Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zu- nächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbe- hörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen perso- nenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustim- mung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfän- gers weiterzuleiten.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten
Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen Bestim- mungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbe- hörde Bankenaufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung Geschäfts- beziehung mit Ihnen perso- nenbezogene personenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustim- mungZustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister Abwicklungsdienst- leister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers weiterzuleiten.
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Samples: Kreditkartenantrag, Kreditkartenantrag, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten
Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbe- hörde Bankenaufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen perso- nenbezogene personenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende InstitutMastercard, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustim- mungZustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers weiterzuleiten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bankweitere Empfänger, sofern dies die nicht bereits durch die Ziffern 4.1 und 4.2 und 4.3 abgedeckt istsind, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass wir der Herausgeber/die kartenvermittelnde Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir der Herausgeber/die kartenvermittelnden Bank Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir der Herausgeber/die kartenvermittelnde Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin]Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbe- hörde [EBA]Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen perso- nenbezogene personenbezogene Daten übermitteln übermittelt werden (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Außerdem können Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustim- mungZustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers weiterzuleiten.
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Samples: Datenschutzinformationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbe- hörde Bankenaufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen perso- nenbezogene personenbezo- gene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags Zahlungsauftrages durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustim- mungZustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfän- gers weiterzuleitenZahlungsempfängers weiter zu leiten.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten
Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft Bankaus- kunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbe- hörde Bankenaufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen perso- nenbezogene personenbezo- gene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags Zahlungsauftrages durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustim- mungZustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister des Zahlungsdienstleisters (z. B. Bank) des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers weiterzuleiten.
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Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen Bestim- mungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können kön- nen Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbe- hörde Bankenaufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen VerpflichtungVer- pflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung Geschäftsbezie- hung mit Ihnen perso- nenbezogene personenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen Genos- senschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, KorrespondenzbankenKorres- pondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustim- mungZustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister Abwicklungsdienst- leister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers weiterzuleiten.
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Samples: Einsatzbedingungen Der Visa/Mastercard Firmenkreditkarte
Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbe- hörde Bankenauf- sichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen perso- nenbezogene personenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags Zahlungsauftrages durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustim- mungZustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfän- gers weiterzuleitenZahlungsempfängers weiter zu leiten.
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Samples: Telefon Banking Vereinbarung
Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/Herausgebers / der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbe- hörde Bankenaufsichts- behörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen perso- nenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Finanz-Gruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung Datenü bermittlung erteilt bzw. für für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags Zahlungsauftrages durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustim- mungZu- stimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister des Zahlungsdienstleisters (z. B. Bank) des Zahlungsempfän- gers weiterzuleitenZah- lungsempfängers weiter zu leiten.
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Samples: Datenschutzinformationen
Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen Wer- tungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werdenwer- den, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbe- hörde Euro- päische Bankenaufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen be- hördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung Ge- schäftsbeziehung mit Ihnen perso- nenbezogene personenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und VisaKartenorganisation Mastercard, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags Zahlungsauftrages durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustim- mungZustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten zwischengeschal- teten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfän- gers weiterzuleitenZahlungsempfängers weiter zu leiten.
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Samples: Datenschutzinformationen Zu Ihrer Mastercard Basic44 Rahmenvereinbarung
Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an weitere Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies die nicht bereits durch die Ziffern 4.1 und 4.2 und 4.3 abgedeckt istsind, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass wir der Herausgeber/die kartenvermittelnde Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir der Herausgeber/die kartenvermittelnde Bank Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen dür- fen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir der Herausgeber/die kartenver- mittelnde Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin]Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbe- hörde [EBA]Banken- aufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung Geschäftsbezie- hung mit Ihnen perso- nenbezogene personenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen Genossen- schaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustim- mung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfän- gers weiterzuleiten.
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Samples: Datenschutzinformationen
Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/Herausgebers / der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt einge- willigt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbe- hörde Banken- aufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen perso- nenbezogene personenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard Visa und VisaMastercard, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Finanz- Gruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung Datenübermittlung erteilt bzw. für für die Sie uns vom Bankgeheimnis Bank- geheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags Zahlungsauftrages durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustim- mungZustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister des Zahlungsdienstleisters (z. B. Bank) des Zahlungsempfän- gers weiterzuleitenZahlungsempfängers weiter zu leiten.
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Samples: Datenschutzinformationen
Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zu- nächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbe- hörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen perso- nenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustim- mung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfän- gers Zahlungsemp- fängers weiterzuleiten.
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Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/Vertragspartners / der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbe- hörde Banken- aufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen perso- nenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard Visa und VisaMastercard, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Finanz-Gruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung Datenü bermittlung erteilt bzw. für für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustim- mung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfän- gers weiterzuleiten.
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Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bankweitere Empfänger, sofern dies die nicht bereits durch die Ziffern 4.1 und 4.2 und 4.3 abgedeckt istsind, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass wir der Herausgeber/die kartenvermittelnde Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir der Herausgeber/die kartenvermittelnde Bank Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir der Herausgeber/die kartenvermittelnde Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin]Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbe- hörde [EBA]Banken- aufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen perso- nenbezogene personenbezogene Daten übermitteln übermittelt werden (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen Genossen- schaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, KorrespondenzbankenKorrespondenz- banken, Auskunfteien). Weitere Außerdem können Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustim- mungZustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers weiterzuleiten.
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Samples: Kartenvertragsbedingungen
Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt abge- deckt ist, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener per- sonenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbe- hörde Bankenaufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen perso- nenbezogene personenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen Genossenschaft- lichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, KorrespondenzbankenKorrespondenz- banken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustim- mungZustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers weiterzuleiten.
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