Common use of Sonstige Datenempfänger Clause in Contracts

Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestim- mungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäfts- beziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienst- leister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfängers weiterzuleiten.

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Samples: www.psd-berlin-brandenburg.de, www.psd-berlin-brandenburg.de, www.psd-kiel.de

Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zunächst zu- nächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestim- mungen Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbehörde Bankenaufsichtsbe- hörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene perso- nenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die ZustimmungZustim- mung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienst- leister Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän- gers weiterzuleiten.

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Samples: www.raiba-ke-oa.de, www.raiba-ke-oa.de, www.vb-mittelhessen.de

Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestim- mungen Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene personenbezo- gene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags Zahlungsauftrages durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienst- leister Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfängers weiterzuleitenweiter zu leiten.

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Samples: www.volksbank-mittweida.de, www.raiba-ke-oa.de

Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bankweitere Empfänger, sofern dies die nicht bereits durch die Ziffern 4.1 und 4.2 und 4.3 abgedeckt istsind, ist zunächst zu beachten, dass wir der Herausgeber/die kartenvermittelnde Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir der Herausgeber/die kartenvermittelnden Bank Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestim- mungen Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir der Herausgeber/die kartenvermittelnde Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin]Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde [EBA]Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln übermittelt werden (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Außerdem können Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienst- leister Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfängers weiterzuleiten.

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Samples: www.dzbank.de, www.psd-nuernberg.de

Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt abge- deckt ist, ist zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestim- mungen Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener per- sonenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen Genossenschaft- lichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, KorrespondenzbankenKorrespondenz- banken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienst- leister Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfängers weiterzuleiten.

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Samples: www.gls-laden.de

Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bankweitere Empfänger, sofern dies die nicht bereits durch die Ziffern 4.1 und 4.2 und 4.3 abgedeckt istsind, ist zunächst zu beachten, dass wir der Herausgeber/die kartenvermittelnde Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir der Herausgeber/die kartenvermittelnde Bank Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestim- mungen Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir der Herausgeber/die kartenvermittelnde Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin]Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde [EBA]Banken- aufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln übermittelt werden (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen Genossen- schaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, KorrespondenzbankenKorrespondenz- banken, Auskunfteien). Weitere Außerdem können Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienst- leister Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfängers weiterzuleiten.

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Samples: kontoeroeffnung.gls.de

Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/Vertragspartners / der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestim- mungen Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbehörde Banken- aufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene perso- nenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard Visa und VisaMastercard, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Finanz-Gruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung Datenü bermittlung erteilt bzw. für für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienst- leister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfängers weiterzuleiten.

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Samples: www.dzbank.de

Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/Herausgebers / der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestim- mungen Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbehörde Bankenaufsichts- behörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene perso- nenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Finanz-Gruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung Datenü bermittlung erteilt bzw. für für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags Zahlungsauftrages durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die ZustimmungZu- stimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienst- leister Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister des Zahlungsdienstleisters (z. B. Bank) des Zahlungsempfängers weiterzuleitenZah- lungsempfängers weiter zu leiten.

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Samples: www.dzbank.de

Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zunächst zu- nächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestim- mungen Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbehörde Bankenaufsichtsbe- hörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene perso- nenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die ZustimmungZustim- mung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienst- leister Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfängers Zahlungsemp- fängers weiterzuleiten.

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Samples: www.vrbank-lb.de

Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestim- mungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können kön- nen Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen VerpflichtungVer- pflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäfts- beziehung Geschäftsbezie- hung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen Genos- senschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, KorrespondenzbankenKorres- pondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienst- leister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfängers weiterzuleiten.

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Samples: www.voba-aw.de

Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen Wer- tungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werdenwer- den, wenn gesetzliche Bestim- mungen Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Euro- päische Bankenaufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen be- hördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäfts- beziehung Ge- schäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard und VisaKartenorganisation Mastercard, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags Zahlungsauftrages durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienst- leister zwischengeschal- teten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfängers weiterzuleitenweiter zu leiten.

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Samples: www.dzbank.de