Sonderleistungen. 1 Sonderleistungen sind Leistungen, die PUBLICA zusätzlich zu den Basisleistungen erbringt. 2 Als Sonderleistungen gelten insbesondere: a. Schulungen für die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen; b. Durchführen von Veranstaltungen, Seminaren, und Präsentationen anlässlich von Veranstaltungen im Auftrag der Arbeitgeber und der Arbeitgeberinnen für ihre Angestellten und Personalfachleute und wei- terer Interessengruppen; c. Dienstleistungen auf Grund sonstiger besonderer Begehren eines Arbeitgebers oder einer Arbeitgebe- rin, bzw. paritätischen Organs; d. Teilliquidationen; e. allfällige Sozialplanleistungen; f. allfällige Berufsinvalidisierungen. g.3 3 PUBLICA macht die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen bzw. paritätischen Organe vor der Ausführung der Dienstleistungen nach Absatz 2 Buchstabe c auf die Qualifizierung als Sonderleistung aufmerksam.
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Sonderleistungen. 1 Sonderleistungen sind Leistungen, die PUBLICA zusätzlich zu den Basisleistungen erbringt.
2 Als Sonderleistungen gelten insbesondere:
a. Schulungen für die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen;
b. Durchführen von Veranstaltungen, Seminaren, und Präsentationen anlässlich von Veranstaltungen im Auftrag der Arbeitgeber und der Arbeitgeberinnen für ihre Angestellten und Personalfachleute und wei- terer Interessengruppen;
c. Dienstleistungen auf Grund sonstiger besonderer Begehren eines Arbeitgebers oder einer Arbeitgebe- rin, bzw. paritätischen Organs;
d. Teilliquidationen;
e. allfällige Sozialplanleistungen;
f. allfällige Berufsinvalidisierungen. g.3 ;
g. allfällige Gesundheitsprüfungen.
3 PUBLICA macht die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen bzw. paritätischen Organe vor der Ausführung der Dienstleistungen nach Absatz 2 Buchstabe c auf die Qualifizierung als Sonderleistung aufmerksam.
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Sonderleistungen. 1 Sonderleistungen sind Leistungen, die PUBLICA zusätzlich zu den Basisleistungen erbringt.
2 Als Sonderleistungen gelten insbesondere:
a. Schulungen für die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen;
b. Durchführen von Veranstaltungen, Seminaren, und Präsentationen anlässlich von Veranstaltungen im Auftrag der Arbeitgeber und der Arbeitgeberinnen für ihre Angestellten und Personalfachleute und wei- terer Interessengruppen;
c. Dienstleistungen auf Grund sonstiger besonderer Begehren eines Arbeitgebers oder einer Arbeitgebe- rin, bzw. paritätischen Organs;
d. Teilliquidationen;
e. allfällige Sozialplanleistungen;
f. allfällige Berufsinvalidisierungen. g.3 .
g. 3 3 PUBLICA macht die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen bzw. paritätischen Organe vor der Ausführung der Dienstleistungen nach Absatz 2 Buchstabe c auf die Qualifizierung als Sonderleistung aufmerksam.
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Sonderleistungen. 1 Sonderleistungen sind Leistungen, die PUBLICA zusätzlich zu den Basisleistungen erbringt.
2 Als Sonderleistungen gelten insbesondere:
a. Schulungen für die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen;
b. Durchführen von Veranstaltungen, Seminaren, und Präsentationen anlässlich von Veranstaltungen im Auftrag der Arbeitgeber und der Arbeitgeberinnen für ihre Angestellten und Personalfachleute und wei- terer Interessengruppen;
c. Dienstleistungen auf Grund sonstiger besonderer Begehren eines Arbeitgebers oder einer Arbeitgebe- rin, bzw. paritätischen Organs;
d. Teilliquidationen;
e. allfällige Sozialplanleistungen;
f. allfällige Berufsinvalidisierungen. g.3 .
g. 5 3 PUBLICA macht die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen bzw. paritätischen Organe vor der Ausführung der Dienstleistungen nach Absatz 2 Buchstabe c auf die Qualifizierung als Sonderleistung aufmerksam.
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Sonderleistungen. 1 Sonderleistungen sind Leistungen, die PUBLICA zusätzlich zu den Basisleistungen erbringt.
2 Als Sonderleistungen gelten insbesondere:
a. Schulungen für die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen;
b. Durchführen von Veranstaltungen, Seminaren, und Präsentationen anlässlich von Veranstaltungen im Auftrag der Arbeitgeber und der Arbeitgeberinnen für ihre Angestellten und Personalfachleute und wei- terer weiterer Interessengruppen;
c. Dienstleistungen auf Grund sonstiger besonderer Begehren eines Arbeitgebers oder einer Arbeitgebe- rinArbeitgeberin, bzw. paritätischen Organs;
d. Teilliquidationen;
e. allfällige Sozialplanleistungen;
f. allfällige Berufsinvalidisierungen. g.3 ;
g. allfällige Gesundheitsprüfungen.
3 PUBLICA macht die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen bzw. paritätischen Organe vor der Ausführung der Dienstleistungen nach Absatz 2 Buchstabe c auf die Qualifizierung als Sonderleistung aufmerksam.
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Sonderleistungen. 1 Sonderleistungen sind Leistungen, die PUBLICA zusätzlich zu den Basisleistungen erbringt.
2 Als Sonderleistungen gelten insbesondere:
a. Schulungen für die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen;
b. Durchführen von Veranstaltungen, Seminaren, und Präsentationen anlässlich von Veranstaltungen im Auftrag der Arbeitgeber und der Arbeitgeberinnen für ihre Angestellten und Personalfachleute und wei- terer Interessengruppen;
c. Dienstleistungen auf Grund sonstiger besonderer Begehren eines Arbeitgebers oder einer Arbeitgebe- rin, bzw. paritätischen Organs;
d. Teilliquidationen;
e. allfällige Sozialplanleistungen;
f. allfällige Berufsinvalidisierungen. g.3 g.2 3 PUBLICA macht die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen bzw. paritätischen Organe vor der Ausführung der Dienstleistungen nach Absatz 2 Buchstabe c auf die Qualifizierung als Sonderleistung aufmerksam.
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