Common use of Serienschäden Clause in Contracts

Serienschäden. Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Deckungs- summe die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versiche- rungsfälle durch • dieselbe Umwelteinwirkung, • mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zu- sammenhang besteht, • mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umweltein- wirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen.

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Serienschäden. Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Deckungs- summe De- ckungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige entschädigungspflich- tige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versiche- rungsfälle - durch dieselbe Umwelteinwirkung, - durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen glei- chen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zu- sammenhang besteht, • mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umweltein- wirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang Zusam- menhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen.

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Serienschäden. Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Deckungs- summe Deckungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige entschädigungs- pflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versiche- rungsfälle durch dieselbe Umwelteinwirkung, mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden UmwelteinwirkungenUmweltein- wirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zu- sammenhang besteht, • mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umweltein- wirkungenUmwelt- einwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen.

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Serienschäden. Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Deckungs- summe Deckungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige entschädigungs- pflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versiche- rungsfälle durch • dieselbe Umwelteinwirkung, • mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zu- sammenhang bestehtUmweltein- wirkungen, • mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umweltein- wirkungenUmwelt- einwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen.

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