Common use of Sparzielplan Clause in Contracts

Sparzielplan. Der Sparzielplan kann nur in Verbindung mit einem Investment Depot (ggf. mit Konto flex) bei der ebase abgeschlossen werden. Es können nur die von der ebase als sparplanfähig ausgewiesenen Fonds („xxx.xxxxx.xxx“) Bestandteil eines Sparzielplans sein. Die Anlage in Exchange Traded Funds (ETF) innerhalb eines Sparzielplans ist nicht möglich. Mit dem Abschluss des Sparzielplans verpflichtet sich der Kunde, wäh- rend der Vertragslaufzeit in regelmäßigem Abstand, entsprechend der im Antrag für den Abschluss eines ebase Sparzielplans für Privat- anleger nach §125 InvG* (nachfolgend „Antrag Sparzielplan“ genannt) bzw. im Eröffnungsantrag eines ebase Depots mit Konto flex getroffe- nen Vereinbarungen, Einzahlungen zum Bezug von Anteilscheinen an einem Investmentfonds vorzunehmen (Sparraten). Der Sparzielplan wird in der Weise durchgeführt, dass, bis auf Wider- ruf, regelmäßige Einzahlungen des Kunden auftragsgemäß, per auto- matisiertem Verfahren und ohne eigenen Ermessensspielraum der ebase, von der ebase in Anteile des vom Kunden festgelegten Fonds angelegt werden. Die Zahlung der Sparraten ist nur durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren mittels Lastschrift zu den verein- barten Terminen möglich. Hierzu ermächtigt der Kunde die ebase, bis auf schriftlichen Widerruf, die Einzahlbeträge von seiner im „Antrag Sparzielplan“ bzw. im Eröffnungsantrag eines ebase Depots mit Konto flex angegebenen externen Bankverbindung, jeweils zum vereinbarten Termin einzuziehen. Die Sparrate kann nur monatlich zum 1. oder 15. eingezogen werden. Erfolgt der Auftrag zur Einrichtung des Sparziel- plans oder etwaige Änderungsaufträge (z. B. Änderung der Sparrate) weniger als acht Bankarbeitstage der ebase vor dem jeweiligen Ra- tenspartermin, hat die ebase das Recht, diesen erst für den nächstfäl- ligen Ratenspartermin zu berücksichtigen. Die Sparrate wird – abzüglich der gemäß Nr. 3 dieser Sonderregelun- gen für den Sparzielplan zu zahlenden Provisionen – in Anteilen aus der für den Sparzielplan angebotenen Fondspalette angelegt. Es werden sämtliche Einzahlungen stets in den beim Vertragsab- schluss festgelegten Fonds, per automatisiertem Verfahren und ohne eigenen Ermessensspielraum der ebase, angelegt. Die regelmäßige monatliche Einzahlung muss mindestens 50,00 EUR betragen. Bei einer Fondsfusion wird der Sparzielplan auf den neuen Fonds (Ziel- fonds) übertragen. Bei einer Fondsliquidation/-auflösung wird der Sparzielplan gelöscht. Im Übrigen gelten die Regelungen unter Punkt „Fondsauflösung wegen Fondsliquidation bzw. Fondsfusion“ der Be- dingungen für das Investment Depot. Bei Einzahlungen, die auf einen Fonds erfolgen, der zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs aus von der jeweiligen Investmentgesellschaft zu vertretenden Gründen (z. B. Fondsliquidation, Aussetzung der Anteils- rücknahme) nicht erworben werden kann, wird der Sparzielplan auto- matisch beendet. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Kostenvoraus- zahlungen ist nicht möglich. Pro Sparzielplan kann nur ein Fonds bespart und verwahrt werden. Für jeden Fonds ist ein separater Sparzielplan zu beantragen.

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Samples: fondsvermittlung24.de, www.fondsdiscount.de

Sparzielplan. Der Sparzielplan kann nur in Verbindung mit einem Investment Depot (Investmentdepot – ggf. mit Konto flex) flex – bei der ebase abgeschlossen werden. Es können nur die von der ebase unter xxx.xxxxx.xxx als sparplanfähig „sparplanfähig“ ausgewiesenen Fonds („xxx.xxxxx.xxx“) Bestandteil eines Sparzielplans sein. Die Anlage in Exchange Traded Funds (ETF) innerhalb eines ei- nes Sparzielplans ist nicht möglich. Mit dem Abschluss des Sparzielplans verpflichtet sich der Kunde, wäh- rend während der Vertragslaufzeit in regelmäßigem Abstand, entsprechend der im Antrag für den Abschluss eines ebase Sparzielplans für Privat- anleger Privatanleger nach §125 InvG* § 304 KAGB (nachfolgend nach- folgend „Antrag Sparzielplan“ genannt) bzw. im Eröffnungsantrag eines ebase Depots mit Konto flex getroffe- nen getroffenen Vereinbarungen, Einzahlungen Einzahlun- gen zum Bezug von Anteilscheinen an einem Investmentfonds Fonds vorzunehmen (Sparraten). Der Sparzielplan wird in der Weise durchgeführt, dass, bis auf Wider- rufWiderruf, regelmäßige re- gelmäßige Einzahlungen des Kunden von der ebase auftragsgemäß, per auto- matisiertem au- tomatisiertem Verfahren und ohne eigenen Ermessensspielraum der ebase, von der ebase in Anteile Fondsanteile des vom Kunden festgelegten Fonds angelegt werden. Die Zahlung Zah- lung der Sparraten ist nur durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren mittels Lastschrift Lastschrifteinzug zu den verein- barten Terminen vereinbarten Termi- nen möglich. Hierzu ermächtigt der Kunde die ebase, bis auf schriftlichen Widerrufeinen Widerruf in Textform, die Einzahlbeträge von seiner im „Antrag Sparzielplan“ bzw. im Eröffnungsantrag eines ebase Depots mit Konto flex angegebenen externen Bankverbindung, jeweils zum vereinbarten Termin einzuziehen. Die Sparrate kann nur monatlich zum 1. oder 15. eingezogen werden. Erfolgt Erfolgen der Auftrag zur Einrichtung des Sparziel- plans Sparzielplans oder etwaige Änderungsaufträge (z. B. Änderung der Sparrate) weniger als acht Bankarbeitstage der ebase vor dem jeweiligen Ra- tensparterminRatenspartermin, hat die ebase das Recht, diesen erst für den nächstfäl- ligen nächstfälligen Ratenspartermin zu berücksichtigen. Die Sparrate wird – abzüglich der gemäß Nr. 3 dem Punkt „Sparzielsumme, Kosten- vorausbelastung gemäß § 304 KAGB/Provisionen“ dieser Sonderregelun- gen Sonderregelungen für den Sparzielplan zu zahlenden Provisionen – in Anteilen Fondsanteilen aus der dem für den Sparzielplan angebotenen Fondspalette Fondsspektrum angelegt. Es werden sämtliche Einzahlungen stets in den beim Vertragsab- schluss festgelegten Vertragsabschluss fest- gelegten Fonds, per automatisiertem Verfahren und ohne eigenen Ermessensspielraum Ermessens- spielraum der ebase, angelegt. Die regelmäßige monatliche Einzahlung muss mindestens 50,00 EUR betragen. Bei einer Fondsfusion Fondsverschmelzung wird der Sparzielplan auf den neuen Fonds (Ziel- fondsZielfonds) übertragen. Bei einer Fondsliquidation/-auflösung Fondsliquidation wird der Sparzielplan gelöscht. Im Übrigen gelten die Regelungen unter Punkt „Fondsauflösung wegen Fondsliquidation bzw. FondsfusionFondsliquidation/Lauf- zeitfonds/-Fondsverschmelzung“ der Be- dingungen Bedingungen für das Investment DepotInvestmentdepot. Bei Einzahlungen, die auf einen Fonds erfolgen, der zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs aus von der jeweiligen Investmentgesellschaft Kapitalverwaltungs-/Verwaltungs- gesellschaft zu vertretenden Gründen (z. B. Fondsliquidation, Aussetzung der Anteils- rücknahmeAnteilrücknahme) nicht erworben werden kann, wird der Sparzielplan auto- matisch automatisch beendet. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Kostenvoraus- zahlungen ist nicht möglich. Pro Sparzielplan kann nur ein Fonds bespart und verwahrt werden. Für jeden Fonds ist ein separater Sparzielplan zu beantragen.

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Samples: www.fondsclever.de, www.fondsdiscount.de

Sparzielplan. Der Sparzielplan kann nur in Verbindung mit einem Investment Depot (ggf. mit Konto flex) flex – bei der ebase abgeschlossen werden. Es können nur die von auf der Homepage der ebase (xxx.xxxxx.xxx) als sparplanfähig „sparplanfähig“ ausgewiesenen Fonds („xxx.xxxxx.xxx“) Bestandteil eines Sparzielplans sein. Die Anlage in Exchange Traded Funds (ETF) innerhalb eines Sparzielplans ist nicht möglich. Mit dem Abschluss des Sparzielplans verpflichtet sich der Kunde, wäh- rend während der Vertragslaufzeit in regelmäßigem Abstand, entsprechend der im Antrag für den Abschluss eines ebase Sparzielplans für Privat- anleger Privatanleger nach §125 InvG* § 304 KAGB (nachfolgend nach- folgend „Antrag Sparzielplan“ genannt) bzw. im Eröffnungsantrag eines ebase Depots mit Konto flex getroffe- nen getroffenen Vereinbarungen, Einzahlungen zum Bezug von Anteilscheinen an einem Investmentfonds vorzunehmen (Sparraten). Der Sparzielplan wird in der Weise durchgeführt, dass, bis auf Wider- rufWiderruf, regelmäßige regel- mäßige Einzahlungen des Kunden auftragsgemäß, per auto- matisiertem Verfahren automatisiertem Verfah- ren und ohne eigenen Ermessensspielraum der ebase, von der ebase in Anteile des vom Kunden festgelegten Fonds angelegt werden. Die Zahlung der Sparraten Spar- raten ist nur durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren mittels Lastschrift Lastschrifteinzug zu den verein- barten vereinbarten Terminen möglich. Hierzu ermächtigt der Kunde die ebase, bis auf schriftlichen Widerruf, die Einzahlbeträge Ein- zahlbeträge von seiner im „Antrag Sparzielplan“ bzw. im Eröffnungsantrag eines ebase Depots mit Konto flex angegebenen externen Bankverbindung, jeweils zum vereinbarten Termin einzuziehen. Die Sparrate kann nur monatlich zum 1. oder 15. eingezogen werden. Erfolgt der Auftrag zur Einrichtung des Sparziel- plans oder etwaige Änderungsaufträge (z. B. Änderung der Sparrate) weniger als acht Bankarbeitstage der ebase vor dem jeweiligen Ra- tensparterminRatenspartermin, hat die ebase das Recht, diesen erst für den nächstfäl- ligen nächstfälligen Ratenspartermin zu berücksichtigen. Die Sparrate wird – abzüglich der gemäß Nr. 3 dieser Sonderregelun- gen Sonderregelungen für den Sparzielplan zu zahlenden Provisionen – in Anteilen aus der für den Sparzielplan Sparziel- plan angebotenen Fondspalette angelegt. Es werden sämtliche Einzahlungen stets in den beim Vertragsab- schluss festgelegten Vertragsabschluss fest- gelegten Fonds, per automatisiertem Verfahren und ohne eigenen Ermessensspielraum Ermessens- spielraum der ebase, angelegt. Die regelmäßige monatliche Einzahlung muss mindestens 50,00 EUR betragen. Bei einer Fondsfusion Fondsverschmelzung wird der Sparzielplan auf den neuen Fonds (Ziel- fondsZielfonds) übertragen. Bei einer Fondsliquidation/-auflösung Fondsliquidation wird der Sparzielplan gelöscht. Im Übrigen gelten die Regelungen unter Punkt „Fondsauflösung wegen Fondsliquidation bzw. FondsfusionFondsliquidation/Lauf- zeitfonds/ Fondsverschmelzung“ der Be- dingungen Bedingungen für das Investment Depot. Bei Einzahlungen, die auf einen Fonds erfolgen, der zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs aus von der jeweiligen Investmentgesellschaft Kapitalverwaltungs-/Verwaltungs- gesellschaft zu vertretenden Gründen (z. B. Fondsliquidation, Aussetzung der Anteils- rücknahmeAnteilsrücknahme) nicht erworben werden kann, wird der Sparzielplan auto- matisch automatisch beendet. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Kostenvoraus- zahlungen ist nicht möglich. Pro Sparzielplan kann nur ein Fonds bespart und verwahrt werden. Für jeden Fonds ist ein separater Sparzielplan zu beantragen.

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Samples: www.fondsclever.de

Sparzielplan. Der Sparzielplan kann nur in Verbindung mit einem Investment Depot (Investmentdepot – ggf. mit Konto flex) flex – bei der ebase abgeschlossen werden. Es können nur die von der ebase unter xxx.xxxxx.xxx als sparplanfähig „sparplanfähig“ ausgewiesenen Fonds („xxx.xxxxx.xxx“) Bestandteil eines Sparzielplans sein. Die Anlage in Exchange Traded Funds (ETF) innerhalb eines ei- nes Sparzielplans ist nicht möglich. Mit dem Abschluss des Sparzielplans verpflichtet sich der Kunde, wäh- rend während der Vertragslaufzeit in regelmäßigem Abstand, entsprechend der im Antrag für den Abschluss eines ebase Sparzielplans für Privat- anleger Privatanleger nach §125 InvG* § 304 KAGB (nachfolgend „Antrag Sparzielplan“ genannt) bzw. im Eröffnungsantrag eines ebase Depots mit Konto flex getroffe- nen getroffenen Vereinbarungen, Einzahlungen zum Bezug von Anteilscheinen an einem Investmentfonds Fonds vorzunehmen (Sparraten). Der Sparzielplan wird in der Weise durchgeführt, dass, bis auf Wider- rufWiderruf, regelmäßige re- gelmäßige Einzahlungen des Kunden von der ebase auftragsgemäß, per auto- matisiertem au- tomatisiertem Verfahren und ohne eigenen Ermessensspielraum der ebase, von der ebase in Anteile Fondsanteile des vom Kunden festgelegten Fonds angelegt werden. Die Zahlung Zah- lung der Sparraten ist nur durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren mittels Lastschrift Lastschrifteinzug zu den verein- barten Terminen vereinbarten Termi- nen möglich. Hierzu ermächtigt der Kunde die ebase, bis auf schriftlichen Widerrufeinen Widerruf in Textform, die Einzahlbeträge von seiner im „Antrag Sparzielplan“ bzw. im Eröffnungsantrag eines ebase Depots mit Konto flex angegebenen externen Bankverbindung, jeweils zum vereinbarten Termin einzuziehen. Die Sparrate kann nur monatlich zum 1. oder 15. eingezogen werden. Erfolgt Erfolgen der Auftrag zur Einrichtung des Sparziel- plans Sparzielplans oder etwaige Änderungsaufträge (z. B. Änderung der Sparrate) weniger als acht Bankarbeitstage der ebase vor dem jeweiligen Ra- tensparterminRatenspartermin, hat die ebase das Recht, diesen erst für den nächstfäl- ligen nächstfälligen Ratenspartermin zu berücksichtigen. Die Sparrate wird – abzüglich der gemäß Nr. 3 dem Punkt „Sparzielsumme, Kosten- vorausbelastung gemäß § 304 KAGB/Provisionen“ dieser Sonderregelun- gen Sonderregelungen für den Sparzielplan zu zahlenden Provisionen – in Anteilen Fondsanteilen aus der dem für den Sparzielplan angebotenen Fondspalette Fondsspektrum angelegt. Es werden sämtliche Einzahlungen stets in den beim Vertragsab- schluss festgelegten Vertragsabschluss fest- gelegten Fonds, per automatisiertem Verfahren und ohne eigenen Ermessensspielraum Ermessens- spielraum der ebase, angelegt. Die regelmäßige monatliche Einzahlung muss mindestens 50,00 EUR Euro betragen. Bei einer Fondsfusion Fondsverschmelzung wird der Sparzielplan auf den neuen Fonds (Ziel- fondsZielfonds) übertragen. Bei einer Fondsliquidation/-auflösung Fondsliquidation wird der Sparzielplan gelöscht. Im Übrigen gelten die Regelungen unter Punkt „Fondsauflösung wegen Fondsliquidation bzw. FondsfusionFondsliquidation/ Laufzeitfonds/Fondsverschmelzung“ der Be- dingungen Bedingungen für das Investment DepotInvestmentdepot. Bei Einzahlungen, die auf einen Fonds erfolgen, der zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs aus von der jeweiligen Investmentgesellschaft Kapitalverwaltungs-/Verwaltungs- gesellschaft zu vertretenden Gründen (z. B. Fondsliquidation, Aussetzung der Anteils- rücknahmeAnteilrücknahme) nicht erworben werden kann, wird der Sparzielplan auto- matisch automatisch beendet. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Kostenvoraus- zahlungen ist nicht möglich. Pro Sparzielplan kann nur ein Fonds bespart und verwahrt werden. Für jeden Fonds ist ein separater Sparzielplan zu beantragen.

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