Common use of Softwarelizenzen Clause in Contracts

Softwarelizenzen. a) Der Besteller darf Softwareprodukte, die er von Silicon Software bezieht, wie auch die Dokumentation nur aufgrund einer Softwareli- zenz nutzen, die von Silicon Software oder ihren Herstellern erteilt wird. b) Ein Softwarelizenzvertrag kommt zustande, wenn Silicon Soft- ware den Antrag des Bestellers, eine Softwarelizenz zu erteilen, schriftlich annimmt, und dies durch ihre Hersteller schriftlich be- stätigt wird. Die Softwarelizenz ist nicht ausschließlich, darf nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Silicon Software über- tragen werden und berechtigt nicht dazu, Unterlizenzen zu erteilen. Die lizenzierte Software darf nur auf der Zentraleinheit oder System- konfiguration betrieben werden, deren Seriennummer im von Silicon Software oder Dritt-Herstellern ausgestellten Lizenz-Zertifikat oder im Antrag des Bestellers auf Erteilung einer Lizenz oder in dem vom Besteller ausgefüllten Lizenz-Registrierschein angegeben ist („Li- zenzierte Anlage“). Sollte die Seriennummer im Einzelfall nicht in der vorgesehenen Art und Weise dokumentiert sein, gilt die Zentralein- heit oder Systemkonfiguration als „Lizenzierte Anlage“, auf der die lizenzierte Software zuerst betrieben worden ist. Die Software darf nur insoweit kopiert, vervielfältigt oder über ein Computernetzwerk auf ein anderes System übermittelt werden, als dies für den Betrieb auf der Lizenzierten Anlage und zu Archivierungs- und Sicherungs- zwecken erforderlich ist. Ist es infolge Gerätedefekts unmöglich, die Software auf der Lizenzierten Anlage zu betreiben, darf der Besteller die Software vorübergehend auf einer anderen Zentraleinheit oder Systemkonfiguration betreiben. Enthält der dem Kunden überlas- sene Datenträger aus technischen Gründen Software, die die dem Kunden gewährte Lizenz nicht umfasst, so darf diese nur aufgrund gesonderter Lizenz genutzt werden. c) Die Software kann technische Vorkehrungen enthalten, um den Zugang zu solcher nicht lizenzierten Software zu verhindern. Der Vertragspartner darf die lizenzierte Software nur für den Betrieb auf der Lizenzierten Anlage und nur in maschinenlesbarer Form verän- Silicon Software GmbH Xxxxxx-Xxxx-Xxxx 00 00000 Xxxxxxxx Xxxxxxx CEO Xx. Xxxxxxx Xxx Fon +49.621.789507-0 Fax +49.621.789507-10 xxxx@xxxxxxx.xxxxxxxx xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxx dern oder mit anderer Software verbinden. Auch als Bestandteil der Adaption bleibt die lizenzierte Software den Bedingungen von Silicon Software oder von Dritt-Herstellern unterworfen. Der Vertragspart- ner bringt auf allen vollständigen oder teilweisen Kopien, Adaptionen oder Übermittlungen der Software einen Copyright Vermerk des Ur- hebers an, wie er auch auf der Originalversion der lizenzierten Soft- ware vorhanden ist. d) Der Vertragspartner ist verpflichtet, ihm ausgehändigte Soft- warelizenz-Registrierscheine innerhalb von dreißig (30) Tagen aus- gefüllt an Silicon Software zurückzusenden. Er hat ferner Aufzeich- nungen zu führen, die die lizenzierte Software einschließlich der jeweiligen Version, die Seriennummer der Lizenzierten Anlage, den Ort, an dem sich die lizenzierte Software befindet und die Anzahl der erstellten Kopien enthalten. Auf Anforderung hat der Vertragspart- ner Silicon Software diese Aufzeichnungen vorzulegen. e) Die Softwarelizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung der je- weils lizenzierten Version/en.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Softwarelizenzen. a) Der Besteller darf Softwareprodukte, die er Bei der Lieferung von Silicon Software bezieht, wie auch die Dokumentation nur aufgrund einer Softwareli- zenz nutzenSoftware, die von Silicon Software oder ihren Herstellern erteilt wird. b) stammt, bevollmächtigt der Kunde XXXXXX’X BÜRO GMBH zur Vermittlung eines Vertrages direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hersteller im Namen des Kunden. Ein Softwarelizenzvertrag zur Einräumung der Nutzungsrechte kommt direkt zwischen dem Kunden und dem Hersteller zustande. Dem Kunden stehen die Rechte gegenüber dem Hersteller auf Mängelbeseitigung sowie Haftung direkt zu. Der Kunde ermächtigt XXXXXX’X BÜRO GMBH zur Abrechnung mit dem Hersteller im eigenen Namen. HAFNER’S BÜRO GMBH stellt diese Lieferung und/oder Leistung dem Kunden in Rechnung. Der Lizenznehmer verpflichtet sich Software in keiner Form zu verleihen oder zu verbreiten. Es sei denn, wenn Silicon Soft- ware den Antrag dass dies schriftlich durch einen Vertrag anderweitig geregelt ist. Bei nicht von XXXXXX’X BÜRO GMBH entwickelten Programmen oder Anwendungen gelten die Lizenz- und Garantiebestimmungen des Bestellers, eine Softwarelizenz zu erteilen, schriftlich annimmt, und dies durch ihre Hersteller schriftlich be- stätigt wirdjeweiligen Autors oder Herstellers. Die Softwarelizenz ist nicht ausschließlich, darf nur Es dürfen keine Kopien der Software hergestellt werden mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Silicon Software über- tragen werden und berechtigt nicht dazu, Unterlizenzen zu erteilen. Die lizenzierte Software darf nur auf der Zentraleinheit oder System- konfiguration betrieben werdenAusnahme von Sicherheitskopien, deren Seriennummer im von Silicon einziger Nutzen der Schutz vor Verlust sein darf. Das Kopieren der zur Software oder Dritt-Herstellern ausgestellten Lizenz-Zertifikat oder im Antrag des Bestellers auf Erteilung einer Lizenz oder in dem vom Besteller ausgefüllten Lizenz-Registrierschein angegeben gehörenden Dokumentation ist („Li- zenzierte Anlage“)ebenfalls nicht statthaft. Sollte die Seriennummer im Einzelfall nicht in Kopien müssen immer den Copyright - Vermerk der vorgesehenen Art und Weise dokumentiert sein, gilt die Zentralein- heit oder Systemkonfiguration als „Lizenzierte Anlage“, auf der die lizenzierte Software zuerst betrieben worden istOriginalsoftware tragen. Die Software darf nur insoweit kopiertund deren Datenträger bleiben immer Eigentum des Herstellers. Der Käufer wird nicht zum Eigentümer, vervielfältigt sondern erhält lediglich das Recht zur Nutzung der jeweiligen Kopie der Software im Rahmen des Lizenzvertrages. Im Rahmen unserer Tätigkeit für Softwarehersteller und Kunde müssen wir vertragsrelevante Daten wie Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner und E-Mail-Adresse an den jeweiligen Hersteller weiter geben. Grundlage für den Umfang oder über die Leistung einer Software oder Systemanpassung ist ein Computernetzwerk - durch den Kunden zu erstellendes - Konzept. Sofern bis zur Auftragserteilung kein solches vorliegt, werden - wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde - die entsprechenden Arbeiten nach Aufwand abgerechnet. Wird eine Software auf ein anderes System übermittelt einer untauglichen Hardware oder Betriebssystemsoftware verwendet, geschieht dies auf Risiko des Kunden. Keinesfalls und ungeachtet jeglicher Umstände kann XXXXXX’X BÜRO GMBH für Folgeschäden haftbar gemacht werden, als dies die sich direkt oder indirekt aus der Benutzung einer Software ergeben. XXXXXX’X BÜRO GMBH garantiert nicht, dass eine Software allen Anforderungen des Kunden entspricht oder jederzeit störungs- oder fehlerfrei funktioniert. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet eine regelmäßige Datensicherung durchzuführen. Vor der Durchführung von Dienstleistungen durch XXXXXX’X BÜRO GMBH ist in jedem Fall eine Datensicherung durchzuführen. Mit Öffnung der verpackten Software oder Installation auf einem Computersystem tritt mit sofortiger Wirkung der jeweilige Lizenzvertrag in Kraft. Sollte kein Lizenzvertrag vorliegen, so gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist in jedem Fall selbst für die Einhaltung der Lizenzbedingungen verantwortlich. Die Rücknahme von Software ist nur im originalverpackten Zustand möglich. Mit seiner Bestellung ermächtigt der Kunde XXXXXX’X BÜRO GMBH in seinem Namen Seriennummern- & Registrierungsanfragen bei den Betrieb jeweiligen Herstellern zu stellen. Dieses Recht erstreckt sich nur auf der Lizenzierten Anlage und zu Archivierungs- und Sicherungs- zwecken erforderlich ist. Ist es infolge Gerätedefekts unmöglich, die Software auf der Lizenzierten Anlage zu betreiben, darf der Besteller die Software vorübergehend auf einer anderen Zentraleinheit oder Systemkonfiguration betreiben. Enthält der dem Kunden überlas- sene Datenträger aus technischen Gründen Software, die unmittelbar für die dem Kunden gewährte Lizenz nicht umfasst, so darf diese nur aufgrund gesonderter Lizenz genutzt werden. c) Die Software kann technische Vorkehrungen enthalten, um den Zugang zu solcher nicht lizenzierten Software zu verhindern. Der Vertragspartner darf die lizenzierte Software nur für den Betrieb auf der Lizenzierten Anlage und nur in maschinenlesbarer Form verän- Silicon Software GmbH Xxxxxx-Xxxx-Xxxx 00 00000 Xxxxxxxx Xxxxxxx CEO Xx. Xxxxxxx Xxx Fon +49.621.789507-0 Fax +49.621.789507-10 xxxx@xxxxxxx.xxxxxxxx xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxx dern oder mit anderer Software verbinden. Auch als Bestandteil der Adaption bleibt die lizenzierte Software den Bedingungen von Silicon Software oder von Dritt-Herstellern unterworfen. Der Vertragspart- ner bringt auf allen vollständigen oder teilweisen Kopien, Adaptionen oder Übermittlungen der Software einen Copyright Vermerk des Ur- hebers an, wie er auch auf der Originalversion der lizenzierten Soft- ware vorhanden jeweilige Bestellung relevant ist. d) Der Vertragspartner ist verpflichtet, ihm ausgehändigte Soft- warelizenz-Registrierscheine innerhalb von dreißig (30) Tagen aus- gefüllt an Silicon Software zurückzusenden. Er hat ferner Aufzeich- nungen zu führen, die die lizenzierte Software einschließlich der jeweiligen Version, die Seriennummer der Lizenzierten Anlage, den Ort, an dem sich die lizenzierte Software befindet und die Anzahl der erstellten Kopien enthalten. Auf Anforderung hat der Vertragspart- ner Silicon Software diese Aufzeichnungen vorzulegen. e) Die Softwarelizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung der je- weils lizenzierten Version/en.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Softwarelizenzen. a) Der Besteller darf Softwareprodukte1. Softwareprodukte einschließlich der hierauf bezogenen Dokumentation, die er Sie von Silicon Software beziehtuns beziehen, wie auch die Dokumentation dürfen Sie nur aufgrund einer Softwareli- zenz Softwarelizenz nutzen, die von Silicon Software oder ihren Herstellern uns erteilt wird. b) . Ein Softwarelizenzvertrag kommt zustande, wenn Silicon Soft- ware den Antrag des Bestellersder Vertrag mit uns durch Auftragsbestätigung zu Stande kommt. Ihnen ist bekannt, eine Softwarelizenz zu erteilen, schriftlich annimmt, und dies durch ihre Hersteller schriftlich be- stätigt wirddass von uns erarbeitete Softwareprodukte teilweise auf anderweitig erteilten Lizenzen beruhen können. 2. Die Softwarelizenz ist Softwarelizenzen sind nicht ausschließlich, darf sie dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger unserer ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung der Silicon Software über- tragen werden und berechtigt übertragen werden. Sie berechtigen nicht dazu, Unterlizenzen zu erteilen. Die lizenzierte lizensierte Software darf nur auf im Rahmen der Zentraleinheit oder System- konfiguration vertraglich vereinbarten Systemkonfiguration betrieben werden, deren Seriennummer im von Silicon Software oder Dritt-Herstellern ausgestellten Lizenz-Zertifikat oder im Antrag des Bestellers auf Erteilung einer Lizenz oder in dem vom Besteller ausgefüllten Lizenz-Registrierschein angegeben ist („Li- zenzierte Anlage“). Sollte die Seriennummer im Einzelfall nicht in der vorgesehenen Art und Weise dokumentiert sein, gilt die Zentralein- heit oder Systemkonfiguration als „Lizenzierte Anlage“, auf der die lizenzierte Software zuerst betrieben worden ist. Die Software Sie darf nur insoweit kopiert, vervielfältigt oder über ein Computernetzwerk auf ein anderes System übermittelt werden, als dies für den vertraglich vereinbarten Betrieb auf der Lizenzierten Anlage und zu Archivierungs- und Sicherungs- zwecken erforderlich ist. Ist es infolge Gerätedefekts unmöglich, die Software auf der Lizenzierten Anlage zu betreiben, darf der Besteller die Software vorübergehend auf einer anderen Zentraleinheit oder Systemkonfiguration betreiben. Enthält der dem Kunden überlas- sene Datenträger aus technischen Gründen Software, die die dem Kunden gewährte Lizenz nicht umfasst, so darf diese nur aufgrund gesonderter Lizenz genutzt werden. c) Die Software kann technische Vorkehrungen enthalten, um den Zugang zu solcher nicht lizenzierten Software zu verhindern. Der Vertragspartner darf die lizenzierte Software nur für den Betrieb auf der Lizenzierten Anlage und nur in maschinenlesbarer Form verän- Silicon Software GmbH Xxxxxx-Xxxx-Xxxx 00 00000 Xxxxxxxx Xxxxxxx CEO Xx. Xxxxxxx Xxx Fon +49.621.789507-0 Fax +49.621.789507-10 xxxx@xxxxxxx.xxxxxxxx xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxx dern oder mit anderer Software verbinden. Auch als Bestandteil der Adaption bleibt die lizenzierte lizensierte Software den unseren Bedingungen von Silicon Software oder von Dritt-Herstellern unterworfen. 3. Der Vertragspart- ner bringt Sie sind verpflichtet, auf allen vollständigen oder teilweisen Kopien, Adaptionen oder Übermittlungen der Software einen Copyright Copyright-Vermerk des Ur- hebers anUrhebers unverändert anzubringen, wie er auch auf der Originalversion der lizenzierten Soft- ware lizensierten Software vorhanden ist. d) Der Vertragspartner ist . Außerdem sind Sie verpflichtet, ihm ausgehändigte Soft- warelizenz-Registrierscheine innerhalb von dreißig (30) Tagen aus- gefüllt an Silicon Software zurückzusenden. Er hat ferner Aufzeich- nungen Aufzeichnungen zu führen, die: a. die die lizenzierte lizensierte Software einschließlich der jeweiligen Version, die Seriennummer der Lizenzierten Anlage, b. den Ort, an dem sich die lizenzierte lizensierte Software befindet und und c. die Anzahl der erstellten Kopien enthalten. Auf Anforderung hat der Vertragspart- ner Silicon Software legen Sie uns diese Aufzeichnungen vorzulegenvor. e) 4. Die Softwarelizenz berechtigt ausschließlich Verpflichtung zur Nutzung Vertraulichkeit nach diesen Bedingungen bezieht sich auch auf sämtliche Informationen über die Software einschließlich der je- weils lizenzierten Version/enverwendeten Methoden und Verfahren. 5. Die Softwarelizenzen werden auf bestimmte Zeit gewährt. Auch während dieser Laufzeit können wir die Vereinbarung hierüber aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen oder fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leisten. 6. Bei Beendigung der Lizenz sind alle Ihnen zur Verfügung gestellten Versionen der Software einschließlich der angefertigten Kopien und Datenträger an uns zurückzugeben. 7. Quellcodes, die vom Urheber zur Lizensierung freigegeben sind, können nur aufgrund eines gesondert abzuschließenden Quellcodesoftware-Lizenzvertrages zur Verfügung gestellt werden.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen