Common use of Sorgfalts- und Treuepflicht Clause in Contracts

Sorgfalts- und Treuepflicht. Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragene Arbeit sorgfältig auszuführen und die be- rechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren. Er hat Maschinen, Arbeitsgeräte, technische Einrichtungen und Anlagen sowie Fahr- zeuge des Arbeitgebers fachgerecht zu bedienen und diese wie auch Material, das ihm zur Ausführung der Arbeit zur Verfügung gestellt wird, sorgfältig zu behandeln. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer keine Arbeit gegen Entgelt für einen Dritten leisten, soweit er dadurch seine Treuepflicht verletzt oder insbesondere den Arbeitgeber konkurrenziert. Der Arbeitnehmer darf geheim zu haltende Tatsachen, wie namentlich Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse, von denen er im Dienst des Arbeitgebers Kenntnis erlangt, während des Arbeitsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen; auch nach dessen Beendigung bleibt er zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit es zur Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist.

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Samples: www.kfmv.ch, gav.arbeitsrechtler.ch

Sorgfalts- und Treuepflicht. Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragene Arbeit sorgfältig auszuführen und die be- rechtigten berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren. Er hat Maschinen, Arbeitsgeräte, technische Einrichtungen und Anlagen sowie Fahr- zeuge Fahrzeuge des Arbeitgebers fachgerecht zu bedienen und diese wie auch sowie Material, das die ihm zur Ausführung der Arbeit zur Verfügung gestellt wirdwerden, sorgfältig zu behandeln. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer keine Arbeit gegen Entgelt Ent- gelt für einen Dritten leisten, soweit er dadurch seine Treuepflicht verletzt oder insbesondere den Arbeitgeber konkurrenziert. Der Arbeitnehmer darf geheim zu haltende Tatsachen, wie namentlich Fabrikations- und GeschäftsgeheimnisseGe- schäftsgeheimnisse, von denen er im Dienst des Arbeitgebers Kenntnis erlangt, während des Arbeitsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen; auch nach dessen Beendigung bleibt er zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit es zur Wahrung der berechtigten Interessen Interes- sen des Arbeitgebers erforderlich ist.

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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen

Sorgfalts- und Treuepflicht. Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragene Arbeit sorgfältig auszuführen und die be- rechtigten berech- tigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren. Er hat Maschinen, Arbeitsgeräte, technische Einrichtungen und Anlagen sowie Fahr- zeuge des Arbeitgebers fachgerecht zu bedienen und diese wie auch Material, das ihm zur Ausführung der Arbeit zur Verfügung gestellt wird, sorgfältig zu behandeln. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer keine Arbeit gegen ge- gen Entgelt für einen Dritten leisten, soweit er dadurch seine Treuepflicht verletzt oder insbesondere den Arbeitgeber konkurrenziert. Der Arbeitnehmer darf geheim zu haltende Tatsachen, wie namentlich Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse, von denen er im Dienst des Arbeitgebers Kenntnis erlangt, während des Arbeitsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen; auch nach dessen Beendigung bleibt er zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit es zur Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist.

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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch