Sozialplan. 1 Der Betrieb ist gehalten, rechtzeitig einen schriftlichen Sozialplan auszuar- beiten, der die sozialen und wirtschaftlichen Härten der Entlassenen mildern soll. 2 Die Verhandlungen über den Sozialplan sind mit den betroffenen Arbeitneh- menden zu führen. Die Vertragsparteien des LMV können auf Verlangen sowohl des Betriebes als auch der Arbeitnehmenden beigezogen werden.
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Samples: Protokollvereinbarung
Sozialplan. 1 Der Betrieb ist gehalten, rechtzeitig einen schriftlichen Sozialplan auszuar- beitenauszu- arbeiten, der die sozialen und wirtschaftlichen Härten der Entlassenen mildern soll.
2 Die Verhandlungen über den Sozialplan sind mit den betroffenen Arbeitneh- menden Arbeit- nehmenden zu führen. Die Vertragsparteien Verhandlungsparteien des LMV Baukadervertrages können auf Verlangen sowohl des Betriebes als auch der Arbeitnehmenden beigezogen werden.
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Samples: Baukadervertrag
Sozialplan. 1 Der Betrieb ist gehalten, rechtzeitig einen schriftlichen Sozialplan auszuar- beiten, der die sozialen und wirtschaftlichen Härten der Entlassenen mildern soll.
2 Die Verhandlungen über den Sozialplan sind mit den betroffenen Arbeitneh- menden Arbeit- nehmenden zu führen. Die Vertragsparteien des LMV können auf Verlangen sowohl des Betriebes als auch der Arbeitnehmenden beigezogen werden.
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Sozialplan. 1 Der Betrieb ist gehalten, rechtzeitig einen schriftlichen Sozialplan auszuar- beitenauszuarbeiten, der die sozialen und wirtschaftlichen Härten der Entlassenen mildern soll.
2 Die Verhandlungen über den Sozialplan sind mit den betroffenen Arbeitneh- menden Arbeitnehmern zu führen. Die Vertragsparteien Verhandlungsparteien des LMV GAV für das kaufmännische Personal können auf Verlangen sowohl des Betriebes als auch der Arbeitnehmenden Arbeitnehmer beigezogen werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Das Kaufmännische Personal