Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren ih- ren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- Verrich- tung von Arbeit - – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werdenwer- den).
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Verrichtung von Arbeit - – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: KFZ Versicherung, Kraftfahrtversicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen verbunde- nen Einrichtungen zur Leis- tung Verrichtung von Arbeit - – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - – bestimmt und geeignet sind und die sind. Außerdem gehören diese zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. zum Beispiel Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. SelbstladerSelbstla- der, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: KFZ Flottenvertrag, KFZ Flottenvertrag
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. 1 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge Fahr- zeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBer- gungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen be- sonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Verrichtung von Arbeit - Ar- beit – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen verbun- denen Einrichtungen zur Leis- tung Verrichtung von Arbeit - – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Verrichtung von Arbeit - Ar- beit – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werdenwer- den).
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Samples: KFZ Versicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug Fahr- zeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Verrichtung von Arbeit - – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher sol- cher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, GreiferGrei- fer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werdenwer- den).
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Samples: KFZ Versicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Lei- stung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet mit ver- wendet werden).
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Samples: KFZ Versicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug Fahr- zeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - Gü- tern – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher sol- cher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBergungsfahrzeu- ge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet mitverwen- det werden).
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind FahrzeugeKraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen Ein- richtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen Perso- nen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören gehö- ren (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet mit ver- wendet werden).
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Samples: KFZ Versicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen Einrichtun- gen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet mit verwendet werden).
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer ih- rer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen ver- bundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet geeig- net sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten be- stimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBergungsfahr- zeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werdenwer- den).
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind FahrzeugeKraftfahrzeuge, die nach ihrer ih- rer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen verbunde- nen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge Fahr- zeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet Abschleppzwek- ken mit verwendet werden).
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart Bau- art und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen Einrich- tungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - Gü- tern – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- Räum und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken Ab-schleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: KFZ Versicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen beson- deren mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. SelbstladerSelbst- lader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: Kraftfahrtversicherung Und Rechtsschutzversicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart Bau- art und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen Ein- richtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Mähdrescher, Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet mit- verwendet werden).
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten bestimm- ten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBer- gungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken Abschleppzwe- cken mitverwendet werden).
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Samples: Kraftfahrversicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug Fahr- zeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - Gü- tern – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher sol- cher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBergungsfahrzeu- ge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: KFZ Versicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet ge- eignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBergungsfahr- zeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: KFZ Versicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - Gü- tern – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- Räum und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken Ab- schleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: KFZ Versicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Verrichtung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kraftfahrtversicherung (Akb)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug Fahr- zeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - Gü- tern – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: KFZ Versicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- Räum-und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit - – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr Ver- kehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. SelbstladerSelbst- lader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBer- gungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet mit verwendet werden).
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Samples: KFZ Versicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Verrichtung von Arbeit - – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - – bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr Ver- kehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. SelbstladerSelbst- lader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBergungs- fahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet mitverwen- det werden).
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Samples: KFZ Versicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen ver- bundenen Einrichtungen zur Leis- tung Verrichtung von Arbeit - – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - – bestimmt und geeignet geeig- net sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken Abschlepp- zwecken mitverwendet werden).
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind FahrzeugeKraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug Fahr- zeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis- tung Leistung von Arbeit Ar- beit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister Bundes- minister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie so- wie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet Ab- schleppzwecken mit verwendet werden).
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Samples: KFZ Versicherung