Sicherheits- und Ordnungsvorschriften Musterklauseln

Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. 3.1 Im Parkbereich darf nur im Schritttempo gefahren werden.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. Bei Lieferungen und Leistungen im Gelände und in den Räumen des AG sind die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften des AG zu beachten, die in diesem Falle Ver- tragsbestandteil sind.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. 1. In der Parkgarage darf nur im Schritttempo gefahren werden.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. 14.1 Bei Lieferungen und Leistungen im Gelände und in den Räumen der Bundeskunsthalle sind die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften der Bundeskunsthalle zu beachten (z.B. Merkblatt Arbeiten in der Kunst- und Ausstellungshalle), die in diesem Falle Vertragsbe- standteil sind. In Zusammenhang mit einer Lieferung im Gelände oder den Räumen bekannt gewordene Informationen sind vertraulich zu behandeln.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. Die Brandschutzordnung und die Wasserhygienerichtlinien, veröffentlicht unter xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxXxx/xxxxx, sind verbindlicher Bestandteil des Heimstatutes.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. (1) In der Parkgarage darf nur im Schritttempo (max. 6 km/h) gefahren werden. Sonst gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. 1. Der im Vertrag angegebene Mieter ist für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Es wird versichert, dass der Mieter nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. 17.1 Bei Lieferungen und Leistungen im Gelände und in den Räumen des IPP sind die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften des IPP zu beachten, die in diesem Falle Vertragsbestandteil sind.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. 3.1 Im Parkbereich darf nur im Schritttempo gefah- ren werden.
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften. Bei Lieferungen und Leistungen im Gelände und in den Räumen des Spediteur (Operator) sind die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften des Spediteur (Operator) zu beachten, die in diesem Falle Vertragsbestandteil sind. In Zusammenhang mit einer Lieferung im Gelände bekannt gewordene Informationen sind vertraulich zu behandeln.