau- art und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen Ein- richtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Mähdrescher, Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet mit- verwendet werden).

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Samples: www.insurancestation.de

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug Fahr- zeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - Gü- tern – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Samples: www.wwk.de

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten bestimm- ten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBer- gungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken Abschleppzwe- cken mitverwendet werden).

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Samples: www.aap-insurance.de

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind FahrzeugeKraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug Fahr- zeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit Ar- beit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister Bundes- minister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie so- wie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet Ab- schleppzwecken mit verwendet werden).

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Samples: www.daimler-fleetmanagement.de

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Lei- stung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet mit ver- wendet werden).

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Samples: www.insurancestation.de