Späterer Beginn des Versicherungsschutzes. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son- dern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes. Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes. Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes. Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzei- tig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Ver- sicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes. Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Auf diese Folge einer verspäteten Zah lung müssen wir Sie allerdings aufmerksam gemacht ha ben, und zwar in Textform oder durch einen auffallenden Hinweis im Versicherungsschein. Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Xxx lung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungs schutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes. Folgebeitrag
11.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Folgebeiträge werden zu dem jew eils verein- barten Zeitpunkt fällig.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes. Konnte der erste Beitrag von uns nicht eingezogen werden oder haben Sie dem Beitragseinzug widersprochen, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem der erste Beitrag bei uns eingegangen ist. Für einen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretenen Versicherungsfall sind wir dann nicht leistungspflichtig. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie den Nichteinzug nicht zu vertreten haben.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes. Sie zahlen die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. In diesem Fall beginnt der Versicherungs- schutz erst ab dem späteren Zeitpunkt. Voraussetzung hierfür ist, dass wir Sie durch • eine gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) oder • einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Das gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung der Prämie nicht zu vertreten haben.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes. Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei- nem späteren Zeitpunkt bezahlst, beginnt der Versi- cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Darauf müssen wir Dich durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. Wenn Du uns nachweist, dass Xx die verspätete Zah- lung nicht verschuldet hast, beginnt der Versiche- rungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.