Sonstige Vermögensschäden. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB wegen Versi- cherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung einge- treten sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden a. durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige Leistungen; b. aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender oder gutachterlicher Tätigkeit; c. aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; d. aus Vermittlungsgeschäften aller Art; e. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; f. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschla- gung; g. aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -spei- cherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittl- lung, Bereitstellung elektronischer Daten . h. aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namens- rechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; i. aus der Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor- und Kosten- anschlägen; j. aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Auf- sichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen; k. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; l. aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.X. xxx Xxxx, Wert- papieren und Wertsachen.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Sonstige Vermögensschäden. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB wegen Versi- cherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung einge- treten sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
a. durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige sonstige Leistungen;
b. aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender oder gutachterlicher Tätigkeit;
c. aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
d. aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
e. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
f. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschla- gung;
g. aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -spei- cherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittl- Übermitt- lung, Bereitstellung elektronischer Daten .
h. aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namens- rechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
i. aus der Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor- und Kosten- anschlägen;
j. aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Auf- sichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
k. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
l. aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.X. xxx Xxxx, Wert- papieren und Wertsachen.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Sonstige Vermögensschäden. 7.2.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages der für Sachschäden vereinbarten Deckungssumme die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB wegen Versi- cherungsfällenaus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung einge- treten eingetreten sind. .
7.2.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche Haftpflichtansprüche wegen Schäden
a. a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige sonstige Leistungen;
b. b) durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
c. d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
d. e) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
e. f) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
f. g) aus Anlage-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder Leasingoder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschla- gungund Unterschlagung;
g. h) aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -spei- cherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittl- lung, Bereitstellung elektronischer Daten .
h. aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namens- rechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
i. i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Kosten- anschlägenKostenanschlägen;
j. aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Auf- sichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
k. aus bewusstem j) vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster vorsätzlicher Pflichtverletzung;
l. aus dem k) Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.z. X. xxx Xxxx, Wert- papieren Wertpapieren und Wertsachen.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Motorsportversicherung (Haftpflicht Und Unfall), Versicherungsbedingungen Für Die Motorsportversicherung (Haftpflicht Und Unfall)
Sonstige Vermögensschäden. 29.2.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB wegen Versi- cherungsfällenaus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung einge- treten eingetreten sind. .
29.2.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
a. a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige sonstige Leistungen;
b. b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
c. c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
d. d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
e. e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
f. f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschla- gungund Unter- schlagung;
g. g) aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -spei- cherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittl- lung, Bereitstellung elektronischer Daten .;
h. h) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namens- rechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
i. i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Kosten- anschlägenKostenanschlägen;
j. j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Auf- sichtsgremien / sichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
k. k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.3 AHB – die vom Versicherungsnehmer
30.1 als Mieter, Entleiher, Pächter oder Leasingnehmer von Grundstücken und Gebäuden durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Vertragspartners;
l. aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.X. xxx Xxxx, Wert- papieren 30.2 gegenüber der Deutschen Bahn AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften gemäß deren standardi- sierten Gestattungsverträgen und WertsachenAllgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschlüsse (PAB) durch Vertrag übernommene Haftpflicht.
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Sonstige Vermögensschäden. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden Vermö- gensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB wegen Versi- cherungsfällenVersicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung einge- treten eingetreten sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
a. 3.3.1.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige Leistungensonstige Leistun- gen;
b. 3.3.1.2 aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
c. 3.3.1.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene UnternehmenUnter- nehmen;
d. 3.3.1.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
e. 3.3.1.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
f. 3.3.1.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirt- schaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschla- gungUnterschlagung;
g. 3.3.1.7 aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -spei- cherung-speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittl- lungÜbermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten .Daten;
h. 3.3.1.8 aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namens- rechtenNamensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
i. 3.3.1.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Kosten- anschlägenKostenanschlägen;
j. 3.3.1.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder Mitglie- der von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Auf- sichtsgremien Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
k. 3.3.1.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen An- weisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflicht- verletzung;
l. 3.3.1.12 aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.z. X. xxx Xxxx, Wert- papieren Wertpapieren und Wertsachen.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Sonstige Vermögensschäden. 7.2.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages der für Sachschäden vereinbarten Deckungssumme die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB wegen Versi- cherungsfällenaus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung einge- treten eingetreten sind. .
7.2.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche Haftpflichtansprüche wegen Schäden
a. a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige sonstige Leistungen;
b. b) durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
c. d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
d. e) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
e. f) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
f. g) aus Anlage-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung Kassen- führung sowie aus Untreue oder Unterschla- gungund Unterschlagung;
g. h) aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -spei- cherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittl- lung, Bereitstellung elektronischer Daten .
h. aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namens- rechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
i. i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Kosten- anschlägenKostenanschlägen;
j. aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Auf- sichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
k. aus bewusstem j) vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster vorsätzlicher Pflichtverletzung;
l. aus dem k) Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.z. X. xxx Xxxx, Wert- papieren Wertpapieren und Wertsachen.
8.1 Eingeschlossen sind im Umfang von Ziffer 1. und 2. dieser Bedingungen – abweichend von Ziffer 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht von im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, die in unmit- telbarem Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen. Ausgenommen bleiben Versicherungsfälle in den USA und Kanada.
8.1.1 Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.
8.1.2 Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, mit dem der Euro- Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
8.1.3 Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden – abweichend von Ziffer 6.5 AHB – als Leistun- gen auf die Versicherungssummen angerechnet. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Min- derung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungsko- sten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
8.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche
8.2.1 aus Arbeitsunfällen, wenn sie im Rahmen einer Sozialversicherung oder einer sonstigen speziellen Versicherungsform für Arbeitsunfälle versichert werden können. Versichert sind im Rahmen dieses Vertrages jedoch gesetzliche Regressansprüche ausländischer Xxxxxx solcher Versicherungen;
8.2.2 wegen Berufskrankheiten von Personen, die vom Versicherungsnehmer im Ausland eingestellt oder dort mit der Durchführung von Arbeiten betraut worden sind. Eingeschlossen bleiben jedoch Haft- pflichtansprüche wegen Berufskrankheiten, die den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Teil VII unterliegen (siehe Ziffer 7.9 AHB).
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Samples: Versicherungsvertrag
Sonstige Vermögensschäden. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden Vermö- gensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB wegen Versi- cherungsfällenVersicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung einge- treten eingetreten sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
a. 3.3.1.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige Leistungensonstige Leistun- gen;
b. 3.3.1.2 aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
c. 3.3.1.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene UnternehmenUnter- nehmen;
d. 3.3.1.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
e. 3.3.1.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
f. 3.3.1.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirt- schaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschla- gungUnterschlagung;
g. 3.3.1.7 aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -spei- cherung-speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittl- lungÜbermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten Daten.
h. 3.3.1.8 aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namens- rechtenNamensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
i. 3.3.1.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Kosten- anschlägenKostenanschlägen;
j. 3.3.1.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder Mitglie- der von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Auf- sichtsgremien Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
k. 3.3.1.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen An- weisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflicht- verletzung;
l. 3.3.1.12 aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.z. X. xxx Xxxx, Wert- papieren Wertpapieren und Wertsachen.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Sonstige Vermögensschäden. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB wegen Versi- cherungsfällenVersicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung einge- treten eingetreten sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
a. durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige sonstige Leistungen;
b. aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
c. aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
d. aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
e. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
f. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschla- gungUnterschlagung;
g. aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -spei- cherung-speicherung, -sicherung, -wiederherstellung- wiederherstellung, Austausch, Übermittl- lungÜbermittllung, Bereitstellung Bereitstel lung elektronischer Daten .
h. aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namens- rechtenNamensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
i. aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Kosten- anschlägenKostenanschlägen;
j. x. aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Auf- sichtsgremien Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
k. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
l. aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.X. xxx Xxxx, Wert- papieren Wertpapieren und Wertsachen.
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Samples: Gewerbliche Haftpflichtversicherung
Sonstige Vermögensschäden. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden Vermö- gensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB wegen Versi- cherungsfällenVersicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung einge- treten eingetreten sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen we- gen Schäden
a. 3.3.1.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige Leistungensonstige Leistun- gen;
b. 3.3.1.2 aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
c. 3.3.1.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene UnternehmenUnter- nehmen;
d. 3.3.1.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
e. 3.3.1.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
f. 3.3.1.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirt- schaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschla- gungUnterschlagung;
g. 3.3.1.7 aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -spei- cherung-speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittl- lungÜbermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten .
h. 3.3.1.8 aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namens- rechtenNamensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
i. 3.3.1.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Kosten- anschlägenKostenanschlägen;
j. 3.3.1.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder Mitglie- der von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Auf- sichtsgremien Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
k. 3.3.1.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen An- weisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflicht- verletzung;
l. 3.3.1.12 aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.z. X. xxx Xxxx, Wert- papieren Wertpapieren und Wertsachen.
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Samples: Haftpflichtversicherung