Sicherungsmaßnahmen. 2.1. Wird das Fahrrad/der Fahrradanhänger nicht zur Fortbewegung eingesetzt, ist das Fahrrad/der Fahrradanhänger durch ein eigenständiges, verkehrsübliches, hochwertiges Falt-, Bügel-, oder Kettenschloss ortsfest gegen Diebstahl zu sichern. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sog. „Rahmen- schlösser“), gelten nicht als eigenständige, Zahlenschlösser nicht als anerkannte Schlösser.
Sicherungsmaßnahmen. Der Lizenznehmer wird die Software sowie gegebenenfalls die Zugangsdaten für den Onlinezugriff durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sichern. Insbesondere sind sämtliche Kopien der Software sowie die Zugangsdaten an einem geschützten Ort zu verwahren.
Sicherungsmaßnahmen. Für Sicherungsmaßnahmen aufgrund eines versicherten Schadens übernehmen wir folgende Kosten:
Sicherungsmaßnahmen. 1. Dauerhafte Überwachung durch Auskünfte der Creditreform AG oder anderer Auskunfteien
Sicherungsmaßnahmen. 1. Für jeden Vertragsstaat, auf den Artikel 4 Absatz 1 oder 2 keine An- wendung findet, gelten mindestens seine zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags in Kraft befindlichen Sicherungsverpflichtungen gegenüber der Internationalen Atomenergie-Organisation weiter, unbeschadet zusätzli- cher einschlägiger Rechtsinstrumente, die er in der Zukunft möglicherweise annimmt.
Sicherungsmaßnahmen. 14.1. Der Kunde wird die aSc Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sichern.
Sicherungsmaßnahmen. 7.1 Es dürfen nicht mehr Eintrittskarten ausgegeben bzw. Personen eingelassen werden, als für die jeweils vereinbarte Bestuhlung- bzw. Betischungsart Plätze nach den gemäß der Versammlungsstättenverordnung genehmigten Bestuhlungsplänen vorhanden sind. Hiernach gelten folgende Höchstzahlen: - Leeres Rolf-Engelbrecht-Haus 500 Personen - Gesamter Saal, bestuhlt 360 Personen - Gesamter Saal, betischt 300 Personen - Großer Saal bis zur Trennwand, bestuhlt 220 Personen - Großer Saal bis zur Trennwand, betischt 180 Personen - Kleiner Saal, bestuhlt 140 Personen - Kleiner Saal, betischt 120 Personen - Foyer zu Ausstellungszwecken 50 Personen - Xxxxxxxx 00 Personen Der Verwaltung des Rolf-Engelbrecht-Hauses steht das Recht zu, diese Höchstzahlen im Bedarfsfalle einzuschränken.
Sicherungsmaßnahmen. Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und / oder -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt Ziffer 26 AHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten).
Sicherungsmaßnahmen. Die Datensicherung (Backup) wird bei der digital broking GmbH betrieben und gewartet. Die Server für das Online- System und Datenbanken sind bei T-Systems International GmbH als Cloud Service gehostet. Die Unterbeauftragten werden sorgfältig ausgewählt und hinsichtlich ihres Sicherheitsbewusstseins und ihrer Fach- kompetenz überprüft. Einige diesen Bereich betreffenden Sicherungsmaßnahmen sind an dieser Stelle nicht gesondert ausgewiesen, da sie in die Verantwortung der Unterbeauftragten fallen oder aus Gründen der Aufrechterhaltung der Sicherheit durch Ver- traulichkeit nicht detailliert veröffentlicht werden.
Sicherungsmaßnahmen. Die Sicherung der Baustelle und ggf. der Baustelleneinrichtung über die gesamte Bauzeit, auch nachts und an Sonn- und Feiertagen, ist Sache des AN und wird nicht gesondert ver- gütet. Sie ist in die Einheitspreise für die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Soweit in Bereichen mit einem parallel zur Fahrbahn verlaufenden Radweg der Asphaltein- bau mit Draht bzw. Schnur erfolgt, sind aus sicherheitsrelevanten Gründen ohne besondere Vergütung die dafür erforderlichen Höhenpinne / Schnurnägel entweder auf der dem Rad- weg abgewandten Straßenseite zu setzen oder so auszuführen bzw. mit Sicherheitskappen zu versehen, dass von ihnen keine Gefahr für den Radfahrer-Verkehr auf dem Radweg aus- geht. Im Bereich von Zufahrten sind die Schnurgerüste durch Baken zu sichern. Die Standsicherheit von Böschungen und Vorschüttungen ist über die gesamte Bauzeit zu gewährleisten. Der AN trägt für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften die alleinige Verantwortung. Wegen aller gegen den AG erhobenen Ansprüche aus Anlass von Unfällen oder Beschädi- gungen, welche Personen oder Sachen mittelbar oder unmittelbar infolge oder bei Gelegen- heit der Ausführung der Bau- und Unterhaltungsarbeiten und auch während der Gewähr- leistungspflicht durch vom AN zu vertretende Mängel erleiden sollten, ist der AN verpflichtet, den AG den Geschädigten gegenüber zu vertreten und jeden etwa gegen den AG erstritte- nen Schadenersatz nebst sämtlichen Kosten des gesamten Verfahrens zu erstatten. Der AN verpflichtet sich ausdrücklich, bei Vorlage der Schlussrechnung dem AG etwaige Schadenersatzansprüche schriftlich mitzuteilen, die - insbesondere auch für Wiederinstand- setzungen von Wegen und Straßen – bei ihm geltend gemacht wurden und noch nicht ge- regelt sind. Sicherungsmaßnahmen während der Baudurchführung und nach Beendigung der Baumaß- nahme bzw. Unterbrechung der Maßnahme hat der AN entsprechend den geltenden und allgemeinen anerkannten Vorschriften auf seine Kosten durchzuführen. Er haftet für alle Schäden, die auf eine unzureichende Sicherung zurückgeführt werden können. Entlang der Baugruben und Dämme sind die erforderlichen Absturzsicherungen für den öffentlichen Ver- kehr im Baustellenbereich vorzusehen.