Sonstige Sicherheitsleistung. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Stromlieferant beim Kunden die Leistung einer Sicherheit (z. B. Bankgarantie, Barkaution, Hinterlegung von Sparbüchern) in der Höhe von bis zu einem Viertel des Wertes des voraussichtlichen Jahresstromverbrauches verlangen. Barkautionen werden jeweils zu dem von der Europäischen Zentralbank verlautbarten Basiszinssatz verzinst. Verlangt der Stromlieferant eine Vorauszahlung oder sonstige Sicherheitsleistung, hat jeder Kunde, der Endverbraucher ohne Lastprofilzähler ist, das Recht, stattdessen die Installation eines Zählgerätes mit Prepaymentfunktion zu verlangen. In diesem Fall wird der Stromlieferant die für die Einrichtung der Prepayment-Zahlung notwendigen Informationen zeitgerecht an den Netzbetreiber übermitteln. Die Installation des Zählgerätes richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen des Verteilernetzbetreibers.
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Sonstige Sicherheitsleistung. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Stromlieferant beim Kunden die Leistung einer Sicherheit (z. B. Bankgarantie, Barkaution, Hinterlegung von Sparbüchern) in der Höhe von bis zu einem Viertel des Wertes des voraussichtlichen Jahresstromverbrauches verlangen. Barkautionen werden jeweils zu dem von der Europäischen Zentralbank verlautbarten ver- lautbarten Basiszinssatz verzinst. Eine negative Verzinsung findet nicht statt. Verlangt der Stromlieferant eine Vorauszahlung oder sonstige Sicherheitsleistung, hat jeder Kunde, der Endverbraucher ohne Lastprofilzähler ist, das Recht, stattdessen die Installation Ins- tallation eines Zählgerätes mit Prepaymentfunktion Prepayment-Funktion zu verlangen. In diesem Fall wird der Stromlieferant die für die Einrichtung der Prepayment-Zahlung notwendigen Informationen Informatio- nen zeitgerecht an den Netzbetreiber übermitteln. Die Installation des Zählgerätes richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen des Verteilernetzbetreibers.
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Sonstige Sicherheitsleistung. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Stromlieferant beim Kunden die Leistung einer Sicherheit (z. B. Bankgarantie, Barkaution, Hinterlegung von Sparbüchern) in der Höhe von bis zu einem Viertel des Wertes des voraussichtlichen Jahresstromverbrauches verlangen. Barkautionen werden jeweils zu dem von der Europäischen Zentralbank verlautbarten ver- lautbarten Basiszinssatz verzinst. Verlangt der Stromlieferant eine Vorauszahlung oder sonstige Sicherheitsleistung, hat jeder Kunde, der Endverbraucher ohne Lastprofilzähler ist, das Recht, stattdessen die Installation Ins- tallation eines Zählgerätes mit Prepaymentfunktion Prepayment-Funktion zu verlangen. In diesem Fall wird der Stromlieferant die für die Einrichtung der Prepayment-Zahlung notwendigen Informationen Informatio- nen zeitgerecht an den Netzbetreiber übermitteln. Die Installation des Zählgerätes richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen des Verteilernetzbetreibers.
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