Sicherheits- und Ordnungsvorschriften Musterklauseln

Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. 3.1 Im Parkbereich darf nur im Schritttempo gefahren werden.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. Bei Lieferungen und Leistungen im Gelände und in den Räumen des AG sind die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften des AG zu beachten, die in diesem Falle Vertragsbestandteil sind.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. 1. In der Parkgarage darf nur im Schritttempo gefahren werden.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. Die Brandschutzordnung und die Wasserhygienerichtlinien, veröffentlicht unter xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxXxx/xxxxx, sind verbindlicher Bestandteil des Heimstatutes.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. 14.1 Bei Lieferungen und Leistungen im Gelände und in den Räumen der Bundeskunsthalle sind die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften der Bundeskunsthalle zu beachten (z.B. Merkblatt Arbeiten in der Kunst- und Ausstellungshalle), die in diesem Falle Vertragsbe- standteil sind. In Zusammenhang mit einer Lieferung im Gelände oder den Räumen bekannt gewordene Informationen sind vertraulich zu behandeln.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. 17.1 Bei Lieferungen und Leistungen im Gelände und in den Räumen des IPP sind die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften des IPP zu beachten, die in diesem Falle Vertragsbestandteil sind.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. Bei Lieferungen und Leistungen im Gelände und in den Räumen des AG sind die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften des AG zu beachten, die in diesem Falle Ver- tragsbestandteil sind.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. Bei Lieferungen und Leistungen sind die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften der BGE zu beachten. Ferner wird insbesondere auf die Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV) hingewiesen, aus welcher sich Sicherheits- und Arbeitsschutzanforderungen für die Ausführung von Arbeiten im Bereich von Bergwerksbetrieben ergeben. Die erforderlichen qualitätssichernden Maßnahmen werden in den Leistungsbeschreibungen/Leistungsverzeichnissen oder in den Allgemeinen Anforderungen an das Qualitätsmanagement von Auftragnehmern festgelegt. Spätestens bei der Abnahme hat der Auftragnehmer alle für den Gebrauch, die Instandhaltung oder Instandsetzung der gelieferten Gegenstände erforderlichen Unterlagen (Betriebsanleitungen, Zeichnungen, Pläne und dgl.) in vervielfältigungsfähiger Form, entsprechend den o.g. Unterlagen zu übergeben. Die BGE kann eine Lieferung, für die die erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen, zurückweisen. Der Auftragnehmer hat seine Lieferungen auch im Hinblick auf die Identifizierbarkeit von Ersatz- und Verschleißteilen zu dokumentieren. Die Dokumentation bzw. die Kennzeichnung von Ersatz- und Verschleißteilen hat anhand von objektiven Sachmerkmalen (z.B. Abmessungen, Leistungsgrößen, Werkstoffen, chemischen Eigenschaften etc.) zu erfolgen, die eine gezielte Erfassung, Identifikation und Ansprache der Teile ermöglichen. Normteile sind an-hand der jeweils einschlägigen DIN 4000 ff. zu charakterisieren.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. 1. Der im Vertrag angegebene Mieter ist für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Es wird versichert, dass der Mieter nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. (1) In der Parkgarage darf nur im Schritttempo (max. 6 km/h) gefahren werden. Sonst gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).