Common use of Sicherungseinrichtung Clause in Contracts

Sicherungseinrichtung. Trade Republic ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (im Folgenden „EdW“) angeschlossen. Die EdW ist nach § 6 Abs. 1 des Anlegerentschädigungsgesetzes (im Folgenden “AnlEntG”) als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (im Folgenden "KfW”) errichtet. Das AnlEntG ist gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der EdW. Die EdW leistet eine Entschädigung nach der Maßgabe des AnlEntG, wenn ein zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen. Wann diese Voraussetzung gegeben ist, stellt die BaFin fest und veröffentlicht diese Feststellung im Bundesanzeiger. Der Entschädigungsanspruch beträgt 90% der Forderung des Anlegers aus Wertpapiergeschäften gegen Trade Republic, maximal jedoch EUR 20.000,00. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Weitere Ausschlussgründe sind in § 3 Abs. 2 AnlEntG geregelt. Wenn Trade Republic selbst Insolvenz anmelden muss und etwaige aus Wertpapiergeschäften resultierenden Zahlungen noch nicht auf dem Treuhandsammelkonto verbucht sind, ist der Kunde – wie vorstehend beschrieben – bis zu einem Betrag von EUR 20.000,00 durch die EdW geschützt. Dabei zählen allerdings Geschäfte in Cryptowerten (d.h. auch sog. Currency Token), die über Trade Republic handelbar sind, nicht zu den Wertpapiergeschäften im Sinne des AnlEntG (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 1 AnlEntG). Für Geschäfte in Cryptowerten besteht daher keine gesetzliche Entschädigungseinrichtung. Die von Trade Republic eingeschalteten Treuhandbanken sind einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung angeschlossen. Weitere Informationen sind im Informationsbogen für den Einleger und der Internetseite der jeweiligen Entschädigungseinrichtung zu entnehmen. Die jeweils zuständige Entschädigungseinrichtung wird dem Kunden durch Trade Republic mitgeteilt.

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Samples: Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage

Sicherungseinrichtung. Trade Republic ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (im Folgenden „EdW“) angeschlossen. Die EdW ist nach § 6 Abs. 1 des Anlegerentschädigungsgesetzes (im Folgenden “AnlEntG) als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (im Folgenden "KfW) errichtet. Das AnlEntG ist gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der EdW. Die EdW leistet eine Entschädigung nach der Maßgabe des AnlEntG, wenn ein zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen. Wann diese Voraussetzung gegeben ist, stellt die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fest und veröffentlicht diese Feststellung im Bundesanzeiger. Der Entschädigungsanspruch beträgt 90% der Forderung des Anlegers aus Wertpapiergeschäften gegen Trade Republic, maximal jedoch EUR 20.000,00. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Weitere Ausschlussgründe sind in § 3 Abs. 2 AnlEntG geregelt. Wenn Trade Republic selbst Insolvenz anmelden muss und etwaige aus Wertpapiergeschäften resultierenden Zahlungen noch nicht auf dem Treuhandsammelkonto verbucht sind, ist der Kunde – wie vorstehend beschrieben – bis zu einem Betrag von EUR 20.000,00 durch die EdW geschützt. Dabei zählen allerdings Geschäfte in Cryptowerten (d.h. auch sog. Currency Token), die über Trade Republic handelbar sind, nicht zu den Wertpapiergeschäften im Sinne des AnlEntG (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 1 AnlEntG). Für Geschäfte in Cryptowerten besteht daher keine gesetzliche Entschädigungseinrichtung. Die von Trade Republic eingeschalteten Treuhandbanken sind einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung angeschlossen. Weitere Informationen sind im Informationsbogen für den Einleger und der Internetseite der jeweiligen Entschädigungseinrichtung zu entnehmen. Die jeweils zuständige Entschädigungseinrichtung wird dem Kunden durch Trade Republic mitgeteilt.

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Samples: assets.traderepublic.com, assets.traderepublic.com, assets.traderepublic.com

Sicherungseinrichtung. Trade Republic ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (im Folgenden „EdW) angeschlossen. Die EdW ist nach § 6 Abs. 1 des Anlegerentschädigungsgesetzes (im Folgenden “AnlEntG”) AnlEntG als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (im Folgenden "KfW) errichtet. Das AnlEntG Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) ist gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der EdW. Die EdW leistet eine Entschädigung nach der Maßgabe des AnlEntG, wenn ein zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen Wertpapierhandelsunterneh- men in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen. Wann diese Voraussetzung gegeben ist, stellt die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht (BaFin) fest und veröffentlicht diese Feststellung im Bundesanzeiger. Der Entschädigungsanspruch beträgt be- trägt 90% der Forderung des Anlegers aus Wertpapiergeschäften gegen Trade Republic, maximal jedoch EUR 20.000,00€ 20.000, unab- hängig von der Zahl der unterhaltenen Konten. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Weitere Ausschlussgründe sind in § 3 Abs. 2 AnlEntG geregelt. Wenn Trade Republic selbst Insolvenz anmelden muss und etwaige aus Wertpapiergeschäften resultierenden Zahlungen noch nicht auf dem Treuhandsammelkonto verbucht sind, ist der Kunde – wie vorstehend beschrieben – bis zu einem Betrag von EUR 20.000,00 durch die EdW geschützt. Dabei zählen allerdings Geschäfte in Cryptowerten (d.h. auch sog. Currency Token), die über Trade Republic handelbar sind, nicht zu den Wertpapiergeschäften im Sinne des AnlEntG (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 1 AnlEntG). Für Geschäfte in Cryptowerten besteht daher keine gesetzliche Entschädigungseinrichtung. Die von Trade Republic eingeschalteten Treuhandbanken sind einer gesetzlichen solarisBank ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Weitere Informationen sind im Informationsbogen für den Einleger und der Internetseite der jeweiligen Entschädigungseinrichtung zu entnehmen. Die jeweils zuständige Entschädigungseinrichtung wird dem Kunden durch Trade Republic mitgeteiltdeutscher Banken GmbH un- ter xxx.xxx-xxxxxx.xx aufrufbar.

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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag

Sicherungseinrichtung. Trade Republic ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (im Folgenden „EdW) angeschlossen. Die EdW ist nach § 6 Abs. 1 des Anlegerentschädigungsgesetzes (im Folgenden “AnlEntG”) AnlEntG als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (im Folgenden "KfW) errichtet. Das AnlEntG Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) ist gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der EdW. Die EdW leistet eine Entschädigung nach der Maßgabe des AnlEntG, wenn ein zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen Wertpapierhandelsunterneh- men in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen. Wann diese Voraussetzung gegeben ist, stellt die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht (BaFin) fest und veröffentlicht diese Feststellung im Bundesanzeiger. Der Entschädigungsanspruch beträgt be- trägt 90% der Forderung des Anlegers aus Wertpapiergeschäften gegen Trade Republic, maximal jedoch EUR 20.000,00€ 20.000, unab- hängig von der Zahl der unterhaltenen Konten. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Weitere Ausschlussgründe sind in § 3 Abs. 2 AnlEntG geregelt. Die solarisBank ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Weitere Informationen sind im Informationsbogen für den Einleger und der Internetseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH un- ter xxx.xxx-xxxxxx.xx aufrufbar. Wenn Trade Republic selbst Insolvenz anmelden muss und etwaige aus Wertpapiergeschäften resultierenden Zahlungen noch nicht auf dem Treuhandsammelkonto verbucht sind, ist der Kunde – wie vorstehend beschrieben – bis zu einem Betrag von EUR 20.000,00 durch die EdW geschützt. Dabei zählen allerdings Geschäfte in Cryptowerten (d.h. auch sog. Currency Token), die über Trade Republic handelbar sind, nicht zu den Wertpapiergeschäften im Sinne des AnlEntG (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 1 AnlEntG). Für Geschäfte in Cryptowerten besteht daher keine gesetzliche Entschädigungseinrichtung. Die von Trade Republic eingeschalteten Treuhandbanken sind einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung angeschlossen. Weitere Informationen sind im Informationsbogen für den Einleger und der Internetseite der jeweiligen Entschädigungseinrichtung zu entnehmen. Die jeweils zuständige Entschädigungseinrichtung wird dem Kunden durch Trade Republic mitgeteilt.

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Samples: Rahmenvertrag