Sozialplan. Die Banken müssen die Folgen solcher Massnahmen mit den Angestellten und den Sozialpartnern besprechen. Es müssen substanzielle innerbetriebliche Verhandlungen über den Sozialplan mit der Angestelltenvertretung geführt werden. Wo keine solche besteht, werden die Sozialpartner beigezogen. Das gleiche gilt, wenn die Angestellten selbst den sofortigen Beizug der Sozialpartner wünschen. Der Abschluss eines Sozialplans soll angestrebt werden. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Bei einschneidenden betrieblichen Umstellungen, welche einen Stellen abbau zur Folge haben, insbesondere bei Fusionen, verpflichten sich die Unternehmensleitungen, Gespräche mit den Sozialpartnern zur vorüber gehenden Erhaltung von Arbeitsplätzen und zur Vermeidung von menschlichen und wirtschaftlichen Härten zu führen.
Appears in 2 contracts
Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten (Vab), www.arbeitgeber-banken.ch
Sozialplan. Die Banken müssen die Folgen solcher Massnahmen mit den Angestellten und den Sozialpartnern besprechen. Es müssen substanzielle innerbetriebliche Verhandlungen über den Sozialplan Sozial- plan mit der Angestelltenvertretung geführt werden. Wo keine solche besteht, werden die Sozialpartner beigezogen. Das gleiche gilt, wenn die Angestellten selbst den sofortigen Beizug der Sozialpartner wünschen. Der Abschluss eines Sozialplans soll angestrebt werden. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Bei einschneidenden betrieblichen Umstellungen, welche einen Stellen abbau Stellenab- bau zur Folge haben, insbesondere bei Fusionen, verpflichten sich die UnternehmensleitungenUnter- nehmensleitungen, Gespräche mit den Sozialpartnern zur vorüber gehenden vorübergehenden Erhaltung von Arbeitsplätzen und zur Vermeidung von menschlichen und wirtschaftlichen Härten zu führen.
Appears in 1 contract
Samples: www.employeurs-banques.ch
Sozialplan. Die Banken müssen die Folgen solcher Massnahmen mit den Angestellten und den Sozialpartnern besprechen. Es müssen substanzielle innerbetriebliche Verhandlungen über den Sozialplan mit der Angestelltenvertretung geführt werden. Wo keine solche besteht, werden die Sozialpartner beigezogen. Das gleiche gilt, wenn die Angestellten selbst den sofortigen Beizug der Sozialpartner wünschen. Der Abschluss eines Sozialplans soll angestrebt werden. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Bei einschneidenden betrieblichen Umstellungen, welche einen Stellen abbau Stellenabbau zur Folge haben, insbesondere bei Fusionen, verpflichten sich die UnternehmensleitungenUnternehmens leitungen, Gespräche mit den Sozialpartnern zur vorüber gehenden vorübergehenden Erhaltung von Arbeitsplätzen und zur Vermeidung von menschlichen und wirtschaftlichen Härten zu führen.
Appears in 1 contract
Samples: www.arbeitgeber-banken.ch