Serviceleistungen. 9.1. Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker und/oder anderes Personal, Abbau, Anlieferung etc. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen: 9.2. Der Mieter hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallende Kosten, auch wenn sie unverlangt vom Vermieter ausgelegt werden, trägt der Mieter. 9.3. Die Verpflegung des Personals ist durch den Mieter sicherzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Verpflegungspauschale von 25,- EUR pro Person und Tag berechnet. 9.4. Wird für das Personal ein pauschaler Xxxxxxxxx festgesetzt, versteht sich dieser für einen Zeitraum bis max. 10 Stunden. Fallen darüber hinaus Überstunden an, werden diese jeweils mit 1/10 des Tagessatz zzgl. eines Überstundenzuschlags veranschlagt. 9.5. Der Mieter hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials und des Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal des Vermieters übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht. 9.6. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung über die dem Vermieter zugewiesenen Befestigungspunkte zum Errichten hängender Konstruktionen, auch wenn diese dem Mieter durch Dritte zugewiesen wurden. Für eventuelle Schäden durch unzureichender Belastbarkeit haftet der Mieter. 9.7. Der Mieter stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes. 9.8. Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd. 9.9. Erfolgen Serviceleistungen außerhalb eines Umkreises von 50km vom Standort des Vermieters, sind nach Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten für jede Person zu stellen (Einzelzimmer).
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietbedingungen
Serviceleistungen. 9.16.1. Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker und/oder anderes Personal, Abbau, Anlieferung etc. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen:
9.26.2. Der Mieter hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallende anfallenden Kosten, auch wenn sie unverlangt vom Vermieter ausgelegt werden, trägt der Mieter.
9.36.3. Die Verpflegung des Personals ist durch den Mieter sicherzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Verpflegungspauschale von 25,- EUR pro Person und Tag berechnet.
9.46.4. Wird für das Personal ein pauschaler Xxxxxxxxx festgesetzt, versteht sich dieser für einen Zeitraum bis max. 10 Stunden. Fallen darüber hinaus Überstunden an, werden diese jeweils mit 1/10 des Tagessatz Tagessatzes zzgl. eines Überstundenzuschlags veranschlagt.
9.56.5. Der Mieter hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials und des Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal des Vermieters übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.
9.66.6. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung über die dem Vermieter zugewiesenen Befestigungspunkte zum Errichten hängender Konstruktionen, auch wenn diese dem Mieter durch Dritte zugewiesen wurden. Für eventuelle Schäden durch unzureichender unzureichende Belastbarkeit haftet der Mieter.
9.76.7. Der Mieter stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes.
9.86.8. Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd.
9.96.9. Erfolgen Serviceleistungen außerhalb eines Umkreises von 50km vom Standort des Vermieters, sind nach Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten für jede Person zu stellen (Einzelzimmer).
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Serviceleistungen. 9.1. Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker und/oder anderes Personal, Abbau, Anlieferung etc. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen:
9.21. Der Mieter hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit bis zur Produktionsstätte zu sorgen, so dass rollbares Material barrierefrei bis zum Einsatzort kommen können. Ansonsten hat der Mieter für das jeweils notwendige geeignete Transportmittel zu sorgen. sorgen Ebenso sind während der Vertragsdauer für die Vertragsdauer die entsprechenden jeweiligen Fahrzeuge entsprechende kostenlose Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallende Kosten, auch wenn sie unverlangt vom Vermieter ausgelegt werden, trägt hat der MieterMieter zu tragen.
9.32. Die Verpflegung des Personals ist durch den Mieter sicherzustellenDer pauschale Tagessatz für Personal beträgt 10 Stunden inkl. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Verpflegungspauschale Pausen in Höhe von 25,- EUR pro Person und Tag berechnet.
9.4. Wird für das Personal ein pauschaler Xxxxxxxxx festgesetzt, versteht sich dieser für einen Zeitraum bis max. 10 Stunden1 Stunde. Fallen darüber hinaus Überstunden an, werden diese jeweils mit 1/10 des Tagessatz zzgl. eines Überstundenzuschlags Tagessatzes bis max.13 Stunden veranschlagt.
9.53. Der Mieter hat während des kompletten Zeitraumes Mietzeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials und des Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, sowie nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal des Vermieters übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.
9.64. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung über die dem Vermieter zugewiesenen Befestigungspunkte zum Errichten hängender fliegender Konstruktionen, auch wenn diese dem Mieter durch Dritte zugewiesen wurden. Für eventuelle Schäden durch unzureichender unzureichende Belastbarkeit haftet der Mieter.
9.75. Der Mieter stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes.
9.86. Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd.
9.97. Erfolgen Serviceleistungen außerhalb eines Umkreises von 50100km vom Standort des Vermieters, sind nach Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten für jede Person zu stellen (Einzelzimmer).
8. Der Mieter hat bei Einsatz von Personal dessen Verpflegung sicher zu stellen, ansonsten kann dem Vermieter pro Person eine Tagespauschale in Höhe 20€ netto zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Auf- und Abbauzeiten, da sehr oft noch kein Catering vor Ort ist, sowie auch während der Veranstaltung, wenn das Personal eine feste Platzbindung hat (z.B. Mischplatz/FoH). Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass sich eingesetztes Personal nicht in Gästeschlangen am Catering anstellen muss. Personalzeiten, die zur Beschaffung der Verpflegung entstehend, gehen zu Lasten der Mieters.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Serviceleistungen. 9.1. Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker und/oder anderes Personal, Abbau, Anlieferung Anlieferung, etc. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen:
9.2. 9.1 Der Mieter hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige Transportmittel Transport- mittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallende anfallenden Kosten, auch wenn sie unverlangt vom Vermieter ausgelegt werden, trägt der Mieter.
9.3. 9.2 Die Verpflegung des Personals ist durch den Mieter sicherzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Verpflegungspauschale Verpfle- gungspauschale von 25,- 25,– EUR netto zzgl. Mehrwertsteuer pro Person und Tag berechnet.
9.4. Wird für das Personal ein pauschaler Xxxxxxxxx festgesetzt, versteht sich dieser für einen Zeitraum bis max. 10 Stunden. Fallen darüber hinaus Überstunden an, werden diese jeweils mit 1/10 des Tagessatz zzgl. eines Überstundenzuschlags veranschlagt.
9.5. 9.3 Der Mieter hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials und des Personals Per- sonals sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal des Vermieters übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.
9.6. 9.4 Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung über die dem Vermieter zugewiesenen Befestigungspunkte zum Errichten hängender Konstruktionen, auch wenn diese dem Mieter durch Dritte zugewiesen wurden. Für eventuelle Schäden durch unzureichender unzureichende Belastbarkeit haftet der Mieter.
9.7. 9.5 Der Mieter stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes.
9.8. 9.6 Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen BegebenheitenGegebenheiten, technischen Möglichkeiten des Veranstaltungsortes und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd.
9.9. Erfolgen Serviceleistungen außerhalb eines Umkreises von 50km vom Standort des Vermieters, sind nach Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten für jede Person zu stellen (Einzelzimmer).
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Samples: Mietvertrag
Serviceleistungen. 9.1. Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker und/oder anderes Personal, Abbau, Anlieferung etc. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen:
9.210.1. Der Mieter hat für eine problemlose Für den Einsatz von Technikern werden in den Angeboten von PHK Eventtechnik Erfahrungswerte zugrundegelegt. Sofern der Zeitaufwand des Technikers über dem kalkulierten Wert liegt (z.b. Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallende KostenAnlieferungsschwierigkeiten, auch wenn sie unverlangt vom Vermieter ausgelegt werdenfehlende Parkplätze), trägt wird der MieterMehraufwand nachberechnet, der Minderaufwand dem Kunden gutgeschrieben.
9.310.2. Die Verpflegung des Personals ist durch den Mieter sicherzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Verpflegungspauschale von 25,- EUR pro Person und Tag berechnet.
9.4. Wird für das Personal ein pauschaler Xxxxxxxxx festgesetzt, versteht Tagessätze verstehen sich dieser für einen Zeitraum von bis max. 10 Stunden. Fallen darüber hinaus Überstunden an, werden diese jeweils mit 1/10 des Tagessatz Tagessatzes zzgl. eines Überstundenzuschlags von 20 % veranschlagt.
9.510.3. Der Mieter Kunde hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials und des Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal des Vermieters von PHK Eventtechnik übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.
9.610.4. Der Mieter Kunde übernimmt die volle Verantwortung über die dem Vermieter PHK Eventtechnik zugewiesenen Befestigungspunkte zum Errichten hängender Konstruktionen, auch wenn diese dem Mieter Kunde durch Dritte zugewiesen wurden. Für eventuelle Schäden durch unzureichender unzureichende Belastbarkeit haftet der MieterKunde.
9.710.5. Der Mieter Kunde stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes.
9.810.6. Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd; Zff. 10.1 letzter Satz gilt entsprechend.
9.910.7. Erfolgen Serviceleistungen außerhalb eines Umkreises von 50km vom Standort des Vermieters, Lager von PHK Eventtechnik sind nach Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten für jede Person zu stellen (Einzelzimmer).
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